Wasserwirtschaft Kosten für Anschaffung Wasserenthärtungsanlage in Rechnung stellen?

Hallo;
ich wohne in einem Gebiet in Mittelthüringen, wo das Trinkwasser eine durchschnittliche Härte von 16-16°dH aufweißt.
Durch die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage (Gasbrennwärmtherme mit Wärmetauscher) macht sich nun deshalb die Anschaffung einer Wasserenthärtungsanlage notwendig.
Frage : Gibt es die Möglichkeit, dass man den Wasseranbieter (in unserem Falle die WAVI aus Ilmenau) die Kosten bzw. Teile davon in Rechnung stellen kann??
Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, die den Wasserversorger zur Einhaltung gewisser Grenzwerte verpflichtet??

Danke euch!!
MfG
aiktr123

Hallo!

Nein, kann man nicht !

Es gibt keine Grenzwerte für die Wasserhärte im Trinkwasser.

Da die Wasserqualität vor Ort bekannt ist muss man eben bei der Auswahl von Heizungsanlagen bei denen eine hohe Wasserhärte Probleme bereiten kann entsprechende Geräteauswahl treffen.
Wobei ja das Heizkreiswassers selbst unproblematisch ist, das kann man bei der Erstfüllung/Nachfüllung im Rahmen der Wartung entsprechend aufbereitet einfüllen (wird sowieso empfohlen).

Oder in seltenen Fällen auch eine Enthärtungsanlage betreiben, die dann auch Vorteile bei der Waschmaschine, Wasserarmaturen, Kaffeemaschine und Teegenuss bietet.

mfG
duck313

Nein und nein.
Die Wasserhärte ist „naturgegeben“ und wird im Wesentlichen auch erst dann zum Problem wenn das Wasser erhitzt wird und der Kalk dann ausfällt.
Für den erheblichen Anteil des Trinkwasserverbrauchs ist eine Enthärtung nicht erforderlich und eine generelle Enthärtung durch die Wasserbetriebe wäre wirtschaftlicher Unsinn und würde die Kosten für Trinkwasser für ALLE Verbraucher unnötig in die Höhe treiben.

Natürlich nicht. Ist die Frage ernst gemeint?

Gruß,
Steve