Wasserverbrauch Mietshaus Garten - Separaten Zähler für Garten-Mieter ?

Liebe/-r Experte/-in,

in unserem Mietwohnhaus gibt es im Hinterhof einen separaten Wasseranschluß, den die Mieter zum Wässern ihrer Gärten nutzen.

Dieser Wasserverbrauch sowie die Abwassergebühren werden in der NK-Abrechnung auf ALLE Mieter verteilt.

Ist das rechtens, oder muss der Vermieter bzw. der Mieter des Gartens den Wasseranteil zahlen ?

Wer muss einen separaten Wasserzähler einbauen lassen, damit der Verbrauch den Garten-Mietern zur Last gelegt werden kann ?

Ich weiß, viel zu viele Fragen, aber ich bin Rentnerin und hab sonst keinen, den ich fragen könnte.

Freue mich auf eine Antwort, denn mein Vermieter zockt uns mit den NK sowieso schon ab. Wir wehren uns so gut es geht. Können aber ohne Fakten nix machen.

Sonnige Grüße aus Düsseldorf
Petra Hammelrath

Hallo,

diese Frage betrifft eher das Thema Mietrecht, da kenn ich micht nicht aus.

Ich meine:
Bei einem Mietshaus ist der Wasserverbrauch für allgemein genutzte Räume (auch Garten oder fürs Putzen der allgemeinen Flächen) umzulegen auf alle Mieter, wie z.B. auch Treppenhaus-Strom etc.

Ist der Garten jedoch nur für EINEN Mieter, dann muss dieser für die Pflege (mähen, gießen) aufkommen.

In einem Mietshaus kann der Vermieter eigentlich sämtliche Betriebskosten auf die Mieter umlegen, dazu gehört auch Gartenpflege (Gärtner und Gartenwasser). Ich seh da kein Problem.

Gruß! Ulf