Wasseruhrtausch nach Frostschaden und Hauskauf

Hallo,

nach Erwerb unseres Hauses durch eine Zwangsversteigerung (vor 2 Monaten) musste die Wasseruhr aufgrund eines Frostschadens vom letzten Winter getauscht werden. Die Kosten sollen wir nun als neuer Eigentümer vom Versorgungsverand übernehmen, weil wir als Eigentümer Sorge zu tragen haben die Wasseruhr vor Schäden zu schützen. Diesen habe ich widersprochen mit dem Hinweis, die sollen sich an den Vorbesitzer wenden, weil dieser hätte Sorge tragen müssen. Das Haus war unbewohnt und unbeheizt letzten Winter. Nun hat man uns mit einem kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid gedroht und anschließend bleibt sicher nur der Klageweg.
Wie schätzt Ihr die Sache ein? Vergleichbares habe ich nicht finden können in Web.

Hoffnungsvollen Gruß

Sirko

Ehrlich gesagt: Keine Ahnung. Mein Gefühl sagt, dass es Ihre Sache ist. Zwangsversteigerung steht ja nun schon für: Jemand muss sein Haus verkaufen und ist, wenn der Prozess abgewickelt ist, auch raus „aus dem Geschäft“…?! good luck

Leider keinen Schimmer,

Gruß von Stefan

Hallo Sirko,

damit kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß Holger

Hallo Sirko,

klingt kompliziert. ICh kann Euch hier leider nicht wirklich helfen. Allerdings ist es ja bei Straßengebühren oder Anschlussgebühren auch so das man zahlt wenn man das Haus später erworben hat. Am besten juristisch beraten lassen.

Ansprechpartner für den Versorger ist immer der aktuelle Eigentümer, also müsst ihr auch zahlen…

Ob man Geld vom Voreigentümer erhalten kann, glaube ich eher nicht, es sei denn, man kann im Arglistigkeit, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, alles andere ist irgendwo Verschleiß, man kann sich rausreden, da man bei einem alten Haus ja weiß, dass einiges naturgemäß an Reparaturen anfällt…

Hallo,

hingehen, reden und Kompromiss suchen oder sein lassen.

Christian

Hallo,

sorry, aber da habt Ihr wirklich gar keine Chance. Punkt. Ihr seid Eigentümer und damit verantwortlich. Deshalb wenden sich die Stadtwerke zu Recht nur an Euch. Ihr könnt natürlich den Vorbesitzer angehen, aber warum sollte der tätig werden?

Gruß
svasta

Vielen Dank für Deine Antwort.
Nur aus dem Grund weil er zu der Zeit wo der Schaden entstand in der Verantwortung war.

Gruß,
Sirko

Das mag richtig sein, ändert aber nichts daran, dass Ihr als Eigentümer den Stadtwerken gegenüber verantwortlich seid und die Rechnung bezahlen müsst. Das ist leider einfach so.

Es bleibt Euch überlassen, das Geld dann vom Vorbesitzer einzuforden. Aber Ihr habt eben mit dem Kauf auch alle Schäden übernommen. Dazu muss der Verkäufer noch nicht einmal direkt auf bestimmte Mängel verwiesen haben (Er darf Euch nur nicht arglistig täuschen.). Daher glaube ich nicht, dass er einlenken wird.

Gruß
svasta

OK, dann vielen Dank nochmal für Deine Einschätzung.

Gruß,
Sirko