Wasseruhr in Mietwohnung

Hallo,

hat ein Mieter das Recht auf eigene Kosten eine Wasseruhr in seiner Wohnung zu installieren? Hintergrund ist, dass die Abrechnung nach m² als ungerecht empfunden wird. Muss der Vermieter dann die Wasserabrechnung nach dem Verbrauch laut installierter Wasseruhr vornehmen

Danke!

Gruß jetme

Hi,

nein

cu

Moin, jetme,

hat ein Mieter das Recht auf eigene Kosten eine Wasseruhr in
seiner Wohnung zu installieren?

nein, das wäre eine bauliche Veränderung.

Hintergrund ist, dass die
Abrechnung nach m² als ungerecht empfunden wird.

Jede Abrechnungsart wird von irgendeinem Mieter als ungerecht empfunden. Meist wird auch nicht bedacht, dass die Kosten für die Ablesung ebenfalls vom Mieter zu tragen sind.

Muss der Vermieter dann die Wasserabrechnung nach dem Verbrauch
laut installierter Wasseruhr vornehmen

Nur wenn eine vom Vermieter installiert ist und das so im Mietvertrag steht.

Gruß Ralf

Hallo,

hat ein Mieter das Recht auf eigene Kosten eine Wasseruhr in
seiner Wohnung zu installieren?

was wie abgerechnet wird, ist doch Bestandteil der Teilungserklärung, das kann nur in der Eigentümerversammlung geändert werden. Ein Mieter hat da wenig Einfluss.

Gruß
T.

Nur wenn eine vom Vermieter installiert ist und das so im
Mietvertrag steht
.

Und dann auch nur, wenn in allen Nutzungseinheiten eine Wasseruhr vorhanden ist.
11%pa von (Beschaffung, Einbau, Montage), Ablesung, Eichung.
Und schon ist der gefühlsmäßige Minderverbrauch und die damit einhergehende Benachteiligung mehrfach aufgefressen.

Gruß Ralf

vnA

Nein und Nein
nur zur Untermauerung:
http://www.business-netz.com/Verbraucher/BGH-verwehr…

Übrigens - schonmal bedacht: die (erhofften) Einsparungen durch eine Abrechnung nach Verbrauch würden gerade beim Frischwasser/Abwasser sehr leicht unterm Strich eine Verteuerung ergeben, weil bei einer Abrechnung nach Verbrauch dann zwangsläufig auch zusätzlich Kosten erst entstehen würden: z.B. Ablesekosten, Abrechnungskosten, Eichkosten (alle 5 bzw. 6 Jahre).