Wasserversorgung / Eigenversorgung

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Eigenversorgung mit Trinkwasser. Ich habe im Jahr 2005 ein Haus erworben welches nicht an die Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen war. Wir haben im Garten einen eigenen Brunnen und haben lediglich dieses Wasser benutzt. Wir mussten dafür im halben Jahr das Wasser durch Fresenius testen lassen, dies war die Bedingung des Gesundheitsamtes. Die Gemeinde hat uns jedoch geradezu gedrängt den Anschluss an die Wasserversorgung endlich anzunehmen. Nachdem bei einem Test leichte Kolibakterien festgestellt wurden, haben wir uns an die Versorgung anschließen lassen. Nach jetzt 4 Jahren habe ich allerdings die Nase voll, da mich einige Dinge sehr verärgert haben. Unter anderem liegt unsere Wasseruhr fast 600 Meter von unserem Grundstück entfernt. Ich überlege nun, eine neue Wasseraufbereitungsanlage zu installieren und wieder auf Eigenversorgung umzustellen. Ich wollte daher fragen, ob das auch einfach so wieder möglich ist? Kann die Gemeinde dies verhindern oder liegt das in meiner Hand? Wir mussten damals jedenfalls die Leitungen unter Augen eines Gemeindevertreters abklemmen. Wenn ich die Anlage installiere und das Wasser ohne Beanstandung getestet wurde, kann ich dann wieder auch Eigenversorgung umstellen? Vielen Dank schon mal im Vorraus!

Hallo Adalbert78,

deine Frage geht schon sehr in die rechtliche Seite. Die ersten Antworten wirst du wohl am ehesten in der Satzung deines Wasserversorgers finden. Mit der Eigenversorgung willst du ja aus dem Liefervertrag austreten. Also Vertragsbedingungen studieren.
Die zweite Frage ist, ob du wieder ein Wasserrecht für die Eigenversorgung bekommst. Zur Umstellung müssen die untere Wasserbehörde und das Gesundheitsamt dann auch zustimmen.
Also viel Ämterlauferei !
Viel Erfolg
Christian

Hallo,
Die AVB Wasser sagt dazu verkürzt, dass jeder einen Anschlusszwang an das öffentl. Wassernetz hat, wenn das Wasserversorgungsunternehmen ihm das anbietet. Das ist wohl in diesem Fall so. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Unterhaltung unzumutbar ist. Die AVB Wasser ist aber nur eine Richtlinie, Sie müssen dazu die Wasserlieferungsbedingungen des jeweiligen Wasserversorgungsunternehmens (in Ihrem Fall wohl die Gemeine) beachten. Diese ist von Fall zu Fall anders, lehnen sich aber immer an die AVB Wasser an.
Persönlich kann ich Ihnen nur Raten, es so zu lassen, wie es ist. Den Zugang für die Wasseruhr ordentlich herzurichten (Frostfrei und sauber). Am besten beauftragen Sie eine Fachfirma, oder es gibt auch WZ- Schächte, die sind Frostsicher und Befahrbar, da brauch man auch zum Zählerwechsel den Schacht nicht zu betreten.
Wenn Ihr wasser im Brunnen mit Bakterien belastet ist , ist eine Wasseraufbereitung sehr kostspielig in der Unterhaltung.
Klaus

Die Eigenwasserversorgung ist prinzipiell nicht unmöglich, den „Zauber“ mit dem Gesundheitsamt kennen Sie ja bereits. Dies gilt umsomehr, wenn Sie noch vermietet haben an Dritte. Ich würde Ihnen dies aber nicht unbedingt empfehlen, da die Trinkwasserverordnung in den letzten Jahren immer schärfere Bestimmungen an die Wasserqualität gestellt hat. Die können Sie als Betreiber nur mit hohem Aufwand einhalten. Auf der anderen Seite muß die Gemeinde als Wasserversorger ggf. selbst nachweisen, daß bei Ihnen einwandfreies Wasser trotz langer Leitungslänge des Anschlusses bei Ihnen aus dem Hahn kommt. Das ist doch eine deutlich komfortablere Situation, oder?

Ärger wegen einer weit entfernten Wasseruhr ist m. E. kein guter Ratgeber. Die meisten zwischenmenschlichen Probleme lassen sich erfahrungsgemäß mit gutem Willen dann doch ganz geschickt und in diesem Falle sicher auch preiswerter lösen.

MfG

Hallo,

zunächst auch hier mein Vorbehelt: zu Rechtsauskünften bin ich nicht befugt; dies ist ausschließlich Rechtsanwälten - und in diesem Fall - der entsprechenden „unteren Wasserbehörde“ vorbehalten.

  1. Zur Entnahme von Grundwasser ist eine entsprechende Erlaubnis notwendig. Dies ist Ländersache.

  2. Ich kann von hier nicht beurteilen, ob eine solche Erlaubnis vorliegt und vor allem, ob diese Erlaubnis durch den Anschluß an das öffentliche Wasserversorgungsnetz ggf. erloschen ist.

