Wasseruhr, Waschkeller Verbrauch

In einem Mehrfamiliehaus nutzen mehrere Parteien einen Waschkeller. jeder seine eigene Maschine. Stromzufuhr dieser Maschinen hat wohl jeder Mieter an seine Stromzaehler.
Wie sieht es aber aus mit dem Wasserverbrauch?
Es sind sichtbar keine Wasseruhren an jedem Wasseranschluss zu sehen.
Wie wird das normalerweise in den Nebenkosten berechnet ?

Sollte dies grundsaetzlich auf alle Meiter als Gemeinschaftswasserverbrauch gerechnet werden , ist doch der Mieter, der in seiner Wohnung waescht bei der Abrechnung schwer benachteiligt, oder? Man zahlt ja auch Wasserverbrauch = Abwassergebuehr.

Eine Partei waescht naemlich 2-3 Maschinen taeglich, eine andere Partei ZB. nur 1x die Woche eine Maschine.
Danke

In dem geschilderten Fall kann der Wasser- u. Abwasserbedarf grds. nach zwei Methoden abgerechnet werden:

  1. verbrauchsabhängig: Der tats. Verbrauch kann individuell zugeordnet werden (Wasseruhr)
  2. Umlageverfahren: Die Kosten dürfen 1. nach dem Verhältnis der Wohnflächen oder 2. nach Anzahl der Personen umgelegt werden oder beides - sh. MV.

Für eine verbrauchsabhängige Abrechnung müssen alle Parteien eine eigene Wasseruhr haben. Die Kosten (Eichung und Ablesung incl.) können als weitere Betriebskosten umgelegt werden. Großverbraucher profitieren von dem für sie günstigeren Umlageverfahren.

Einer Umstellung und dem Zählereinbau müssten alle Parteien zustimmen…

HTH
G imager

Hallo Imager,

Einer Umstellung und dem Zählereinbau müssten alle
Parteien zustimmen…

das wäre mir neu und kann ich so nicht glauben:

für die Umstellung:

§556a Abs. 2 BGB

für den Zählereinbau:

§554 Abs.2 BGB

Zählereinbau wird als Einsparungsmaßnahme (Wasser) gesehen, da der Mieter nun seinen Verbrauch ablesen und nötigenfalls reagieren kann.

Gruß

Joschi