Wasserschaden - Wer zahlt Was?

Hallo liebe Experten,

wir hatten am Freitag (22.09.) ein bisschen Wasser in der Wohnung und dazu hab ich ein paar Fragen, aber erst mal der genaue Fall:

Ich bewohne mit meinem Freund das EG eines Zweifamilienhauses. Unsere Vermieter sind meine Eltern die in der 1. EG wohnen und in der 2. EG schlafen.
Am Freitag Morgen ist dann zw. 2 Uhr und 3 Uhr drei Uhr die Wasserleitung im Badezimmer meiner Eltern geplatzt. Das Wasser hatte ca. 2 Stunden Zeit sich im Badezimmer, Flur und in der Küche auszubreiten.
Um kurz nach vier Uhr ist das Wasser dann bei uns im Badezimmer, Küche und Flur runtergeflossen.
Nachdem das Wasser nun weg ist (die Feuchtigkeit ist natürlich noch da) sehen wir, wo sich das Wasser seinen Weg gesucht hat. Bei uns sind im Schlafzimmer, Küche Flur und Badezimmer immer die Decken (aber teilweise nicht komplett) und die Wände betroffen (nicht alle Wände des jeweiligen Raumes, nur oben an der Decke, die Wasserflecken gehen nicht bis nach unten).

Ich habe natürlich schon bei meiner Hausratversicherung angerufen und die sagte mir, dass wir uns von einem Maler einen Kostenvoranschlag für die Tapezier- und Malerarbeiten geben lassen sollen. Die Sanierungsfirma die der Schadenregulierer der Gebäudeversicherung meines Vaters geschickt hat sagt aber „Wir reichen das erst mal bei unserer (Gebäude-) Versicherung ein und schauen dann mal“.
Wer zahlt denn nun die Tapeten?

Da die Sanierungsfirma direkt mit der Gebäudeversicherung zusammenarbeitet, kriege ich auch keinen Kostenvoranschlag. Und davon mal ab, weiß jemand vielleicht auch zufällig wie hoch man den Schaden am Mobiliar beziffern kann ohne das ein Schadensregulierer (von der Allianz) rauskommt? Und braucht man Rechnungen als Nachweise für die entstandenen Schäden (Wir haben nämliche fast keine Rechnung mehr)?

Wie sieht es mit Hotelübernachtungen aus (sind bei uns mit drin)? Die Sanierungsfirma sagte, dass es eine große Beeinträchtigung wäre, wenn wir drei Trockner in die Wohnung kriegen, die mind. 12 Stunden am Tag laufen sollen (14 Tage). Gibt es da Pauschalsätze? Oder muss man ne Rechnung vom Hotel einreichen?
Wie wird entschieden ob wir wirklich in ein Hotel können?

So, Fragen über Fragen, ich hoffe, dass ihr mir ein bisschen weiterhelfen könnt.

Vielen Dank schon mal!

VG
Kathrin

Hallo,
kurze Antwort zwischen den Zeilen (muss gleich weg…)

Wer zahlt denn nun die Tapeten?

Tapeten gehören zum Gebäude (Merkregel: Du nimmst die nicht mit, wenn du umziehst). Damit gehört das zur Gebäudeversicherung

Da die Sanierungsfirma direkt mit der Gebäudeversicherung
zusammenarbeitet, kriege ich auch keinen Kostenvoranschlag.
Und davon mal ab, weiß jemand vielleicht auch zufällig wie
hoch man den Schaden am Mobiliar beziffern kann ohne das ein
Schadensregulierer (von der Allianz) rauskommt? Und braucht
man Rechnungen als Nachweise für die entstandenen Schäden (Wir
haben nämliche fast keine Rechnung mehr)?

Das hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Die Rechnungen sind insbesondere wenn ein Schadensregulierer da ist nicht unbedingt notwendig, aber natürlich hilfreich. Btw. die Möbel gehören zur Hausratversicherung und werden von dort reguliert. Ich empfehle dir auch darüber zu regulieren, da die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, während eine Regulierung über die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers nur zu einer Zeitwertentschädigung führt. Deckung würde m.E. bestehen, da trotz Verwandschaftsverhältnis keine häusliche Gemeinschaft besteht.

Wie sieht es mit Hotelübernachtungen aus (sind bei uns mit
drin)? Die Sanierungsfirma sagte, dass es eine große
Beeinträchtigung wäre, wenn wir drei Trockner in die Wohnung
kriegen, die mind. 12 Stunden am Tag laufen sollen (14 Tage).
Gibt es da Pauschalsätze? Oder muss man ne Rechnung vom Hotel
einreichen?
Wie wird entschieden ob wir wirklich in ein Hotel können?

Einfach mit der Schadenabteilung / dem Schadenregulierer abklären. Das ist generell die Grundregel bei der Schadenabwicklung.

So, Fragen über Fragen, ich hoffe, dass ihr mir ein bisschen
weiterhelfen könnt.

Vielen Dank schon mal!

VG
Kathrin

Hoffe, das war ein wenig hilfreich und hoffe, dass ich keine Frage übersehen habe,
viele Grüße
Andreas

Tapeten gehören zum Gebäude (Merkregel: Du nimmst die nicht
mit, wenn du umziehst). Damit gehört das zur Gebäudeversicherung

Nicht bei einer gemieteten Wohnung, da gehört es in den Hausratbereich. Auch wenn die Eigentümer des Hauses die eigenen Eltern sind (Wohnung ist ja in sich abgeschlossen), wird das die Hausrat übernehmen.

Hallo,

Das hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Die Rechnungen sind
insbesondere wenn ein Schadensregulierer da ist nicht
unbedingt notwendig, aber natürlich hilfreich. Btw. die Möbel
gehören zur Hausratversicherung und werden von dort reguliert.
Ich empfehle dir auch darüber zu regulieren, da die
Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, während eine
Regulierung über die Haftpflichtversicherung des
Schadenverursachers nur zu einer Zeitwertentschädigung führt.
Deckung würde m.E. bestehen, da trotz Verwandschaftsverhältnis
keine häusliche Gemeinschaft besteht.

Grundsätzlich alles korrekt, aber: worin soll nach der vorliegenden Schilderung des Schadens das Verschulden der Eltern liegen? Die Haftpflichtversicherung wird also eh nicht leisten.
(Wie jedoch schon ganz richtig gesagt: die Hausratvers. ersetzt sowieso Neuwert und ist daher (korrekte Versicherungssumme vorausgesetzt) eh bei der Regulierung vorzuziehen.)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch