Liebe/-r Experte/-in,
vor etwa zwei jahren hat der Vermieter in jede Wohnung neue, geeichte Wasserzähler einbauen lassen.Geeicht noch bis 2012.Nun bekammen wir von der Firma „METRONA“ einfach eine Karte in den Briefkasten, am 18.07.2011 werden die Wasserzähler in den Wohnungen getauscht. Weder der Vermieter(90 jahre alt)noch der Hausmeister, haben einen Auftrag an die Firma erteilt.Bei meiner Anfrage an die Wasserwerke erklärten die: Wasserzähler in den Wohnungen, Privatsache des Vermieters. Kein Auftrag erteilt.
Kann die Firma „METRONA“ einfach die Zähler tauschen?
Gibt es gesetzliche Vorschriften, die mich zwingen das zuzulassen? Nuss ich die Firma in die Wohnung lassen, auch wenn es keinen Auftrag gibt, und die Zähler noch geeicht sind?
Dank in voraus.
Walter1
Hallo,
generell kann und wird Metrona die Zähler nicht ohne Auftrag des Vermieters tauschen, nur bei einem Defekt der Zähler, wenn diese durch Metrona vermietet sind ,ist das möglich.
Die neuen Zähler und der Einbau muß ja finanziert werden, in der Regel werden die Zähler an den Hauseigentümer vermietet und die Kosten dann bei der Abrechnung auf die Mieter umgelegt, die Mietzeit richtet sich nach der Eichzeit der Zähler (5 Jahre kalt und 6 Jahre warm).Der einzig richtige Ansprechpartner ist also der Vermiter, dort mal die Vetragssituation erfragen. Wenn es eine Neuvermietung der Wasserzähler ist, ist ein sogenanntes Mieterbeteiligungsverfahren vorgeschriebben, sonst können die Mietraten nicht umgelegt werden.
Also wäre wichtig zu erfahren, ob dieser Austausch zu zusätzlichen oder Mehrkosten bei den Mietern führt. Wenn ja, kann aus der geschilderten Sachlage ein Austausch verweigert werden.
Wenn der Vermieter davon wirklich nichts weiß, würde ich diesen Tausch auch nicht durchführen lassen.
Viele Grüße