Wasserverbrauch Garten-/Aussenanschluss

hallo zusammen, ich habe folgende frage: jemand wohnt in einem mehrfamilien haus zur miete und hat ein stück garten mit einem extra vertrag dazu gepachtet. am haus gibt es einen wasseranschluss der jedem zugänglich ist. dieser wird in die nebenkostenabrechnung mit aufgenommen, da in diesem haus der wasserverbrauch nach wohnfläche abgerechnet wird. darf o.g. mieter mit diesem anschluss seinen garten wässern ohne irgendwelche probleme zu bekommen??? ausser mit nachbarn die sich darüber aufregen???

Gegenfrage
Hallo,

darf sich ein Mieter mittels Verlängerungskabel den Strom für seine Wohnung aus der zum Staubsaugen im gemeinsamen Treppenhaus gedachten, dort angebrachten Steckdose nehmen

ohne
irgendwelche probleme zu bekommen??? ausser mit nachbarn die
sich darüber aufregen???

Gruß
Axel

Hallo,

ich möchte den Vergleich mit dem Strom nicht aufgreifen. Denn hier handelt es sich wirklich um zwei paar Stiefel.

Wenn der Wasserverbrauch für den Garten der Pflege der Aussenanlagen zuzordnen ist, ist der Wasserverbrauch unabhängig von der Gartennutzung mit den Gesamtkosten umzulegen.

Wurde jedoch für andere Mietparteien nicht nur die Gartenmitbenutzung ausgeschlossen sondern die Mieter haben auch keine Kosten der Gartenpflege zu tragen, muss der Wasserverbrauch der zahlen, der den Garten alleine nutzt. Die Bewässerung eines Gemüsegartens gehört aber grundsätzlich hier nicht in die Abrechnung der anderen Mieter. Ebenso wenn Kinder ein Planchbecken aufgestellt haben und dort immer wieder Wasser nachzufüllen ist.

Antwort also : Es kommt darauf an.

Empfehlung:
Hier sollte ein Sperrventil mit Wasserzähler eingebaut werden.

Grüsse Günter

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vielen dank erst einmal für die antwort.

ich möchte den Vergleich mit dem Strom nicht aufgreifen. Denn
hier handelt es sich wirklich um zwei paar Stiefel.

–> denke ich auch

Wurde jedoch für andere Mietparteien nicht nur die
Gartenmitbenutzung ausgeschlossen sondern die Mieter haben
auch keine Kosten der Gartenpflege zu tragen, muss der
Wasserverbrauch der zahlen, der den Garten alleine nutzt.

–> der mieter ist der einzigste der pacht bezahlen muss. alle
anderen mietparteien nutzen den garten ohne pacht.

Hier sollte ein Sperrventil mit Wasserzähler eingebaut werden.

–> wenn der mieter den garten von seiner eigenen wohnung aus mit wasser versorgen würde, dann müssten ebenfalls alle anderen mieter
mitzahlen da der wasserverbrauch ja nach wohnfläche abgerechnet wird.
wie ist es dann ???

Grüsse Günter

–> grüße peter

Hallo,

wenn alle anderen Mieter den Garten nutzen, dafür aber keine Pacht zahlen bzw. gehe ich mal davon, der einzige Mieter hat einen Aufschlag auf seinem Mietpreis, dass ist es nicht mehr als billig und recht, wenn die Kosten auf alle umgelegt werden.

Nun ist aber nach Deiner Antwort bei mir ein völlig anderer Sachstand aus dem Hinweis entstanden. Wenn der Garten an einen Mieter mitvermietet wurden alle anderen nicht, haben die anderen Mieter im Prinzip nichts im Garten verloren. Dann aber kann erwartet werden, dass nur der Mieter, der alleine den Garten nutzen darf, auch die Bewässerungskosten trägt.

Nutzen die anderen Mieter jedoch auch den Garten, haben sie sich an den Kosten zu beteiligen. Insoweit ist mir Deine neue Erklärung - der Garten ist nur an einen Mieter verpachtet, die anderen nutzen ihn jedoch auch - nicht ganz in sich schlüssig. Nutzen die anderen den Garten, weil sie für sich einfach ein Recht ableiten ( das sie aber ohne Vereinbaruzng nicht haben ) oder wurde der Garten - ohne Mherkosten - an sie mitvermietet oder haben die anderen keinen Zutritt zum Garten und gehen trotzdem hinein.

Grüsse Günter

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Hallo,

wenn alle anderen Mieter den Garten nutzen, dafür aber keine
Pacht zahlen bzw. gehe ich mal davon, der einzige Mieter hat
einen Aufschlag auf seinem Mietpreis, dass ist es nicht mehr
als billig und recht, wenn die Kosten auf alle umgelegt
werden.

–> sehe ich auch so

Nun ist aber nach Deiner Antwort bei mir ein völlig anderer
Sachstand aus dem Hinweis entstanden. Wenn der Garten an einen
Mieter mitvermietet wurden alle anderen nicht, haben die
anderen Mieter im Prinzip nichts im Garten verloren. Dann aber
kann erwartet werden, dass nur der Mieter, der alleine den
Garten nutzen darf, auch die Bewässerungskosten trägt.

–> nun ist es aber so das der mieter nur einen teil des gartens gepachtet hat…

Nutzen die anderen Mieter jedoch auch den Garten, haben sie
sich an den Kosten zu beteiligen. Insoweit ist mir Deine neue
Erklärung - der Garten ist nur an einen Mieter verpachtet, die
anderen nutzen ihn jedoch auch - nicht ganz in sich schlüssig.
Nutzen die anderen den Garten, weil sie für sich einfach ein
Recht ableiten ( das sie aber ohne Vereinbaruzng nicht haben
) oder wurde der Garten - ohne Mherkosten - an sie
mitvermietet oder haben die anderen keinen Zutritt zum Garten
und gehen trotzdem hinein.

Grüsse Günter

–> die anderen mieter haben einen älteren mietvertrag in dem
die gartenmitbenutzung sozusagen schon inclusive ist (ich gehe davon aus, auch ohne grosse mehrkosten… )

gruß
peter