Folgender Fall ist bestand.
6 Parteienhaus, alle Wohnungen sind vermietet.
Seit 3 Jahren gibt es eine Hausverwaltung. Seit letztem Jahr werden die Wohnungen neu Renoviert sofern ein Mieter auszieht. Es werden die Bäder neu gemacht, Durchlauferhitzer statt Boiler in der Küche. Es werden zum Teil neue Stromleitungen verlegt. Aber immer nur bei den Wohnungen wo ein Mieterwechsel ist.
Die Wohnungen werden also Renoviert, aber Dinge die der Gemeinschaft zu zu ordnen sind werden nicht repariert wie z.B. fehlende Sprossen im Treppengeländer (so große Lücken das Kinder ohne Probleme durchfallen könnten).
Reperaturen in den Wohnungen wie z.B. defekte Fliesen im Bad werden zwar versprochen zu reparieren aber nichts passiert.
Nachdem der im Hause befindliche Hausmeister durch einen externen ersetzt worden ist wurde nicht mehr Rasen gemäht geschweigedenn das Laub entfernt (welches vorher ganz klar Aufgabe des Hausmeisters gewesen ist). Der zum Hause gehörende Garten der zur allgemeinen Nutzung dient sieht verherrend aus und dort wo mal Rasen war ist mittlerweile stellenweise nur noch modder durch das Laub.
Ebenso stellt sich die Frage ob man auf einen einbau von Wasseruhren bestehen kann??? Einige Parteien meinen das dieses nunmehr Pflicht sei.
Nun zu den Fragen:
Mit welcher Formulierung kann/ sollte die Verwaltung schriftlich auf die Mängel hingewiesen werden. Es soll so sein das alle Parteien unterschreiben. Gilt dort dann die Überschrift „Beschwerde“ oder was schreibt man am besten. (Telefonisch passiert nichts auch wenn man drauf hinweist)
Kann aufgrund der Mängel eine Mietminderung und wenn ja in welcher Höhe erfolgen?
Ist es mittlerweile Pflicht Wasseruhren einzubauen? Wenn ja wo findet man den entsprechenden Gesetzestext?
Es ist wohl verständlich das ein großer Mißmut in der Hausgemeinschaft herrscht wegen diesen „Unstimmigkeiten“.
Dank im vorraus!!!