Wasserverbrauch nach Wohnfläche

Hallo,

-theoretischer Fall:
ein Mieter bekommt bei Wohnungsübergabe vom (den Vermieter vertretend) Makler mitgeteilt, dass der Wasserverbrauch mangels Zähleruhren über die Wohnfläche berechnet bekommt. Das hieße, der Mieter 1 spart mit Wasser, die Nachbarn in den anderen Wohnungen sparen nicht und der Mieter 1 zahlt deren Verbrauch mit.

Wäre dies zulässig?
Falls nein, wäre es eventuell deswegen doch zulässig, da der Mieter dies so bei Übergabe bekannt war und er es daher „insgeheim“ akzeptiert hat?
(Angenommen im Mietvertrag steht nichts von diesem Thema)

Was sollte der Mieter in diesem Falle tun, um nur die Kosten zu zahlen, die er verbraucht hat?
Darf er einen eigenen Zähler einbauen?

Gruss
living free

Hallo !

Es ist grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnen.
Ausnahmen können sein,es wäre technisch nicht möglich,oder würde einen zu hohen Aufwand bedeuten,die Wohnungen mit Wasseruhren auszurüsten(Kalt und Warm,wenn Warm zentral bereitet wird).

Das ist oft vorgeschoben,denn technisch geht das fast immer,wegen der Rohrsystem ist es oft erforderlich an jedem Zapfhahn eine Uhr zu haben,weil es mehrere Zuleitungen gibt. Das machts aufwändiger und teurer,alle 5 Jahre Uhrentausch(Eichpflicht),Kosten sind ja voll umlegbar auf die Mieter.
Da sind manchmal die Kosten für Gerätemiete und Ablesedienst in keinem Verhältnis zum ermittelten Waserverbrauch.

Gelten diese Ausnahmen von der Pflicht nach gemessenem Verbrauch abzurechnen nicht,kann der Mieter 15 % der Kosten von der Nebenkostenabrechnung abziehen.

Und als Verteilmaßstab soll es die Wohnfläche sein,obwohl man ja grundsätzlich auch nach Personenzahl verteilen könnte(bei Wasser sinnvoller),denn was hat Wasserverbrauch mit der Wohnfläche zu tun ?
Aber der Maßstab wird vom VM festgelegt und kann dann nicht mehr verändert werden.

Eine eigene Meßuhr darf man nicht einbauen,bzw. kann nicht verlangen als einziger danach abgerechnet zu werden.
Es geht nur alle nach Verbrauch oder keiner.

Das ist im Mehrfamilienhaus immer so,irgendwie ist man am Verbrauchsverhalten der übrigen mitbeteiligt.

MfG
duck313

Hallo,

Gelten diese Ausnahmen von der Pflicht nach gemessenem
Verbrauch abzurechnen nicht,kann der Mieter 15 % der Kosten
von der Nebenkostenabrechnung abziehen.

nein, das gilt nur bei Heizkosten.

Aber der Maßstab wird vom VM festgelegt und kann dann nicht
mehr verändert werden.

Doch, sofern alles anderen Mieter zustimmen (der VM selbstredend auch), auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür eher gering ist.

Das ist im Mehrfamilienhaus immer so,irgendwie ist man am
Verbrauchsverhalten der übrigen mitbeteiligt.

Richtig. Die Beispiele sind zahlreich (Aufzug im EG…)

Gruß

osmodius

hhhmmm!

nun,
danke euch 2, Duck313 und Osmodius.

d.h., letztendlich kann der Mieter gegen den erwähnten „Abrechnungszustand“ nichts tun!?
Er hat keine Ansprüche als alleiniger Mieter…nur zusammen mit den anderen Mietern UND Zustimmung des Vermieters, der ja erst recht kein Interesse haben dürfte, da es SO am einfachsten und für ihn am kostengünstigsten ist.

