Habe folgendes Problem :
In der Mietswohnung über uns ist es zu einem Wasserschaden gekommen , der dann in unser Kinderzimmer tropfte .
Es handelt sich eine braune wässrige Brühe die unteranderem folgende Sachen beschädigte : 2 Matratzen incl. Bettzeug , 1 PC Monitor , Tapetten ( an einer Wand ) , 2 Teppiche , diverse Handtücher ( zwecks Wasserauffang ),4 X Hörspielcasetten .
Nun meine Frage : Ab wann werden Gegenstände ersetzt bzw. die Reinigung bezahlt , wird mein Aufwand ( Aufräumen ,Reinigung , ect. ) auch entschädigt - in welcher Höhe . Auf was muss man noch ACHTEN ???
Bin für jeden Tip sehr Dankbar !!!
Du musst den Schaden Deinem Vermieter melden. Dieser muss sodann tätig werden und den über Dir wohnenden Mieter und/oder dessen Versicherung in die Haftung nehmen. Schäden sind der Versicherung darzustellen.
Ist es jedoch ein leitungswasserschaden oder ein Schaden aus einem Abfluss haftet der Vermieter. Dann muss dieser haften.
Habe folgendes Problem :
In der Mietswohnung über uns ist es zu einem Wasserschaden
gekommen , der dann in unser Kinderzimmer tropfte .
Es handelt sich eine braune wässrige Brühe die unteranderem
folgende Sachen beschädigte : 2 Matratzen incl. Bettzeug , 1
PC Monitor , Tapetten ( an einer Wand ) , 2 Teppiche , diverse
Handtücher ( zwecks Wasserauffang ),4 X Hörspielcasetten .
Nun meine Frage : Ab wann werden Gegenstände ersetzt bzw. die
Reinigung bezahlt , wird mein Aufwand ( Aufräumen ,Reinigung ,
ect. ) auch entschädigt - in welcher Höhe . Auf was muss man
noch ACHTEN ???
Die Schäden werden wohl nur zum zeitwert ersetzt. Maler- und Tapezierarbeiten muss der für den Schaden Haftende oder dessen Versicherung tragen. Stunden der Arbeiten auflisten. Mehr als 10 EURO pro Stunde zahlt kaum eine Versicherung. Du musst jetzt aber zuerst klären, wer haftet. Sollte sogar eine Leitungswasserversicherung bestehen, deren Anteile Du als Nebenkosten tragen musst, hast Du ohnehin Ansprüche an diese Versicherung. Frage aber über die Modalitäten zu den Versicherungen einen Fachmann im Versicherungsrecht. Meien Antworten gebe ich Dir aus Sicht des Mietrechts.
Für einen Schadensersatzanspruch bedarf es prinzipiell eines Verschuldens (des Mieters oder Vermieters, je nach dem, worin die braune Brühe seine Ursache hat). Hier reden sich gerne manche Haftpflichtversicherungen heraus und lehnen eine Haftung ab.
Und die eigene Hausratversicherung zahlt auch nicht bei jedem Wasserschaden, sondern nur bei den versicherten, z.B. gern wie folgt differenziert: „Leitungswasser ja, wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen ja, Rückstau nein, im Haus verlaufende Regenfallrohre nein“
Hallo!
Bei unseren zwei Wasserschäden haben wir folgende Erfahrung gemacht:
ALLES was beweglich ist, zahlt die eigene Versicherung, ALLES was nicht beweglich ist (Tapeten,geklebter Fußboden usw.) zahlt die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers.
UND: vorher sich den Schaden von der Versicherung ansehen lassen und genau fragen, was die bezahlen.
Gruß aus dem sonnigen Bremen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]