<small>Ein von mir ehrenamtlich betreuter Syrer mit Flüchtlingsstatus hat folgendes Problem:<br> Der Wasserverbrauch von 4 Mietparteien stieg 2014 um 68 Prozent. <br>Es gab eine Ursachensuche, zunächst von ortsansässiger Firma vergeblich,<br> schließlich von einer Firma, die ein Leckortungsverfahren durchgeführt hat.<br> Sie hat den 5-Liter-Trinkwasserenthärter des Syrers als Ursache festgestellt.<br> Er soll jetzt 4000€ nachzahlen.</small>
<small>Meine FRage: Kann man feststellen, wie hoch der Wasserverbrauch tatsächlich war? <br>Ich habe in einer dritten Firma nachgefragt, ob sie das testen könnten, <br>sie haben verneint und mir erklärt: der Defekt müsse so entstanden sei:<br> Normal sei, dass Wasser bei einer Rückspülung oder Regeneration verbraucht werde.<br> Wenn dann ein Anschluss defekt sei, könne Wasser auch direkt ins Abwassersystem<br> geleiten.An wen könnte man sich wenden, um den Verbrauch zu prüfen? Wenn das Gerät <br>ununterbrochen Wasser verbraucht haben sollte, hätte das nicht ein Geräusch erzeugt?<br>Oder wäre es nicht Sache des Vermieters, den Wasserzähler ab und zu zu kontrollieren?<br>Vielen Dank im Voraus.<br><br><br><br><br><br></small>
Hallo!
Der Wasserenthärter befindet sich doch nicht in der Wohnung der Einzelperson ?
Der ist doch zentral für das ganze Haus, befindet sich auch hinter der Hauptwasseruhr des Hauses ? Denn es soll doch das ganze Wasser im Haus enthärtet werden .
Zuständig wäre der Vermieter.
Die Enthärtungsanlage muss gewartet und rückgespült werden, auch werden Filter getauscht.
Und ob wegen Fehlfunktion man etwas hören musste ? Wenn das in einer Wohnung wäre möglicherweise, wenn das im Keller ist nicht.
Wieso muss eine Person 4000 € nachzahlen ? Das würde ja für Enthärter in Whg. der Person sprechen und da stellt sich die Frage, wem gehört Anlage ? Vermieter oder privat ?
Daraus ergäbe sich auch die Haftung für Fehlfunktion und die Wasserkosten.
Wenn die Whg-Wasseruhr der Person die Menge gezählt hat, dann wurde das auch verbraucht (hier vergeudet !). Aber es ist geflossen und muss bezahlt werden, wenn verschuldet.
Ob man den Whg-Zähler prüfen lassen sollte ? Sicherheitshalber ja, besonders wenn Eichfrist abgelaufen.
Allein die Zahl kommt mir utopisch vor, wenn ein 4 Familienhaus „nur“ 68 % mehr Wasser verbraucht. Das erscheint mir selbst für das ganze Haus zu viel.
Ob der Vermieter den Wasserzähler kontrollieren muss um mögliche Fehler zu erkennen ?
Nein.
Allerdings haftet er natürlich für Fehler an seiner Installation, wenn da Wasser unerkannt abläuft und munter gezählt wird.
MfG
duck313