Tach alle,
ein HAus BAujahr 68 hatbisher nureinen gemeinsamenWasserzaehler.
Kann ein eigener wasserzaehler (in NRW) nur bei einer Nutzungsänderung beantragt werden oder muessen die Wohnungen so oder so umgerüstet werden?
ciao slam
Tach alle,
ein HAus BAujahr 68 hatbisher nureinen gemeinsamenWasserzaehler.
Kann ein eigener wasserzaehler (in NRW) nur bei einer Nutzungsänderung beantragt werden oder muessen die Wohnungen so oder so umgerüstet werden?
ciao slam
Hi,
folglich wird bei Euch nach der Personenzahl oder nach der Wohnfläche abgerechnet.
Wasseruhren sind in der Zukunft vorgeschreiben. Jedoch bestehen Übergangsregelungen für Altbauten. Vor 2005 läuft noch nichts, da die Bundesregierung bei der Novellierung des Mietrechts im Jahr 2001 erneut nicht eine entgültige Lösung gefunden hat.
ein HAus BAujahr 68 hatbisher nureinen
gemeinsamenWasserzaehler.Kann ein eigener wasserzaehler (in NRW) nur bei einer
Nutzungsänderung beantragt werden oder muessen die Wohnungen
so oder so umgerüstet werden?
Wenn Du Eigentümer bist, kannst Du in der Eigentümerversammlung den Antrag auf Einbau der Wasseruhren einbringen.
Bist Du Mieter kommt es darauf an, ob Du unangemessen durch das Fehlverhalten von Mitmietern Kosten tragen musst ( Beispiel : Eine Partei wäscht für andere Mersonen mit, die nicht im Haus wohnen )
Grüsse Günter