Wasseruhr zählt unkorrekt - Minderungsrecht?

Wenn eine Wasseruhr offenbar wg. falscher Einbaurichtung nicht korrekt funktioniert, ist dann auf die Wasserabrechnung ein Minderungsrecht zulässig oder muss ein anderer Umlageschlüssel (z. B. nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauchsschätzung) hingenommen werden?

Hallo,

Wenn eine Wasseruhr offenbar wg. falscher Einbaurichtung nicht
korrekt funktioniert, ist dann auf die Wasserabrechnung ein
Minderungsrecht zulässig

Wird hiermit die Nutzung der Wohnung eingeschränkt? Wohl eher nicht, also würde eine Minderung wegen eines Mangels nicht greifen.

oder muss ein anderer Umlageschlüssel
(z. B. nach Wohnfläche,

Wäre so gesetzlich vorgeschrieben. Könnte dem M aber teuerer kommen.

Personenzahl

Nur nach Vereinbarung.

oder Verbrauchsschätzung)

Imho wenn es dafür auch Grundlagen, wie zB Verbräuche vergangener Perioden zum Vergleich gibt.

hingenommen werden?

Weil es zum Verbrauch kam wird wohl auch etwas zu bezahlen sein.

btw
Der einfachste Weg wäre wohl den hier rückläufig gemessene Wert anzunehmen.
Bei einer Unstellung werden eben die Werte notiert und dann addiert.

vlg MC