Hallo;
ich wohne in einem Gebiet in Mittelthüringen, wo das Trinkwasser eine durchschnittliche Härte von 16-16°dH aufweißt.
Durch die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage (Gasbrennwärmtherme mit Wärmetauscher) macht sich nun deshalb die Anschaffung einer Wasserenthärtungsanlage notwendig.
Frage : Gibt es die Möglichkeit, dass man den Wasseranbieter (in unserem Falle die WAVI aus Ilmenau) die Kosten bzw. Teile davon in Rechnung stellen kann??
Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, die den Wasserversorger zur Einhaltung gewisser Grenzwerte verpflichtet??
Danke euch!!
MfG
aiktr123