Wasseruhr

Hi,
nehmen wir mal an, ein 2 Parteien Haus hat nur eine, gemeinsame
Wasseruhr. Dürfte ein Mieter darauf bestehen, das eine getrennte
Berechnung erfolgt und dafür eine zusätzliche Wasseruhr installiert
wird?

Danke,
Lalle

Berechnung erfolgt und dafür eine zusätzliche Wasseruhr
installiert
wird?
Danke,

Hi Lalle,
kommt drauf an, was im Mietvertrag steht und ob der Vermieter einer neuen Kostenverteilung zustimmt. Die Kostenverteilung muss nach dem BGB angemessen sein.

Hi Lalle,

Dürfte ein Mieter darauf bestehen

das darf er, muss den Vermieter aber nicht interessieren.

Gruß Ralf

Hallo,

was wäre, wenn sich der Wasserverbrauch im Vergleich zum letztn Jahr verdoppelt hätte?

Wäre dann Die Forderung nach einer genaueren Abmessung gerechtfertigt?

mfg
A.

Hallo,
darf ich dazu bitte eine Zusatzfrage stellen?
Angenommen, einer der Meieter lässt auf eigene Kosten in seiner Wohnung eine eigene Wasseruhr an der Hauptzuleitung installieren.
Könnte diese dann zur Berechnung herangezogen werden ?
(Gesamtverbracuh minus eigene Wasseruhr = Verbrauch des anderen Mieters)

BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gegenfrage
Guten Morgen,

Angenommen, einer der Meieter lässt auf eigene Kosten in
seiner Wohnung eine eigene Wasseruhr an der Hauptzuleitung
installieren.

Seid wann dürfen Mieter ohne Zustimmung des Vermieters (Eigentümers) an Bestandteilen des Gebäudes rumwerkeln?

Könnte diese dann zur Berechnung herangezogen werden?

Nein, da im MV sicherlich ein anderer Umlageschlüssel vereinbart worden ist.

Gruß
Stiefel

Moin, A.,

was wäre, wenn sich der Wasserverbrauch im Vergleich zum
letztn Jahr verdoppelt hätte?

dannn muss nach den Ursachen des Mehrverbrauchs gesucht werden. Das kann ein defekter Zähler sein (höchst selten), ein unbemerkter Wasserrohrbruch (sehr selten) oder schlicht ein Mehrverbrauch (fast meistens).

Wäre dann Die Forderung nach einer genaueren Abmessung
gerechtfertigt?

Sie wäre bestimmt nicht verwerflich, bliebe aber nutzlos. Ob Uhren installiert werden, entscheidet allein der Vermieter. Was ganz sicher nie geht: Dass nur ein Mieter eine Uhr bekommt. Die Betriebskostenverordnung schreibt vor, wie abzurechnen ist - entweder messen alle oder keiner.

Gruß Ralf

kommt drauf an, was im Mietvertrag steht und ob der Vermieter
einer neuen Kostenverteilung zustimmt. Die Kostenverteilung
muss nach dem BGB angemessen sein.

…und der andere Mieter muss der geänderten Kostenverteilung auch noch zustimmen.
Gruß n.

Die meisten Antworten hier sind leider falsch, richtig müsste es heissen: Das regelt deine Landesbauordnung. Es kommt darauf an wann dein Wohnraum geschaffen wurde. Ansonsten kann der Vermieter bis 2014 zeit haben, Wasserzähler nachzurüsten.

Grüsse