wir wohnen mit unserem Vermieter zusammen in einem 2-Familienhaus. Wir haben 80 qm und er 240 qm.
Er wohnt mit seiner Frau oben wir unten.
Die Nebenkostenabrechnung für Heizung und Wasser macht er nach Wohnungsfläche.
Was mich nur tierisch stört ist, das sein Sohn der nicht dort seinen festen Wohnsitz hat, mindestens 2-3 Mal die Woche dennoch dort wohnt und ja ebenfalls Wasser und Heizung verbraucht.
Das heißt der Grundverbrauch steigt von 2000 Euro beispielsweise auf 2500 Euro. Und da wir ja nach Wohnungsfläche zahlen sind unsere Kosten dementsprechend höher.
Was kann ich hier dagegen tun?
Den Mehrverbrauch seines Sohnes abziehen oder wie?
Hallo Mirco,
leider kann ich da nicht viel weiterhelfen, aber Verbraucherzentralen freuen sich über solche Fälle.
Auch der Mieterschutzbund kann da sicher sehr fundiert helfen. Beste Grüße Ines
Hallo Mirco,
die Sachlage ist ganz einfach, denn es ist alles in Ordnung. Sie haben sogar einen für Sie günstigen Vertrag!!! Die Abrechnung über qm begünstigt Sie doch.
Also nehmen Sie die Besuche des Sohnes gelassen hin und ärgern Sie sich nicht.
Bedenken Sie: Der Vermieter könnte die Vertragsbedingungen sogar dahingehend ändern, daß nach Personenzahl abgerechnet würde, dann hätten Sie erhebliche Nachteile. Also bleiben Sie ganz ruhig und fordern Sie den Vermieter nicht heraus.
Der Sohn kann auch jederzeit ganz einziehen und, wenn es so sein sollte, auch mit einer Freundin. Dennoch hätten Sie durch die Abrechnungsart immer noch Vorteile.
Ich nehme an, Sie wohnen mir Ihrer Freundin zusammen. Sollte sich Nachwuchs einstellen, dann hätten Sie erheblich höheren Strom- und Wasserverbrauch und der Mietvertrag würde trotzdem gelten!!!
Ich hoffe, ich konnte Sie überzeugen und würde mich über eine Antwort freuen.
Hallo, da kann man leider nichts tun. Die Umlage nach der Mietfläche ist ein gültiger Umlageschlüssel. Die Eigentümer zahlen ja einen höheren Anteil bereits über die höhere Grundfläche (diese lässt dann ja auch nur eine bestimmte/begrenzte Anzahl an Personen zu). Die Eigentümer zahlen ja dann auch nicht weniger, wenn es dann bspw. nur noch eine Person ist.
Einzige Alternative wäre, mit Eurem Vermieter zu sprechen, dass entweder die Verteilung nach Personen erfolgt und der Sohn dabei mit eingerechnet wird oder aber Wasseruhren eingebaut werden. Zu beidem ist der Vermieter aber nicht verpflichtet.
Euer Anteil nach Fläche = 625 €(2.500 €; ins. 320 m²)
Eurer Anteil nach Personen = 1.000 € (2.500 €; ins. 5 Personen).
Mit einer Verteilung nach Fläche fahrt Ihr in dem oben aufgeführten Beispielrechnung jedoch besser.
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist das in der Tat rechtlich sehr schwierig. Der Vermieter verhält sich ja zunächst korrekt, indem er nach Wohnfläche abrechnet.
Wenn Sie gerne in der Wohnung bleiben möchten, wäre meiner Meinung nach ein klärendes Gespräch wichtig. Machen Sie Ihren Standpunkt klar. Alle Energiekosten steigen (und in Zukunft noch weiter), Ihre Bereitschaft, für den Sohn und seinen Verbrauch mitzuzahlen, hält sich in Grenzen! Vielleicht können Sie Ihren Vermieter zu der saubersten Lösung überreden: Installation von Verbrauchsuhren!
Viel Glück, Zita
Würde gerne weiterhelfen aber da habe ich leider keine Ahnung. Das besste wäre seperate Wasseruhr und Heizungsmesser anbringen zu lassen.Dies sollte man mal mit dem Vermieter absprechen.
