Es ist grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnen.
quatsch
Ausnahmen können sein,es wäre technisch nicht möglich,oder
würde einen zu hohen Aufwand bedeuten,die Wohnungen mit
Wasseruhren auszurüsten
oder wenn der Vermieter einfach keine Lust hat.
Das ist oft vorgeschoben,denn technisch geht das fast
immer,wegen der Rohrsystem ist es oft erforderlich an jedem
Zapfhahn eine Uhr zu haben,weil es mehrere Zuleitungen gibt.
jaja…
Das machts aufwändiger und teurer,alle 5 Jahre
Uhrentausch(Eichpflicht),Kosten sind ja voll umlegbar auf die
Mieter.
Kaltwasseruhren müssen alle 6 Jahre geeicht werden. Kosten können dann umgelegt werden, wenn die Umlegung vereinbart ist (Kosten der Wasserversorgung).
Da sind manchmal die Kosten für Gerätemiete und Ablesedienst
in keinem Verhältnis zum ermittelten Waserverbrauch.
jepp
Gelten diese Ausnahmen von der Pflicht nach gemessenem
Verbrauch abzurechnen nicht,kann der Mieter 15 % der Kosten
von der Nebenkostenabrechnung abziehen.
haste ja schon korrigiert
Und als Verteilmaßstab soll es die Wohnfläche sein,obwohl man
ja grundsätzlich auch nach Personenzahl verteilen könnte(bei
Wasser sinnvoller),denn was hat Wasserverbrauch mit der
Wohnfläche zu tun ?
mangelt es an einem vereinbarten Umlageschlüssel, so wird der nicht erfasste Verbrauch (oder Verursacher) nach Wohnfläche umgelegt (natürlich vorausgesetzt die Umlage der Kosten an sich ist vereinbart).
Aber der Maßstab wird vom VM festgelegt und kann dann nicht
mehr verändert werden.
das stimmt auch nicht, der Vermieter darf vor Abrechnungszeitraum für die Zukunft den Umlageschlüssel nach Maßgaben des § 556a Abs.2 BGB ändern.
Eine eigene Meßuhr darf man nicht einbauen,bzw. kann nicht
verlangen als einziger danach abgerechnet zu werden.
Es geht nur alle nach Verbrauch oder keiner.
es gibt Ausnahmen (Vorwegabzug von Gewerbeanteilen in der Betriebskostenabrechnung).
Gruß
Joschi
PS vielleicht fang ich auch mal an im Elektrobrett mein Wissen kund zu tun, zumindest weiss ich ja, dass so eine Stromleitung viele bunte Adern hat… sollte doch langen.