Finde ich den Hammer…dass der Gesetzgeber den Mieter solchen Regelungen ausliefert, für andere mitbezahlen zu müssen. ok, bei Heizung ist es auch teilweise über die Fläche. Aber da ist ja auch ein Zusammenhang über die Kubatur, doch bei Wasserverbrauch.

Da bleibt die Frage, ob man nun selbst sparsam ist und für andere mitzahlt oder das Wasser nur so raushaut und die anderen mitbezahlen (mal vom ökologischen Aspekt abgesehen).

Dank und Gruss,
living free

Hallo !

Ich muss mich korrigieren,hast Du ja schon gemerkt, 19 % Pauschalabzug wegen nichtverbrauchsabhängig gilt bei Heizkosten.

Zum Thema Wasser und Sparen :

Die Betreiber der Kanalisationen in Deutschland klagen seit Jahren berechtigterweise,es werde zu wenig Wasser verbraucht !
Dabei besteht ja hierzulande überhaupt kein Wassermangel,der zum sparsamen Umgang zwingt. Es sind allenfalls die Kosten.
Die Rohre sind viel zu groß ausgelegt,weil früher eben mehr Wasser floss. Dadurch steigt der Reinigungsbedarf der Kanäle enorm an,wenig Wasser spült auch in großen Rohren wenig aus,also bleibt viel liegen.

Die Kosten findet man dann auf der Abwasserrechnung wieder,die ja oft an den Frischwasserbezug gekoppelt ist. Meist ist das Abwasser deutlich teurer wie das Frischwasser !

Wenig tröstlich,wenn man ans eigene Portemonnaie denken muss.

MfG
duck313

Es ist grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnen.

quatsch

Ausnahmen können sein,es wäre technisch nicht möglich,oder
würde einen zu hohen Aufwand bedeuten,die Wohnungen mit
Wasseruhren auszurüsten

oder wenn der Vermieter einfach keine Lust hat.

Das ist oft vorgeschoben,denn technisch geht das fast
immer,wegen der Rohrsystem ist es oft erforderlich an jedem
Zapfhahn eine Uhr zu haben,weil es mehrere Zuleitungen gibt.

jaja…

Das machts aufwändiger und teurer,alle 5 Jahre
Uhrentausch(Eichpflicht),Kosten sind ja voll umlegbar auf die
Mieter.

Kaltwasseruhren müssen alle 6 Jahre geeicht werden. Kosten können dann umgelegt werden, wenn die Umlegung vereinbart ist (Kosten der Wasserversorgung).

Da sind manchmal die Kosten für Gerätemiete und Ablesedienst
in keinem Verhältnis zum ermittelten Waserverbrauch.

jepp

Gelten diese Ausnahmen von der Pflicht nach gemessenem
Verbrauch abzurechnen nicht,kann der Mieter 15 % der Kosten
von der Nebenkostenabrechnung abziehen.

haste ja schon korrigiert

Und als Verteilmaßstab soll es die Wohnfläche sein,obwohl man
ja grundsätzlich auch nach Personenzahl verteilen könnte(bei
Wasser sinnvoller),denn was hat Wasserverbrauch mit der
Wohnfläche zu tun ?

mangelt es an einem vereinbarten Umlageschlüssel, so wird der nicht erfasste Verbrauch (oder Verursacher) nach Wohnfläche umgelegt (natürlich vorausgesetzt die Umlage der Kosten an sich ist vereinbart).

Aber der Maßstab wird vom VM festgelegt und kann dann nicht
mehr verändert werden.

das stimmt auch nicht, der Vermieter darf vor Abrechnungszeitraum für die Zukunft den Umlageschlüssel nach Maßgaben des § 556a Abs.2 BGB ändern.

Eine eigene Meßuhr darf man nicht einbauen,bzw. kann nicht
verlangen als einziger danach abgerechnet zu werden.
Es geht nur alle nach Verbrauch oder keiner.

es gibt Ausnahmen (Vorwegabzug von Gewerbeanteilen in der Betriebskostenabrechnung).