Die beste Lösung wäre ein Zähler (nur für Ihre) Wohnung. Dann vom Gesamt-Wasserzähler abziehen und die Kosten sind klar.
Das erste ist, im Mietvertrag nachsehen, wie der Wasserverbrauch für die Abrechung dort definiert ist!! (und der Abwasserverbrauch: ist meist 5 mal so hoch wie Wasser!! 1qm Wasser ca. 1 euro, 1 qm Abwasser = 5 Euro!!!)
Wenn dort die Wohnunungsgrösse steht, wäre das o.k und auch üblich.
Wenn dort die Personenanzahl steht, wäre das besser (würde aber in Ihrem Fall mehr kosten!! Den Sohn könnte man dort einbinden, wobei schwer zu beweisen ist, ob dieser wirklich dort auf WC geht und Badet/duscht. Was macht den Ihr besuch?? Geht der immer zu Hause auf WC oder bei Euch??
Also den Mietvertrag befragen, was dort steht ist in der NK-Abrechung abzurechnen. Der Sohn ist egal. Besuch kann sein. Wenn Sie Besuch bekommen, wird ja auch so verfahren.
2, Den Vermieter fragen, ob ein separater Wasserzähler für Ihre Wohnnung zentral einbau wäre (Manchmal geht das nicht, weil die Wasserleitungen wwrm und kalt quer im Haus verlegt sind oder es ist an jeder Wasserstelle ein Zähler zu installieren: habe ich schon mal im Hochhuas gesehen, dort waren 5 Wasserzähler in der Wohung: 3 x klat und 2 x Warm) jeder Zähler kostet 25 euro je Jahr, welch ein Quatsch!!)
ein Zwischenwasserzähler z.B. im Keller am Absperrhahn kostet so 50 euro Einbau und ca. 30 Euro der Zähler (muss alle 5 Jahre neu für Eichung: Eichgesetz, wenn das für Messung (und Abrechung) benutzt wir!! Sonst macht sich der Vermieter strafbar (bis zu 10.000 Euro strafe etc!). die Kosten müssen Sie wohl selber zahlen, was ggf. dann aber nur Ihren wirklichen Verbrauch ergibt (und damit klar wird, ob die Wasserspar-Taste für PiPi benutzt wird oder nicht!)
WC ist ca. 70 % vom Trinkwasser!!
Sie werden es nicht schaffen zu beweisen, ob der Sohn IMMER duscht oder nicht (nur duschen wäre gut, dann badet er nicht).
Heizung wird doch für jede Wohnung gemessen?? So steht es jedenfalls im Gesetz!! dann ist der Sohn egal, da doch die Vermieter doch immer in der Heizperiode heizen, oder sind die Vermiter dann ausser Haus und nur der Sohn da, und dreht die Vermieterheizung auf??
Und wenn der Sohn die Heizung aufdreht ist doch gut: die Wäre kommt bestimmt durch die Mauer zusätzlich bei Ihnen an, oder??
Die Heizung darf er nicht nach Wohnungsfläche abrechnen, sondern müsste nach Verbrauch berechnen!
Ein zentraler Zähler kostet in 5 jahren ca. 300 Euro (60 dann je Jahr) und der einbau ca. 100 euro (das wäre aber Vermieterkosten), nur die jährlich Verbrauchserfassung müssen Sie bezahlen. schauen Sie mal im Internet, was sonst die Heizung vergleichweise für 70 qm kosten würde (Stiftung Warentest) und schauen sich Ihre NK Rechung dazu an: wahrscheinlich wäre nach qm für Sie besser, wenn sich auch nicht immer kalt im Zimmer sitzen. Ich kann mir icht vorstellen, das der Vermiter alle 240 qm immer voll heizt: das Besucherzimmer nur bei Besuch…
o.k??
Ich sehe in der Abrechnung nur euren Vorteil.
Wenn ihr das Wasser nach qm der Wohnfläche bezahlt, dann zahlt euer Vermieter drei mal so viel Wasser wie ihr.
Wenn es aber nach Personenanzahl abgerechnet werden würde, dann würdet ihr vielleicht sogar mehr als euer Vermieter bezahlen.
Je nach dem, wieviel Leute ihr bzw.die da oben sind.
