Wasserschaden / Wieviel Mietminderung?

Hallo,
wir sind Mieter eines Einfamilienhauses. Vor einer Woche hatten wir einen Wasserleitungsschaden, welcher zwischenzeitlich behoben wurde.

Seit 2 Tagen haben wir nun keine Badewanne mehr und das Kinderzimmer ist durch Schimmelbefall nicht bewohnbar. Nächste Woche werden in unserem Haus (Keller, EG + 1. OG) 12 bis 14 Trockengeräte aufgestellt.
Die Küche muß für die Dauer der Trocknung komplett demontiert werden und ist nicht nutzbar.

Wieviel Mietminderung ist in dem o.g. Fall angemessen? Könnten wir hier 100 % geltend machen? Das Haus ist ja unter den o.g. Umständen keinesfalls bewohnbar!

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo,
in dem Fall müßte der Vermieter eine Ersatzwohnung auf seine Kosten zur Verfügung stellen, wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist. Natürlich wird in dieser Zeit keine Miete gezahlt.
Den Strom dür die Trockengeräte muss auch der Vermieter zahlen, also den Zählerstand notieren.
Am besten, Du lässt Dich beim Mieterbund beraten, da bist Du auf der sicheren Seite. Das kostet unter 100€/ Jahr und lohnt sich immer für Mieter.

Gruss Huftier

Guten Morgen.
Leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG