Wasseruhr bei Sanierung?

Hi,

mal ne rein fiktive Frage.

Ein altes Haus mit 30 Parteien wird im Jahre 2009 komplett saniert. Alles wird gemacht, komplett bis auf die Grundmauern.

Allerdings werden keine Wasseruhren für die jeweiligen Parteien installiert. Es kommt nur eine Wasseruhr für alle 30 Parteien. Ist das rechtens? Wenn doch schon alles neu saniert wird, hat man dann nicht auch ein Recht auf eine eigene Wasseruhr?

Gruss DL

Hallo,

Ein altes Haus mit 30 Parteien wird im Jahre 2009 komplett
saniert. Alles wird gemacht, komplett bis auf die Grundmauern.

Allerdings werden keine Wasseruhren für die jeweiligen
Parteien installiert. Es kommt nur eine Wasseruhr für alle 30
Parteien. Ist das rechtens? Wenn doch schon alles neu saniert
wird, hat man dann nicht auch ein Recht auf eine eigene
Wasseruhr?

hm, würde mal sagen Warmwasseruhr (wenn nötig und wenn Heizkostenverordnung greift) ja, Kaltwasseruhr nein.

Gruß

Joschi

Hallo,

bezüglich Kaltwasseruhren (wenn es denn um diese geht) auch noch folgendes, was recht interessant für einen Mieter ist und sein Verlangen nach einer „eigenen“ Wasseruhr womöglich bremst:

quote

Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters. Lediglich für Neubauwohnungen könnten Landesbauordnungen etwas anderes bestimmen. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter derartige eichpflichtige Wasserzähler installiert und so eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung ermöglicht. Solange in der Mietwohnung nicht an allen Wassersträngen Wasseruhren angebracht sind, müssen die Wasserkosten - wie die übrigen „kalten“ Betriebskosten auch - nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes kann der Vermieter seinerseits aber den Einbau der Wasserzähler auch ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Mieter realisieren. Die Einbaumaßnahme gilt als Modernisierung, damit hier Wasser eingespart werden kann, und muss in aller Regel vom Mieter geduldet werden.

Konsequenz ist auch, dass der Vermieter berechtigt ist, die Miete zu erhöhen. Er kann 11 Prozent der Einbau- und Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Hat der Vermieter Wasserzähler installiert, muss er ab der nächsten Abrechnungsperiode die Wasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

unquote

Gruß
Nita

und nicht zu vergessen:
Wasseruhren müssen abgelesen und geeicht werden. Der Versorger macht das pro Haus nur 1 mal. Also muss es jemand anderes (kostenpflichtig) machen. Alle diese Kosten gehören zu den Nebenkosten und können umgelegt werden.

vnA

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Hi,
das ist ja interresant.

Also Wasserhahn aufdrehen und das Leben ohne Rücksicht auf Verluste geniesen…

Thanks for antworting

Gruss DL

miese!

Thanks for antworting.

Gruss DL

Hi,

nein alles Kaltwasser.

Sorry habsch vergessen zu schreiben.

Gruss DL