Wassertemperatur schwankt. Miete kürzen?

In unserer Wohnung schwankt seit dem Einzug die Temperatur beim Duschwasser extrem. Auf „Normal“ eingestellt, verbrüht man sich fast regelmässig, weil ganz plötzlich die temperatur auf maximum springt. Durch das nachregulieren und immer wieder hoch-runterspringen der Temperatur ist das Duschen alles ander als angenehm. Eine Änderung durch den Vermieter ist leider nicht in Sicht.

Wäre in diesem Fall eine Mietminderung überhaupt vorgesehen? Es gibt ja schliesslich warmes Wasser…

hallo,

sorry bin ich überfragt

Hallo,

ja, das dürfte sehr wohl gehen. Zwischen 5-15% Mietkürzung sind vorstellbar. In Deinem Fall vielleicht eher 5 als 15. Und schön die Form wahren, gell? Soll heißen: Vermieter schriftlich mit Terminsetzung (ca. 14 Tage) auffordern, den Mangel zu beheben. Andernfalls Mietminderung ab dem soundsovielten um 10% androhen.

Gruß
Horst

Hallo, das mit der Mietminderung ist doch eher eine jurustische Frage.

Warum ist das technisch so? Wenn sich die Temperatur nicht einregelt, ist der Thermostat(der Armatur, des Durchlauferhitzers) defekt, das ist ein technischer Mangel, den muss doch der Vermieter beseitigen.

Oder ist es gar kein Thermostat?

Rudolf

Ich weiß es nicht es gibt aber Mietervereine die das klären können. Da die Gefahr besteht sich zu verletzen (verbrühen) würde ich schon sagen dass das nicht ganz in Ordnung ist, und der Vermieter zu Rechenschaft gezogen werden sollte. Das ist aber nur meine Meinung.
LG,

Christine

Hallo, ich verstehe Dein Problem, bin aber als Gewässerökologe der falsche Ansprechpartner.
Das ist eine juristische Frage.

Meine persönliche offizielle Antwort: ich würde mal zum Mieterverein gehen und dort nachfragen.
Meine persönliche inoffizielle Antwort: Ich würde mal die Miete um 10% kürzen, ein Schreiben an den Vermieter dazu, und warten was passiert.

Hallo,

grundsätzlich hat der Vermieter dafür zu sorgen, daß ein geregelter Bade - und Duschbetrieb je nach Wohnungs - und Haushaltsgröße ohne Schwankungen zur Verfügung steht.

Das betrifft die Wassermenge genauso wie die Wassertemperatur.

Wir können Ihnen daher nur raten, Ihren Vermieter schriftlich auf die Mißstände aufmerksam zu machen und ihn hierfür eine Frist von max. 48 Stunden zur Behebung zu geben.

Gleichwohl können Sie in Ihrem Anschreiben kalr defnieren, daß Sie bei nicht fristgerechter Behebung die Miete = Nettokaltmieter + Nebenkosten um mind. 7,5 % bis 10 % mindern.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,
zu erfragen beim Mieterbund
Mfg

Hallo,
wenn Sie Miete zahlen, haben Sie ja auch Anspruch auf eine wohngerechte Wohnung.
Ich würde die Miete, wenn die Dusche nicht richtig fkt. schon kürzen evtl. um 50 Euro. Sie sind berechtigt, die Miete bei triftigen Gründen zu kürzen, zB. wenn die Heizung nicht funktioniert.
Allerdings hatte ich auch einmal so eine Wohnung, da ging es bei der Dusche (kleiner Elektroboiler unter dem Waschbecken) nur dann eine lauwarme Temperatur einzustellen, wenn man das Wasser voll aufdrehte. Das machte ich dann auch, es war ja Warmmmiete, wo das Wasser nicht extra abgerechnet wurde.
Grüße
Jürgen Hipp
www.klimaaufheizung.com

Zeigen Sie dem Vermieter diesen erheblichen Mangel an und fordern Sie ihn auf, den Mangel möglichst unverzüglich, spätestens aber mit einer angemessenen Fristsetzung abzustellen. Sie können in einem solchen Schreiben eine angessenene Mietkürzung für den Fall androhen, dass die gesetzte Fri8st fruchtlos verstreicht. - Reden Sie vorher mal vernünftig mit dem Vermieter. Eine schriftliche Aufforderung kann zu einer Mißstimmung führen und ein Vetragsverhältnis belasten! Ihr Vertragspartner „Vermieter“ dürfte unter normalen Bedingungen ein hohes Interessse an der der Zufriedenheit seines Partners „Mieter“ aus dem Mietvertrag haben.

Hallo guten tag,würde den mieterbund anrufen,das kostet zuerst nix.Die helfen euch.Liebe grüße anna

Lieber Frager,

dies sind Fragen die ich nicht beantworten kann, da mein Wissen über Wasser sich nicht auf Verbrauchswerte, Temperatur, techn. Fragen bezieht.

Sorry!!

Grüße

Heide

Hi, da musst Du wohl einen Mietrechtsexperten fragen. In meiner Wohnung wechselt die Temperatur beim Duschen auch, wenn jemand z.B. einen anderen Wasserhahn in der Küche aufdreht. Wie groß die Toleranzen seien dürfen, weiss ich allerdings nicht.

MfG

Hallo, ohne Gewähr antworte ich, wie folgt:
Ich vermute, daß sich es bei Dir um einen halbautomatischen Durchlauferhitzer handelt, welcher durch Verkalkung oder mangels Wasserdruck aus dem Takt gerät. Falls ich richtig liege, soll der Vermieter einen vollelektronischen einbauen, dann ist das Problem gelöst.
Nicht duschen zu können, ist eine teils erhebl. Minderung des Wohnwertes einer Wohnung, die der Mieter nicht hinzunehmen braucht.
Der Vm hat im Mietvertrag die Ordnungsmäßigkeit der Wohnung zugesichert. Vorschlag: dem Vm in eingeschriebenem Brief vom Mangel in Kenntnis setzen und die Beseitigung des Mangels fordern (freundlich bleiben!). Eine Frist- nicht länger als 3 Wochen, setzen und danach Selbsthilfe ankündigen. Die nächste Miete auf dem bankbeleg mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ oder „vorbehaltlich einer Einigung bei Warmwasser“ zahlen, dann kann man sich später leichter das Geld zurückholen, falls erforderlich.
Ich würde von 10-20% Kaltmietminderung ausgehen.
Noch was: das unnötige Aufheizen von Wasser widerspricht auch den Energieeinsparungsverordnungen.
Hier ein Link zu Mietminderungen:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Aber Vorsicht: zuerst die 3 Wochen Frist abwarten. OK, hoffe ich konnte helfen. Gruß, Achim

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