Wasserverbrauch mit Zähler und pro Kopf

Hallo liebe Wissende,

Ausgangslage : Mehrfamilienhaus, gemischt bewohnt (Eigentümer & Mieter), unterschiedliche Wohnungsgrößen, teilweise Wasserzähler, teilweise nicht

Frage:
Dürfen neuerdings Verbrauchs-Abrechnungen über den Wasserverbrauch gemischt, also einige Einwohner nach Wasserzähler, andere pro Kopf dürchgeführt bzw. berechnet werden?

Früher war das meines Wissens nach nicht gestattet.

Wenn nein, wo kann das nachgelesen werden?

Danke und Gruß, ganz ratlos gefragt
R

Moin, moin Ralf,

danke für die Antwort.
Die Betriebskosten-Umlageverordnung (BetrKostUV) gab leider nichts genaues her.

die Betriebskostenverordnung (BetrKV) leider auch nicht

  • § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
    auch noch nicht so aussagefähig

Aber mit Mr. Googles Hilfe wurde ich fündig :

BGH Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 188/07

Und dazu die Auslegung :
http://www.verivox.de/nachrichten/urteil-vermieter-d…

Zitat (Auszug) :
Eine Umlage nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch kann der Mieter nur dann verlangen, wenn sämtliche Wohnungen - ohne Ausnahme - über einen Zähler verfügen, heißt es in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung.

Und
http://www.consilia-recht.com/mandanteninfo_w02_08.html

Absatz 6, Zitat (Auszug)
… nach einem Maßstab umzulegen sind, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der untschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Verbrauchserfassung für alle Mieter stattfindet. Daher ist der Vermieter zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, so lange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Wasserverbrauch lediglich in einer Wohnung nicht erfasst werden kann, weil deren Mieter den Einbau einer Wasseruhr verweigert hat.

Also Verbrauchsabrechnung und Umlage nicht gemischt Wasserzähler / pro Kopf.
Entweder Verbrauch nach Wasserzähler, wenn alle einen haben, oder Verbrauch pro Kopf bzw. Wohnungsgröße
Hervorhebung im Absatz 6 durch mich

Danke und Gruß
R

oder Verbrauch pro Kopf bzw. Wohnungsgröße

Wobei Verbrauch nur pro Wohnungsgröße zu groben Ungerechtigkeiten führen kann!
MfG ramses90.

… genau meine Meinung, aber leider sehr häufig Realität, zumindest in Altbauten.
In Hamburg ist das Umrüsten alter Wohnungen Pflicht geworden.
Aber die „Pfeffersäcke“ haben ja auch das nötige Kleingeld. :wink:)

Moin, Ratloser,

Die Betriebskosten-Umlageverordnung
(BetrKostUV)
gab leider nichts genaues her.

dochdoch:

_§ 3 Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung

(2) Die verbleibenden Kosten dürfen

  1. nach dem Verhältnis der Wohnflächen oder
  2. nach einem Maßstab, der dem unterschiedlichen Wasserverbrauch Rechnung trägt,

umgelegt werden. Wird der Wasserverbrauch, der mit der üblichen Benutzung der Wohnungen zusammenhängt, für alle Wohnungen eines Gebäudes durch Wasserzähler erfaßt, sind die auf die Wohnungen entfallenden Kosten nach dem erfaßten unterschiedlichen Wasserverbrauch der Wohnparteien umzulegen._
(Hervorhebung von mir)

Mehr gibt das BGH-Urteil auch nicht her. Da war ja nur zu klären, ob nach Flächen abgerechnet werden darf, obwohl Wasseruhren installiert sind. Fazit: Ja, wenn nicht alle Mieter Uhren haben.

Gruß Ralf

Drücke ich mich denn so missverständlich aus?
Ich war zuerst unsicher und fragte, ob eine gemischte Abrechnung legal ist. Also

  • eine Hausgemeinschaft

  • einige Wohnungen sind mit Wasser zählern ausgerüstet. Diese werden nach echtem Wasserverbrauch, abgelesen von den Zählern , abgerechnet.

  • andere Wohnungen haben keine Wasser zähler. Diese werden nach pro Kopf / Schlüssel abgerechnet.

Nach meiner Interpretation ist diese gemischte Abrechnung nicht zulässig.

Mehr gibt das BGH-Urteil auch nicht her. Da war ja nur zu
klären, ob nach Flächen abgerechnet werden darf, obwohl
Wasseruhren installiert sind.
Fazit: Ja, wenn nicht alle Mieter Uhren haben.

Richtig, ist auch ein anderer Fall. Nur nicht teilweise Flächen / Kopf und Wasser zähler gemischt.

Nach meiner Frage habe ich weiter gesucht und dann das Urteil nebst Kommentaren gefunden.
Hätte ich vielleicht vor meiner Frage machen sollen. Dann allerdings hätte nur ich etwas von dieser Erkenntnis, so auch andere Interessierte.

Nebenbei bemerkt:
Eine Uhr ist ein Zeitmessinstrument. :wink:)

Gruß
R