Wasserversorgungsbeitrag durch Verwaltung,Gemeinde

In meiner Gemeinde gab es bisher 2 Versorgungsgebiete für die Wasserversorgung.
Im Gebiet 1 wurden keine Wasserversorgungsbeiträge erhoben. Im Gebiet 2 wurde
Wasserversorgungsbeiträge erhoben ,dafür wurde für den m³ ein geringerer Preis berechnet.
Nun wurde auf Gemeinderatsbeschluss aus beiden Versorgungsgebiet ein Versorgungsgebiet.
Die gezahlten Beiträge werden an 2 nicht zurück gezahlt dafür soll der m³preis Abschläge erfahren.
Was kann ich tun um meinen ehemals gezahlten Beitrag zurück zu bekommen mit der derzeitigen Regelung bin ich nicht einverstanden

Hallo Herr Kline,
leider kenne ich mich auf dem Gebiet der Wasserversorgungsbeiträge nicht aus, in unserer Stadt ist für die Wasserver- und -entsorgung ein eigens gebildeter Verband zuständig, nicht die Stadtverwaltung. Ich selbst würde in jedem Fall für einen zu leistenden Beitrag, mit dem ich nicht einverstanden bin, einen Widerspruch einlegen. Dann muss Ihnen genauestens auseinandergesetzt werden, welche Hintergründe zur Erhebung des Beitrages relevant sind. Sind Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden, bleibt Ihnen noch der Weg der Klage vor einem Verwaltungsgericht. Ich weiß, dass unser Wasserverband sehr viel beim Verwaltungsgericht zu tun hatte und seine Satzung mehrmals überarbeiten musste, bevor die Regelungen der Rechtsprechung standhielten. Bitte achten Sie immer auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln.
Ich hoffe, Ihnen etwas weiter geholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Glück bei Ihrem zu erwartenden Kampf.

Beste Grüße

C. Prinz