Wasserzähler

Moin Moin!

Folgende fiktive Situation.

Ein Vermieter läßt dem Mieter einen Wasserzähler einbauen (durch Handwerker). Nun verlangt er einen Modernisierungszuschlag. So weit, so gut.

Frage 1: Würde er zur Berechnung ein ANGEBOT der einbauenden Firma zu Grundelegen, wäre das rechtens? Oder muss er nicht vielmehr die tatsächlichen Kosten abrechen (und belegen)?

Und nehmen wir an, der Vermieter würde weiter folgendes schreiben:
Zitat: „Die lfd. Kosten für die Be- und Entwässerung, die z.Zt. Teil der Betriebskostenvorauszahlung sind, werden nach erfolgter Umstellung von den … Wasserwerken abgerechnet. Die Betriebskostenvorauszahlung wird bis zur Abrechnung 2005 unverändert.“ Zitatende

Frage 2: Die BK-Vorauszahlung wird bis zur Abrechnung 2005 unverändert bleiben. OK. Diese kommt erfahrungsgemäß im Herbst 2006. Demnach würden wir vom Zeitpunkt der Umstellung bis Herbst 2006 eine BK-Vorauszahlung für etwas leisten, das gar nicht mehr vom Vermieter abgerechnet wird, sondern direkt von den Wasserwerken. Oder?

Zitat: „Wir werden Ihre BK-Vorauszahlung um den Betrag der monatlichen Vorauszahlung für den Wasserverbrauch kürzen“. Zitatende

Frage 3: Verstehe ich nicht, ich denke, die bleiben bis zur Abrechnung 2005 unverändert? Bin ich zu doof?

Zitat: "Insofern handelt es sich hierbei um eine Abänderung Ihres Mietvertrages, da nach erfolgtem Einbau der Wasserzähler eine direkte mengenmäßige Erfassung im Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den … Wasserwerken vorgenommen wird.! Zitatende

Frage 4: Was heißt das? Habe ich nun einen Wasserlieferungsvertrag mit den Wasserwerken? Oder wie muss ich das verstehen?

Bitte lasst mich nicht dumm sterben!

Vielen Dank für Eure Hilfe

Andreas

Hallo Andreas,

Frage 1: Würde er zur Berechnung ein ANGEBOT der einbauenden
Firma zu Grundelegen, wäre das rechtens? Oder muss er nicht
vielmehr die tatsächlichen Kosten abrechen (und belegen)?

Ich kenne mich mit der praktischen Zulässigkeit von
Modernisierungszuschlägen nicht aus.
Im Prinzip müsste eine Mieterhöhung aber zulässig sein im Rahmen der
20%-Regelung. Die Frage ist nur, wie hoch diese bei Einbau einer
Wasseruhr ausfallen darf. Vor diesem Hintergrund denke ich ist es
recht unerheblich, ob von einem Angebot oder einer Rechnung
ausgegangen wird, da die Mieterhöhung ja aufgrund des
objektiven Wertes der Modernisierung erfolgt.
Da kommen aber bestimmt noch genauere Angaben von anderen…

Frage 2: Die BK-Vorauszahlung wird bis zur Abrechnung 2005
unverändert bleiben. OK. Diese kommt erfahrungsgemäß im Herbst
2006. Demnach würden wir vom Zeitpunkt der Umstellung bis
Herbst 2006 eine BK-Vorauszahlung für etwas leisten, das gar
nicht mehr vom Vermieter abgerechnet wird, sondern direkt von
den Wasserwerken. Oder?

Im Prinzip ja. Aber selbst das wäre kein Problem, da ja spätestens
nach einem Jahr die Rechnung gestellt würde und man das Geld
zurückerhielte.
Allerdings brauchst Du nur das nächste Zitat dazulesen und weisst,
dass genau das nicht passiert:

Zitat: „Wir werden Ihre BK-Vorauszahlung um den Betrag der
monatlichen Vorauszahlung für den Wasserverbrauch kürzen“.
Zitatende

Eigentlich wiederspricht sich hier der VM indem er sagt: Es ändert
sich nix. Aber die Wasserverbrauchskosten nehmen wir aus der BK-
Vorauszahlung raus.
Im Ergebnis scheint aber alles i.O.