Gruß

Joschi

PS vielleicht fang ich auch mal an im Elektrobrett mein Wissen kund zu tun, zumindest weiss ich ja, dass so eine Stromleitung viele bunte Adern hat… sollte doch langen.

3 „Gefällt mir“

Hallo,

d.h., letztendlich kann der Mieter gegen den erwähnten „Abrechnungszustand“ nichts tun!?

Jedenfalls solange es nicht unbillig ist.

Er hat keine Ansprüche als alleiniger Mieter…nur zusammen mit den anderen Mietern UND Zustimmung des Vermieters, der ja erst recht kein Interesse haben dürfte, da es SO am einfachsten und für ihn am kostengünstigsten ist.

Das würde ich nicht so einseitig sehen wollen. Du hattest schonmal eine Wohnung, in der Wasseruhren eingebaut waren? Was fiel da allein für deren Ablesung, Wartung etc. pp. an? Das spart ja in der neuen Wohnung jeder Mieter, vollkommen unabhängig, wieviel er verbraucht. Und wenn der Vermieter nun auch noch Wasseruhren neu einbauen würde, kämen noch die Gerätekosten (oder eben die Miete, wenn sie nur gemietet werden) und die Einbaukosten hinzu, bzw. die 11% davon als Aufschlag auf die Jahresmiete. Soviel kann man eventuell gar nicht an Wasser sparen. Kommt freilich auf die Gegend an, da die Wasserpreise doch ganz schön unterschiedlich sind.

Da bleibt die Frage, ob man nun selbst sparsam ist und für andere mitzahlt oder das Wasser nur so raushaut und die anderen mitbezahlen (mal vom ökologischen Aspekt abgesehen).

Ja, das sind sicher typisch deutsche Überlegungen. Ganz klar wird man das Verbrauchsverhalten der anderen Mi(e)tbewohner kaum beeinflussen können. Also nicht schauen, was es mir bringt, Hauptsache die anderen haben auch einen Schaden. Diese Denke erlebt man so oft. Tatsächlich ist es so, dass man mit sparsamen Verhalten spart, während man bei den gegebenen Umständen bei persönlicher Verschwendung auf jeden Fall selbst auch mehr zahlt.
Also ist für den vernüftigen Menschen die Handlungsalternative doch recht klar. Daneben natürlich noch die Wahl einer anderen Wohnung.

Grüße

2 „Gefällt mir“

danke danke euch alle,

nun zu dem typisch deutsch wegen „mitzahlen für andere“:

ob es typisch deutsch ist, dass man sich fragt, ob ich anderen das wasser mitbezahlen will? denke, eher nicht.
eine frage der „gerechtigkeit“, auch wenn dies hier ein hochtrabender ausdruck ist.

gruss
l.f.

Die Mähr, dass (auch korrekte) Nebenkostenabrechnungen etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben, stirbt einfach nicht aus.

vnA

2 „Gefällt mir“

Du zahlst für andere mit, aber die anderen zahlen auch für Dich mit. Es ist also ein Geben und Nehmen. Zudem darf man die Kosten für Wasser und Abwasser nicht überbewerten, insbesondere die Differenzen der Verbräuche der einzelnen Parteien sind so gering, dass man darüber gar nicht reden braucht. Und wer sagt denn, dass ausgerechnet Ihr weniger braucht als die anderen? Vielleicht ist es ja auch umgekehrt? Auf jeden Fall gilt die Regel, dass Ihr weniger bezahlt, wenn ihr weniger verbraucht und mehr bezahlt, wenn ihr mehr verbraucht. Von daher macht es keinen Sinn, absichtlich mehr zu verbrauchen. Es sei denn, man will seine Nachbarn ärgern, wobei die das wahrscheinlich gar nicht interessiert und sie es auch nicht merken.

1 „Gefällt mir“