Hallo, ohne Gewähr antworte ich, wie folgt:
Ich vermute, daß sich es bei Dir um einen halbautomatischen Durchlauferhitzer handelt, welcher durch Verkalkung oder mangels Wasserdruck aus dem Takt gerät. Falls ich richtig liege, soll der Vermieter einen vollelektronischen einbauen, dann ist das Problem gelöst.
Nicht duschen zu können, ist eine teils erhebl. Minderung des Wohnwertes einer Wohnung, die der Mieter nicht hinzunehmen braucht.
Der Vm hat im Mietvertrag die Ordnungsmäßigkeit der Wohnung zugesichert. Vorschlag: dem Vm in eingeschriebenem Brief vom Mangel in Kenntnis setzen und die Beseitigung des Mangels fordern (freundlich bleiben!). Eine Frist- nicht länger als 3 Wochen, setzen und danach Selbsthilfe ankündigen. Die nächste Miete auf dem bankbeleg mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ oder „vorbehaltlich einer Einigung bei Warmwasser“ zahlen, dann kann man sich später leichter das Geld zurückholen, falls erforderlich.
Ich würde von 10-20% Kaltmietminderung ausgehen.
Noch was: das unnötige Aufheizen von Wasser widerspricht auch den Energieeinsparungsverordnungen.
Hier ein Link zu Mietminderungen:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Aber Vorsicht: zuerst die 3 Wochen Frist abwarten. OK, hoffe ich konnte helfen. Gruß, Achim