Habe folgendes Problem :
In der Mietswohnung über uns ist es zu einem Wasserschaden gekommen , der dann in unser Kinderzimmer tropfte .
Es handelt sich eine braune wässrige Brühe die unteranderem folgende Sachen beschädigte : 2 Matratzen incl. Bettzeug , 1 PC Monitor , Tapetten ( an einer Wand ) , 2 Teppiche , diverse Handtücher ( zwecks Wasserauffang ),4 X Hörspielcasetten .
Nun meine Frage : Ab wann werden Gegenstände ersetzt bzw. die Reinigung bezahlt , wird mein Aufwand ( Aufräumen ,Reinigung , ect. ) auch entschädigt - in welcher Höhe . Auf was muss man noch ACHTEN ???
Bin für jeden Tip sehr Dankbar !!!
mfg Stephan
Hallo Stephan,
Habe folgendes Problem :
Probleme gibt es nicht, da man Probleme immer lösen kann. 
In der Mietswohnung über uns ist es zu einem Wasserschaden
gekommen , der dann in unser Kinderzimmer tropfte .
Kein Thema… bei entsprechendem Versicherungsschutz.
Es handelt sich eine braune wässrige Brühe die unteranderem
folgende Sachen beschädigte : 2 Matratzen incl. Bettzeug , 1
PC Monitor , Tapetten ( an einer Wand ) , 2 Teppiche , diverse
Handtücher ( zwecks Wasserauffang ),4 X Hörspielcasetten .
Nun meine Frage : Ab wann werden Gegenstände ersetzt bzw. die
Reinigung bezahlt , wird mein Aufwand ( Aufräumen ,Reinigung ,
ect. ) auch entschädigt - in welcher Höhe . Auf was muss man
noch ACHTEN ???
Einfach den Schaden deiner Hausratversicherung melden. So es sich hierbei hierbei um einen Leitungswasserschaden handelt, gibt es keinen Grund, dies nicht zu machen.
Schön alles auflisten: Prüfen, was billiger ist (Ersatz oder Reinigung, Reparatur) und das günstigere der Versicherung zur schnellstmöglichen Bewertung vorlegen oder vorher um eine pauschale Freigabe bis Summe x bitten.
Versichert ist der Neuwert.
Ich würde die Aufwendungen aufschreiben, die ein durchschnittlicher Handwerker auch zeitlich gehabt hätte und einen Stundensatz festlegen, der unter dem eines Hilfsarbeiters liegt (warum sonst sollte die Versicherung dich bezahlen?).
Schadenaufstellung und anschließend alles einreichen mit der Bitte um Regulierung.
Bin für jeden Tip sehr Dankbar !!!
Nicht der Haftpflicht von obendrüber melden, da die nur Zeitwert erstattet. Dies aber deiner Versicherung mitteilen, damit die sich von dort wenigstens etwas holen können, so der obendrüber ein Verschulden am Schaden hat.
Gruß
Marco
hallo Stephan,
mach´ eine Aufstellung, setze dahinter die Kosten, die entstehen würden, wenn Du das alles machen lassen würdest, ziehe von der Summe der Selbstreparierschäden 10 % ab (nicht im Kopf ausrechnen: auf der Rechnung) und sende das an die Haftpflichtversicherung der Schädigers.
Schreibe dazu, dass Du Position x bis 5x selbst ausführen würdest, wenn sie diese Rechnung begleichen würden.
Wenn dies nicht möglich wäre, würdest Du halt alles machen und reinigen lassen.
Grüße
Raimund
Nicht der Haftpflicht von obendrüber melden, da die nur
Zeitwert erstattet. Dies aber deiner Versicherung mitteilen,
damit die sich von dort wenigstens etwas holen können, so der
obendrüber ein Verschulden am Schaden hat.
… immer wieder gute Tips von Dir
!
Liebe Grüße aus Berlin
von Gerry