Zitat: "Insofern handelt es sich hierbei um eine Abänderung
Ihres Mietvertrages, da nach erfolgtem Einbau der Wasserzähler
eine direkte mengenmäßige Erfassung im Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und den … Wasserwerken vorgenommen wird.!
Zitatende

Frage 4: Was heißt das? Habe ich nun einen
Wasserlieferungsvertrag mit den Wasserwerken? Oder wie muss
ich das verstehen?

Das bedeutet, dass der MietV dahingehend geändert wird, dass, anders
als drinsteht, die Wasser-/Abwasserkosten direkt vom Mieter an den
Wasserlieferanten gezahlt werden.
Damit hat der Mieter aber noch keinen Vertrag mit den Stadtwerken -
darum muss er sich nun noch kümmern…

Gruß - Jaschiii

Moin Moin!

Folgende fiktive Situation.

Ein Vermieter läßt dem Mieter einen Wasserzähler einbauen
(durch Handwerker). Nun verlangt er einen
Modernisierungszuschlag. So weit, so gut.

Frage 1: Würde er zur Berechnung ein ANGEBOT der einbauenden
Firma zu Grundelegen, wäre das rechtens? Oder muss er nicht
vielmehr die tatsächlichen Kosten abrechen (und belegen)?

die tatsächlichen Kosten bzw 11% pA davon

Und nehmen wir an, der Vermieter würde weiter folgendes
schreiben:
Zitat: „Die lfd. Kosten für die Be- und Entwässerung, die
z.Zt. Teil der Betriebskostenvorauszahlung sind, werden nach
erfolgter Umstellung von den … Wasserwerken abgerechnet. Die
Betriebskostenvorauszahlung wird bis zur Abrechnung 2005
unverändert.“ Zitatende

Ja

Frage 2: Die BK-Vorauszahlung wird bis zur Abrechnung 2005
unverändert bleiben. OK. Diese kommt erfahrungsgemäß im Herbst
2006. Demnach würden wir vom Zeitpunkt der Umstellung bis
Herbst 2006 eine BK-Vorauszahlung für etwas leisten, das gar
nicht mehr vom Vermieter abgerechnet wird, sondern direkt von
den Wasserwerken. Oder?

Wenn er ehedem abrechnen muss ist es doch gleich.

Zitat: „Wir werden Ihre BK-Vorauszahlung um den Betrag der
monatlichen Vorauszahlung für den Wasserverbrauch kürzen“.
Zitatende

Ja ist doch gut so.

Frage 3: Verstehe ich nicht, ich denke, die bleiben bis zur
Abrechnung 2005 unverändert? Bin ich zu doof?

Zitat: "Insofern handelt es sich hierbei um eine Abänderung
Ihres Mietvertrages, da nach erfolgtem Einbau der Wasserzähler
eine direkte mengenmäßige Erfassung im Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und den … Wasserwerken vorgenommen wird.!
Zitatende

Er darf auf Verbrauchsabhängige Abrechnung umstellen wenn das vorher nicht möglich war.

Frage 4: Was heißt das? Habe ich nun einen
Wasserlieferungsvertrag mit den Wasserwerken? Oder wie muss
ich das verstehen?

Ja so etwa wie auch beim Strom.
Jakob

Bitte lasst mich nicht dumm sterben!

Vielen Dank für Eure Hilfe

Andreas

Hallo Andreas,

Folgende fiktive Situation.

Ein Vermieter läßt dem Mieter einen Wasserzähler einbauen
(durch Handwerker). Nun verlangt er einen
Modernisierungszuschlag. So weit, so gut.

Für den Einbau eines Wasserzählers, der gleichzeitig auch eine Änderung des Mietvertrages oder Teile davon berührt, hier die Betriebskosten, bedarf der VM der Zustimmung des Mieters. Hier kann nicht einfach umgestellt werden, zumindest solange nicht, solange das bisherige Abrechnungsverfahren grob unbillig ist. Der VM musste die Modernisierung - die auch für den Einbau von wasseruhren zutrifft, mindestens drei Monate vor Beginn ankündigen und dort bereits die Mehrkosten erklären. Nach der Durchführung der Arbeiten muss der VM dem Mieter die Kosten nachweisen.

