Wasserzähler

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Annahme: Eine Person wohnt in einem 2-Fam. Haus mit ihrer Freundin. Die anderen Mieter sind eine größere Familie. Im Haus gibt es keinen Kaltwasser-Zähler. Die anderen Mieter brauchen sehr viel mehr Wasser als die beiden, waschen z.B. jedes Wochenende ihr Auto vorm Haus aus der gemeinsamen Leitung. Jetzt meine Frage. Ist es rechtens, vom Vermieter zu verlangen, nachträglich einen Zähler für Kaltwasser einbauen zu lassen? Er hat der Person vorgeschlagen, drei siebtel sie, vier siebtel die anderen. Die Person wollte 40:60, wurde abgelehnt. Wer kann helfen, danke im Voraus LG Marion

Hallo Marion,

in diesem Fall muss entweder nach Wohnfläche abgerechnet werden oder aber nach Personentagen. Personentage = Anzahl der Personen/Monat x Tage/Monat, also 7 Personen im Februar 2004 = 7 x 29 = 203, drei Personen dann 87 Tage, 4 Personen sind 116. Bei mehr Personen entsprechende Berechnung. Es zählen nur die gemeldeten Personen in einem Haushalt. Im übrigen ist nach meiner Kenntnis in Freising es untersagt Fahrzeuge auf der Strasse oder dem Grundstück zu reinigen, wenn kein Ölabscheider vorhanden ist.

In diesem Fall wäre der Anteil aber 2 Anteile/Personen von den Geamtpersonen. Den Mehrverbrauch für das Reinigen der Fahrzeuge ist von den anderen Mietern zu tragen. Hier muss notfalls eine Wasseruhr eingebaut werden. Man kann aber keine Wasseruhr vom Vermieter derzeit verlangen.

Gruss Günter

Hallo Günther,

ich bin Deiner Meinung bzw. so ist ist es die richtige Verfahrensweise.

Jetzt die Frage:
Ist es nicht so, das es gesetzlich untersagt ist, sein Auto privat zu waschen - Umweltschutz, Abwässer, welche nicht in den Boden gelangen dürfen etc.???
Gruß Iso.Osi

Zeit lassen beim Lesen
Hi Iso.Osi,

so steht’s in Günthers Antwort (Unterstreichung von mir):

Im übrigen ist nach meiner Kenntnis in Freising es untersagt Fahrzeuge auf der Strasse oder dem Grundstück zu reinigen, wenn kein Ölabscheider vorhanden ist.

Gruß Ralf

Hi,

doch dies gibt es. Vor allem ist e suntersgat, wenn kein Ölabscheider besteht. Was wohl bei Privatgrundstücken kaum der Fall ist. Die Kontrolle müssen aber die zuständigen Aufsichtsämter in den Grossen Kreisstädten oder den Landkreisen wahrnehmen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]