Ich würde lieber keine schlafenden Hunde wecken, denn in Wirklichkeit verbraucht ihr vielleicht mehr Wasser, als die da oben. Je nach Personenzahl.
Und die Heizkosten werden auch zu eurem Vorteil abgerechnet, wenn es nach den qm geht.
Es hat den Vorteil, dass ihr heizen könnt wie ihr wollt und am Jahresende nur ein 1/4 des gesamten Verbrauches bezahlt und der Vermieter ein 3/4.
Egal ob er sparsam war oder nicht.
Ich wäre froh, wenn ich solch eine Nebenkostenabrechnung hätte. Billiger wird es nicht.
bitte den Vermieter, dass er Euch eine eigene Wasseruhr einbaut.Wer die Kosten dafür trägt weiss ich nicht so genau, das kannst Du aber bei dem zuständigen Wasserwerk erfragen.
Mit den Heizkosten ist es etwas schwieriger. In der Regel ist es so, dass 50% Grundkosten auf die Mieter bzw. auf Quadratmeter umgelegt werden, und 50% Verbrauchskosten nach Einheiten abgerechnet werden. Bei Heisswasser sind es 30%Grundkosten und 70%Verbrauchskosten. Aber natürlich spielt es auch eine Rolle, was ihr für eine Heizung habt, das geht aus Deinem Artikel leider nicht hervor.
Ich hoffe, ich konnte trotzdem weiterhelfen.
bitte den Vermieter, dass er Euch eine eigene Wasseruhr einbaut.Wer die Kosten dafür trägt weiss ich nicht so genau, das kannst Du aber bei dem zuständigen Wasserwerk erfragen.
Mit den Heizkosten ist es etwas schwieriger. In der Regel ist es so, dass 50% Grundkosten auf die Mieter bzw. auf Quadratmeter umgelegt werden, und 50% Verbrauchskosten nach Einheiten abgerechnet werden. Bei Heisswasser sind es 30%Grundkosten und 70%Verbrauchskosten. Aber natürlich spielt es auch eine Rolle, was ihr für eine Heizung habt, das geht aus Deinem Artikel leider nicht hervor.
Ich hoffe, ich konnte trotzdem weiterhelfen.
Hallo Mirco,
aber wenn er doch nach Wohnfläche abrechnet, zahlt er grundsätzlich mehr als du. Wie willst du ohne Zähler den Mehrverbrauch des Sohnes ausrechnen? Das darft du nicht schätzen. Wenn du nach Personen umlegen würdest, würde es mich auch stören, aber bei qm nicht.
Ich hoffe, die Anderen können dir mehr weiterhelfen. Ich stecke z.Z. in Hochzeitsvorbereitung und mir fehlt ein bisschen der Kopf - sorry. Gruß Petra
wenn der Umlageschlüssel qm mietvertraglich vereinbart ist, dann ist da nichts zu machen. Im übrigen werden Flächen, bzw. umbaute Räume beheizt, unabhängig davon, ob Menschen da sind oder nicht.
Das Beste würde sein, Wasserzähler einbauen zu lassen. Allerdings muss man hier auch die Wirtschaftlichkeit in Betracht ziehen. Wasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichfrist und müssen danach (KW 6 J. / WW 5 J.) immer wieder ausgetauscht werden. Wenn der Sohn 1/3 des Jahres da ist und somit statistisch gesehen ca. 20 cbm Wasser benötigt kann man sich schnell ausrechnen, ob sich die Installation von Wasserzählern lohnt.
Am besten mal mit den Vermietern sprechen und das auf diesem Weg klären. Im Bereich Heizung ist, wie gesagt, nichts zu machen.
hallo, guten Tag
Gegen den Abrechnungs-Modus können Sie nichts tun, den er ist rechtens.
Sie können ja auch Besuch haben.
Machen Sie ihrem Vrmieter folgenden Vorschlag:
Da ihr Sohn 2-3x pro Woche hier wohnt und auch die Dusche und Wc benutzt (eventuell auch Wäsche wäscht)schlagen wir vor das Wasser nach Personen abzurechnen.Und zwar : der Vermieter zahlt für 2,1/3 Personen und Sie für 2 Personen.
mit freundlichen Grüßen a.g.