Der VM hat nun zwei Möglichkeiten. Er kann die Miete im Rahmen der ortsüblichen Miete bis zu 20 % erhöhen. Oder er erklärt einen Modernisierungszuschlag ( er ist nicht fester Bestandteil der Kaltmiete - sondern ist getrennt von der Kaltmiete zu bewerten - was besonderes bei späteren Mieterhöhungen zu beachten ist ).

Bei einer Modernisierung kann der VM bis zu 11 % der Modernisierungsaufwendungen auf die Jahresmiete aufschlagen. Der Modernisierungszuschlag ist im folgenden Monat zu zahlen, zu dem die Mieterhöhung zugeht ( wenn drei Monate vor Beginn der Arbeiten der Mieter informiert wurde). Sonst hat der VM sechs Monate Wartezeit einzuholen.

Frage 1: Würde er zur Berechnung ein ANGEBOT der einbauenden
Firma zu Grundelegen, wäre das rechtens? Oder muss er nicht
vielmehr die tatsächlichen Kosten abrechen (und belegen)?

Er muss die tatsächlichen Kosten abrechnen.

Und nehmen wir an, der Vermieter würde weiter folgendes
schreiben:
Zitat: „Die lfd. Kosten für die Be- und Entwässerung, die
z.Zt. Teil der Betriebskostenvorauszahlung sind, werden nach
erfolgter Umstellung von den … Wasserwerken abgerechnet. Die
Betriebskostenvorauszahlung wird bis zur Abrechnung 2005
unverändert.“ Zitatende

Mit dem Einbau der Wasserzähler hat der VM nach Verbrauch abzurechnen und der Mietzer muss eine Vertragsänderung gegen sich gelten lassen.

Frage 2: Die BK-Vorauszahlung wird bis zur Abrechnung 2005
unverändert bleiben. OK. Diese kommt erfahrungsgemäß im Herbst
2006.

Hier muss der Mieter dem VM widersprechen. Der VM kann den Hauptzähler ablesen und ab Einbau sämtlicher Wasseruhren konkret den Verbrauch abrechnen.

Demnach würden wir vom Zeitpunkt der Umstellung bis

Herbst 2006 eine BK-Vorauszahlung für etwas leisten, das gar
nicht mehr vom Vermieter abgerechnet wird, sondern direkt von
den Wasserwerken. Oder?

Dann sind an ihn auch keine Vorauszahlungen zu leisten.

Zitat: „Wir werden Ihre BK-Vorauszahlung um den Betrag der
monatlichen Vorauszahlung für den Wasserverbrauch kürzen“.
Zitatende

Frage 3: Verstehe ich nicht, ich denke, die bleiben bis zur
Abrechnung 2005 unverändert? Bin ich zu doof?

Ist wohl ein Widerspruch.

Zitat: "Insofern handelt es sich hierbei um eine Abänderung
Ihres Mietvertrages, da nach erfolgtem Einbau der Wasserzähler
eine direkte mengenmäßige Erfassung im Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und den … Wasserwerken vorgenommen wird.!
Zitatende

Frage 4: Was heißt das? Habe ich nun einen
Wasserlieferungsvertrag mit den Wasserwerken? Oder wie muss
ich das verstehen?

Hier dürfte automatisch die Verwaltung der Wasserwerke tätig werden, weil der Hauptzähler ohnehin von den Stadtwerken/Wasserwerken kommen dürfte.

Gruss Günter

Hallo,

dirk hat die Frage aus Sicht eines Zwischenzählers beantwortet. Hierzu nur ein Hinweis, sofern dem so ist. Die Zwischenzähler müssen amtlich geeicht sein, ansonsten kann der VM die Kosten nicht im Rahmen einer Modernisierung umlegen.

Gruss Günter