Wasseruhrgröße

Welche Wasseruhrgröße ist für einen Zweipersonenhaushalt erforderlich?
Qn 0,5 oder Qn 1,5?

Die Belastung (Durchflussmenge pro Stunde) wird in einen unteren Bereich (Q1 = Qmin bis Q2 = Qtrenn) und einen oberen Bereich (Q2 = Qtrenn bis Q4 = Qmax) eingeteilt. Als Nennbelastung ist Q3 = Qnenn = der halbe Wert von Q4 = Qmax auf dem Zähler angegeben, z. B. Qn 2,5 m³/h. Normale Hauswasserzähler (Qn = 2,5 m³/h, Klasse B) haben eine Mindestbelastung Qmin von 50 l/h, eine Trenngrenze Qtrenn von 200 l/h und eine Maximalbelastung Qmax von 5000 l/h. Seit 2004 gelten sie gemäß Regelung des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) als für 1 bis 30 Wohneinheiten, Qn 6 für 31 bis 100 Wohneinheiten und Qn 10 für 100 bis 200 Wohneinheiten geeignet. [1] Im unteren Belastungsbereich muss der Zähler bei der Eichung einen Fehler kleiner als ±5 % aufweisen, im oberen Bereich maximal ±2 %. Im Betrieb kann sich der Fehler z. B. durch Abnutzung oder Ablagerung vergrößern. Die zulässige Verkehrsfehlergrenze ist dabei das Doppelte der Eichfehlergrenze.
Quelle: Wikipedia
Was hat das mit Mietrecht zu tun?

vnA

Hallo,

Was hat das mit Mietrecht zu tun?

Die Größe der Wasseruhr schon!

schauste:

http://www.steuerzahler-nrw.de/Mit-kleinerem-Wasserz…

LG Bollfried

In diesem Artikel geht es aber um Hauszähler, welche vom Wasserwerk eingebaut werden - m.W. ist da die kleinste Bauart 2,5 qn (zumindest sagt das unser Wasserversorger) - und die wären für 1 bis 30 Wohnungen geeignet.

Nachdem die Wasserzählerstory durch die Medien ging hab ich nämlich auch gleich einen Blick auf unseren Zähler geworfen und beim Wasserwerk nachgefragt. Hier sind z.B. auch nette Bildchen dabei wo/wie die Größe überprüft werden kann:
http://www.rtl.de/cms/ratgeber/gebuehren-abzocke-mit…

Bei Wohnungszählern gibt es m.W. dann wieder nur die Größe 1,5 qn - wobei das technisch wieder ganz andere Zähler sind als die Hauswasserzähler.

Nun interessiert mich denn auch - wo liegt der Bezug zum Mietrecht?

bedeutet?
Wenn es sich um Wohnungswasserzähler handelt, ist ein Austausch möglicherweise als Modernisierung anzusehen und daher die Kosten der Aktion mit 11%pa der Kosten auf den Mieter umlegbar. Plus ggf. Eichen als Betriebskosten, da regelmäßig anfallend.

Frohes sparen.

vnA