Wasserverlust durch defektes Sicherheitsventil

B. ist Mieter eines Einfamilienhauses.

Durch ein defektes Sicherheitsventil am Wasserzulauf zum Warmwasserkessel stieg der Wasserverbrauch im Verlauf eines Jahres von durchschnittlich 150 m³ auf 450 m³ an. Dadurch hat B. im vergangenen Jahr rund 300 m³ Wasser mehr verbraucht als die Jahre zuvor. Das Wasser lief hier ungenutzt am Zulauf zum Kessel vorbei in den Abfluss. Mehrkosten dadurch für Wasser und Abwasser ca. 1.100 Euro. Dass hier Wasser ungenutzt in den Abfluss floss, war erst bemerkbar, als dies mehr wurde und ein Plätschern zu hören war. Als B. dies Plätschern feststellte, wurde eine Installationsfirma beauftragt, das Ventil zu wechseln. Seither ist der Wasserverbrauch wieder normal wie die Jahre zuvor.

Muss B. als Mieter nun die Kosten tragen oder der Vermieter, denn schließlich ist B. als Mieter durch einen Defekt der Mietsache ein wirtschaftlicher Schaden entstanden?

Hallo!

Wer musste denn den Installateur bezahlen und seine Arbeit ?

Doch wohl der Vermieter. Und der ist m.E. auch für die Folgeschäden zuständig.
Das das Sicherheitsventil defekt war steht laut Handwerker fest, da gibt’s sicherlich keinen Streit. Der Mehrverbrauch an Wasser/Abwasser kann aus den Vorjahresrechnungen glaubhaft gemacht werden.
Die werden ja dem Vermieter sowieso vorliegen, denn der zahlt das Wasser, rechnet es dann über NK ab.

Eine Hausratversicherung des Mieters wird das wohl nicht zahlen. Weil das wohl nicht mit „Rohrbruch“ gleichzusetzen ist, denn es ist nichts gebrochen, das ist bestimmungsgemäßes Auslaufen(betriebsbedingt). Nur eben nicht in den Ausmaßen !

Übrigens, das man das so lange nicht bemerkte halte ich selbst bei WW-Speicher in einem Heizraum im Keller für sehr unwahrscheinlich. Da war man 1 Jahr lang nicht mehr im Raum drin ?
300 m³ im Jahr sind pro Tag über 800 Liter, die dort sichtbar und hörbar in einem Trichtereinlauf verschwinden.

mfG
duck313

Sicherlich ist der Vermieter verpflichtet.
Da lohnt sich allerdings sein Gang zur Leitungswasserversicherung. Es handelt sich sicherlich nicht um einen dauerhaften, bestimmungsgemäßen Wasserverlust.
Allerdings wäre sicherlich auch ein Mitverschulden des Mieters zu prüfen.
Für ihn wird es schwer glaubhaft zu machen, dass er annähernd 1000 l pro Tag die in einem 1/2’’ - Röhrchen verschwinden und dann üblicherweise offen in einen Ablauf fließen, 1 Jahr lang nicht bemerkt zu haben.

vnA

Die Beseitigung des Mangels/Reperatur des Sicherheitsventils muss der Vermieter bezahlen.

Allerdings sehe ich den Vermieter hier nicht verpflichtet, dem Mieter Schadensersatz für das weggelaufene Wasser zu zahlen.
Grund: Der Vermieter hat den Mangel/den Defekt am Sicherheitsventil nicht schuldhaft zu vertreten und/oder war nicht mit der Mängelbeseitigung in Verzug, da er ja offensichtlich umgehend reagiert hat, nachdem ihm der Mieter den Mangel angezeigt hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html

Wenn Versicherungen ins Spiel kommen, wäre tatsächlich denbkar, dass die den Gedanken weiterverfolgen, der Mieter (Einfamilienhaus!) habe sich durch Missachtung seiner Obhutspflichten schadensersatzpflichtig gemacht, weil er den Defekt so lange Zeit nicht erkannt hat.