In einem Haus gibt es zwei Wohnparteien, zum einen den Vermieter (Haupthaus) und eine Vermietete Einlieger Wohnung. Der Wasserverbrauch ist bisher immer über Wasseruhren Abgerechnet worden. Einmal die vom Wasserlieferanten (tatsächlicher verbrauch des ganzen Hauses) dann hatte jede Wohnung eine einzelne Uhr. Jetzt hat sich aber herausgestellt das eine der Uhren die zu einer der Wohnparteien gehört defekt ist.
Nun kann die Nebenkostenabrechnung nicht wie üblich über den tatsächlichen Verbrauch gemacht werden. Kann man den Verbrauch auch nach Personen oder nur nach m2 abrechnen? Denn im Falle der m2 würde eine der Parteien wesentlich schlechter wegkommen. Die Personen Abrechnung würde in dem Fall mehr an die werte der vergangenen Jahre heran kommen. Wobei beide Möglichkeiten zu Gunsten des Mieters ausfallen würden (im Vergleich zu den Vorjahren).
nach § 556 a BGB ist - wenn es keine verbrauchsabhängige Messung gibt - die Wohnfläche zur Berechnung der Kosten anzusetzen.
Es gibt zwar einige Urteile zur personenbezogenen Abrechnung, diese widersprechen sich jedoch, einige dafür, andere dagegen. Beide Methoden (Wohnfläche / Personen) kann zu Ungerechtigkeiten führen, deshalb ist in der Regel die gesetzliche Vorschrift anzuwenden. Insbesondere auch deswegen, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass z.B. 2 Personen mehr Wasser verbrauchen als 1 Person.
Einmal die vom Wasserlieferanten (tatsächlicher verbrauch des ganzen Hauses)
dann hatte jede Wohnung eine einzelne Uhr.
Jetzt hat sich aber herausgestellt, dass eine der Uhren die zu einer der Wohnparteien gehört defekt ist.
Es gibt als drei Wasseruhren? Die Uhr A (Verbrauch des ganzen Hauses) und die Uhren B und C der beiden Wohnungen.
Fällt zB die Uhr C aus, dann ist der Verbrauch bei C mit der Differenz A minus B gegeben.
Gruß
Karl
Es gibt als drei Wasseruhren? Die Uhr A (Verbrauch des ganzen
Hauses) und die Uhren B und C der beiden Wohnungen.
Fällt zB die Uhr C aus, dann ist der Verbrauch bei C mit der
Differenz A minus B gegeben.
klingt zwar logisch ist aber nicht zulässig. Die Wasseruhren der einzelnen Mietparteien wird nur zur Ermittlung der Anteile (nicht aber des Verbrauches) herangezogen. Nach diesen Anteilen werden dann alle Kosten der Wasserversorgung (wenn denn vereinbart) abgerechnet. Fällt eine Wasseruhr aus, so ist über die Wohnfläche abzurechen.
Recht einfache Begründung: Die Summe der Wohnungszähler weicht von der Hauptwasseruhr ab (zulässiger Wert bis 25%). Dies liegt an Messungenauigkeiten und Ansprechverhalten der Wasserzähler.
klingt zwar logisch ist aber nicht zulässig. Die Wasseruhren
der einzelnen Mietparteien wird nur zur Ermittlung der Anteile
(nicht aber des Verbrauches) herangezogen.
Wenn das zulässig ist, dann hat man angesichts der Toleranzen der Wohnungszähler (bis zu 25%; einer zeige nur 75% an, der andere 125%) ein enormes Fehlerrisiko in der Ermittlung der Anteile.
Fällt eine Wasseruhr aus, so ist über die Wohnfläche abzurechen.
Das ist die Devise „Mit dem Teufel den Belzebub austreiben“.
Recht einfache Begründung: Die Summe der Wohnungszähler weicht von der Hauptwasseruhr ab (zulässiger Wert bis 25%). Dies liegt an Messungenauigkeiten und Ansprechverhalten der Wasserzähler.
Die Begründung ist nach einer Fehlerabschätzung (siehe oben) nicht schlüssig. Woher weiss man, dass eine Abrechnung nach der Wohnfläche eine geringere Fehlerquote produziert ?
Klar kann man sich im Streitfall immer auf den Standpunkt zurückziehen, das die rechtlichen Vorschriften eben so sind.
Aber ob das für ein vernünftiges Miteinander (immer)fördert ???
Gruß
Karl
Wenn das zulässig ist, dann hat man angesichts der Toleranzen
der Wohnungszähler (bis zu 25%; einer zeige nur 75% an, der
andere 125%) ein enormes Fehlerrisiko in der Ermittlung der
Anteile.
Es ist hier die Differenz zwischen der Summe der Wohnungszählern und des Hauptwasserzählers gemeint.
Recht einfache Begründung: Die Summe der Wohnungszähler weicht von der Hauptwasseruhr ab (zulässiger Wert bis 25%). Dies liegt an Messungenauigkeiten und Ansprechverhalten der Wasserzähler.
Die Begründung ist nach einer Fehlerabschätzung (siehe oben)
nicht schlüssig. Woher weiss man, dass eine Abrechnung nach
der Wohnfläche eine geringere Fehlerquote produziert ?
Ja, altes Thema, Nebenkostenabrechnungen sind halt selten gerecht. Bestes Argument für den Vermieter: Er zieht keinen persönlichen Nutzen daraus und wenn etwas umstritten ist, so ist er im Zugzwang sich an rechtliche Vorschriften zu halten.
Klar kann man sich im Streitfall immer auf den Standpunkt
zurückziehen, das die rechtlichen Vorschriften eben so sind.
Aber ob das für ein vernünftiges Miteinander (immer)fördert
???
Im Streitfall ist es günstig nach der rechtlich sicheren Methode vorzugehen. Gibt es eine einvernehmliche Lösung, so ist diese dann klar zu bevorzugen.