  3. Das Problem der weit entfernten Wasseruhr scheint nach meiner Auffassung zu sein, dass im Schadenfall (z.B. Rohrbruch) der Wasserbezieher die Kosten der Schadenbeseitigung tragen soll, denn im Allgemeinen beseitigen Wasserwerke Schäden lediglich bis zur Grundstücksgrenze aber in jedem Fall lediglich bis zur Wasseruhr kostenlos.

  4. Es ist also bei der Genehmigungsbehörde abzuklären, ob das Grundwasser-Entnahmerecht noch besteht oder nicht. Alle daraus folgenden Lösungsmöglichkeiten können vorher nicht beurteilt werden.

Noch eine persönliche Bemerkung: ich als ehemaliger Betriebsleiter des siebtgrößten Wasserwerkes in Hessen hätte auch im Falle der Zustimmung zum Anschluß an das öffentliche Wassernetz auf meine Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in keine Falle verzichtet!!

Gruß Wolfgang

Vielen Dank für Ihre Antwort. Also die Gemeinde hat mir erlaubt, das Brunnenwasser für den Garten zu benutzen. Eine Benutzung für andere Bereiche wurde dann untersagt. Meine Wasserleitung läuft NACH der Uhr über 3!! fremde Grundstücke. Dort wird ab und zu mal gebaggert oder anderweitig gebaut. Wenn dort meine Leitung beschädigt wird, dann habe ich das Problem. Die Gemeinde weigert sich, die Wasseruhr vor mein Grundstück zu verlegen und will die Kosten für die Verlegung auf mich übertragen. Zudem muss ich noch die Wasseruhr ablesen, was ein unzumutbarer Akt ist. Ich muss einen Gullideckel aufschieben und drei Meter in einer verdreckten Schacht hinabsteigen. Dies wird immer am 01. Januar verlangt und wenn es regnet oder Schnee liegt, dann stehe ich 50cm im Wasser. Ich bin Jung und da funktioniert das noch, aber für ältere Menschen ist das eine Zumutung. Die Gemeinde weigert sich auch, die Uhr selbst abzulesen. Ich bin bei meinen Anfragen immer höflich und nett gewesen, aber da gibt es kein entgegenkommen. Daher meine Überlegung, wieder zum Selbstversorger zu werden.
Aber das wird auch nicht ohne größere Probleme ablaufen, das habe ich mir schon gedacht.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Es scheint also eine weiterhin bestehende Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zu geben; ich hoffe, die liegt in schriftlicher Form vor.

In Hessen können diese Erlaubnisse nur von der unteren Wasserbehörde, die entweder bei den Landratsämtern oder den Regierungspräsidien sind, erteilt werden.

Jetzt ist die Angelegenheit - wie gesagt, soweit eine Erlaubnis zur Grundwasserentnahme definitv vorliegt - eigentlich recht einfach: der Nutzer muss nachweisen, dass das Wasser zum Verbrauch geeignet ist.

Ggf. muss es halt aufbereitet und in bestimmten Zeitabständen getestet werden.

Allerdings ist die Trinkwasserverordnung inzwischen mehrfach verändert worden, so dass sich im Zweifel die Frage stellt, ob eine Aufbereitung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Gruß Wolfgang

Hallo!

Die Erlaubnis zur Nutzung für den Gartenbetrieb liegt schriftlich vor. Ich bin gerade dabei, mir eine hochwertige Aufbereitungsanlage zu installieren, damit dürfte ich den Ansprüchen an die Trinkwasserverordnung hoffentlich gerecht werden. Bevor ich einen Antrag stelle, werde ich das Wasser aber durch ein Institut testen lassen und mit dem positiven Resultat dann dort vorsprechen. Ich lebe übrigens in Rheinland - Pfalz, habe aber vorher in Hessen gelebt. Mir wurde mal gesagt, dass die Wasserverordnungen hier nicht so streng sind wie im benachbarten Hessen. Ich gehe aber mal davon aus, dass diese Bundesweit den gleichen Standart haben. Ich versuche es einfach mal, mehr als ablehnen können sie es ja nicht.

Vielen Dank!

Gruß,

Andreas

Hallo,
also „leichte Kolibakterien“ deuten nicht gerade auf einen guten Brunnen hin. Diese Bakterien haben im Trinkwasser absolut nichts zu suchen. Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland Du wohnst, aber in NRW hättest Du keine Chance, diesen Brunnen für Trinkwasserzwecke wieder in Betrieb zu nehmen. In anderen Bundesländern mag das anders aussehen, auf jeden Fall muss die Gesundheitsbehörde grünes Licht geben. Welche Dinge Dich auch geärgert haben, aber dass der Wasserzähler 600 m vom Haus entfernt ist, sollte nicht der ausschlaggebende Grund sein, auf eine ordentliche Trinkwasserversorgung zu verzichten.
Also bitte nicht „auf eigene Faust“ handeln und den Brunnen in Betrieb nehmen, kannst Dir damit eine Menge Ärger einhandeln.
Sorry für die sicher aus Deiner Sicht negative Antwort, aber mit der Gesundheit, auch der Mitbewohner, sollte man nicht leichtfertig umgehen.