Wasserversorgung über Dritte

Hallo,

im Folgenden beschreibe ich mal einen Sachverhalt, den es so in Deutschland vermutlich mit vielen Einzelfällen geben dürfte. Ich bitte um dessen Bewertung (vor allem auch hinsichtlich Lösungswegen):

In den Ursprungszeiten der Elektroenergieversorgung waren alle größeren Schaltstationen und Umspannwerke mit Personal besetzt. Dieses Personal wohnte zumeist direkt vor Ort, um im Bedarfsfall schnell einsatzbereit zu sein.
Zu diesem Zweck wurden Wohnhäuser von der Firma direkt auf dem Gelände errichtet und zur Verfügung gestellt, einschließlich Wasser- und Stromanschluss auf Firmenkosten. Da die Verbräuche nicht abgerechnet wurden, waren auch keine separaten Anschlüsse mit Zählern nötig und es kam auch vor, dass die Übergabe vom Wasserwerk vom Wohnhaus gesehen genau am gegenüberliegenden Ende des Geländes lag.

Diese Zeiten sind längst vorbei, nahezu alles in Elektroanlagen wird fernüberwacht und -gesteuert. Die meisten dieser Wohnhäuser wurden in der Folge nicht mehr benötigt und an Privatpersonen verkauft.

Jetzt werde ich etwas konkreter mit meinem Fallbeispiel:
Ich beziehe mich auf solch ein Wohnhaus (sagen wir, ein Mehrfamilienhaus).
Dieses wird von Leuten (den Eigentümern selbst) bewohnt, die alle nichts mehr in/mit dem Umspannwerk nebenan zu tun haben. Der Strom wird, wie bei Otto Normalverbraucher auch, für jede Wohneinheit separat gezählt und abgerechnet.
Das Wasser jedoch kommt immer noch vom Gelände Energieversorgers. Letzterer hat in der Zwischenzeit einige Umstrukturierungen durchlebt. Fusionen, Aufspaltungen/Übernahmen durch andere Unternehmen wurden vollzogen. Inzwischen gehören die verschiedenen Spannungsebenen zwei unterschiedlichen Unternehmen (sagen wir: „A“ und „B“) - dank „Unbundling“-Zwang.

Es bekam zwar jede Wohneinheit einen eigenen Unterzähler, aber sämtliches Wasser wird nun zunächst von Unternehmen B bezahlt, da es den Haupt-Übergabepunkt vom öffentlichen Wasserwerk innehat. Von dort aus zieht sich die Hauptleitung einmal quer über das Betriebsgelände, bis der Abzweig zum Haus erreicht ist. Sie befindet sich aber im Gemeinschaftseigentum zwischen A und B, weil die Eigentumsverhältnisse der Leitung nie neu definiert wurden. Zwischen diesem Abzweig und der Haus-Grundstücksgrenze befindet sich jedoch noch eine Rohr-Teilstrecke auf einem A gehörenden Geländestück.

Aus nicht bekannten Gründen (mutmaßlich weil der Rohrleitungsanteil zwischen Abzweig und Haus über das Grundstück von A läuft) wurde die Abrechnung mit den Haushalten aber durch die Vorgängerfirma von A organisiert. Seit der jüngsten Umfirmierung wurde dies aus unbekannten Gründen eingestellt.

Seither stell B faktisch den Haushalten gratis Wasser zur Verfügung.

Die Wohneigentümer und vor allem B wollen jedoch gerne eine ordentliche Wasserabrechnung.

Im Zuge von fällig werdenden Umbauarbeiten (bei A und B) kochte diese Thematik wieder hoch.

B hat nun vor, im Schacht des Hauptübergabepunkts zwei weitere Zähler setzen zu lassen, über nur die wirklich eigenen Verbräuche laufen. Die alte und in desolatem Zustand befindliche Hauptleitung soll mit dem alten Hauptzähler kurzerhand an A übereignet werden, mitsamt einer Dienstbarkeit, die zu Instandhaltung und Betrieb der Leitung auf B-Grund berechtigt.
Dabei beruft sich B auf eine Grunddienstbarkeit, welche das Grundstück mit dem Haus innehat und A dazu verpflichte, die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten.

Eine sehr verzwickte und unübersichtliche Lage also.

Gibt es für denn für öffentliche Wasserversorger keine Verpflichtung, jeden Privathaushalt anzuschließen und zu versorgen (ggf. an bestimmte Bedingungen gebunden)?
Die nächsten Privathäuser mit öffentlicher Wasserversorgung sind einige hundert Meter entfernt.
Und umgekehrt gefragt: Ist es rechtlich i. O., dass ein Energieversorger quasi als Zwischenhändler für Trinkwasser fungiert?

Danke für Lese-Ausdauer und eure Einschätzung.

MfG
Marius

Hallo,

bitte mal im Notarvertrag beim Verkauf des Hauses bzw am Grundbuchamt nachsehen, ob für die Wasserleitung nicht doch was vereinbart wurde.
Zum Anschluß und Benutzungszwang: bei der zuständigen Gemeinde mal nachfragen.
Wenn man direkt ohne über ein anderes Grundstück zu müssen, euch anschliessen kann, müsst ihr nur die Kosten für den Anschluss zahlen. Wg der zu erwartenden Tiefbauarbeiten kann das allerdings mehrere 10TSD Euro kosten.
Aber zumindest Fragen kostet nix.

Grüße
miamei