wasserzähler fehlerhaft?

Guten Tag,

ich wohne auch in einem 8-pateien haushalt,wobei ich besitzer einer der wohnungen in dem mehrfamilienhaus und wohne dort auch.habe mir damals einen eigenen wasserzähler einbauen lassen und ich wärre nicht der einzige eigentümer bei dem das so ist…

nun wird zum jahresende hin unser hausverwalter (der auch hier wohnt und auch einen eigenen wasserzähler hat) sein amt an eine „professionellen“ hausverwalter-team weitergeben.
der neue verwalter hat schon angedeutet das er auf jeden fall dafür das das wasser wieder gemeinschaftlich gezählt bzw. geteilt und berechnet werden sollte.
seiner meinung nach seien diese seperaten wasserzähler angeblich nicht ganz genau oder fehlerhaft.aus was für einem grund auch immer…

meine frage wäre ob jemand weiß ob das wirklich so ist das die dinger „fehlerhaft“ oder nicht genau sind.

und wie kann ich meinen seperaten wasserzähler behalten bzw. kann den hausverwalter das wirklich beauftragen das man wieder einen! allgemeinen wasseranschluß hat…

vielen dank schonmal für eventuelle ratschläge oder anregungen…

Gruß

Haris

Guten Tag,
Das Die Wasserzähler fehlerhaft sind glaube ich nicht.Es gibt bei diesen Zählern eine Eichfrist.Die ist bei Kaltwasser 6 Jahre und bei Warmwasser 5 Jahre. In dieser zeit zählen die Zähler genau.Deshalb geeicht.Außer dem ist es gesetzlich vorgeschrieben wenn möglich Wohnungen mit Wasserzählern auszurüsten.Ich würde darauf bestehen den Verbrauch der Wohnung über meinen Zähler ermitteln zulassen.Unabhänig von meiner Meinung können Sie sich ja noch beim Mieterbund eine Meinung einholen.

Ich hoffe ich konnte helfen.P.S. Wenn diese Eichfrist von den Zählern abgelaufen ist sollte der Zähler ausgetauscht werden.Dann gibt es kein Ärger bei der Abrechnung.Zumindestens bei uns im Osten ist das so.Ich hoffe ich konnte helfen.

ich wohne auch in einem 8-pateien haushalt,wobei ich besitzer
einer der wohnungen in dem mehrfamilienhaus und wohne dort
auch.habe mir damals einen eigenen wasserzähler einbauen
lassen und ich wärre nicht der einzige eigentümer bei dem das
so ist…

nun wird zum jahresende hin unser hausverwalter (der auch hier
wohnt und auch einen eigenen wasserzähler hat) sein amt an
eine „professionellen“ hausverwalter-team weitergeben.
der neue verwalter hat schon angedeutet das er auf jeden fall
dafür das das wasser wieder gemeinschaftlich gezählt bzw.
geteilt und berechnet werden sollte.
seiner meinung nach seien diese seperaten wasserzähler
angeblich nicht ganz genau oder fehlerhaft.aus was für einem
grund auch immer…

meine frage wäre ob jemand weiß ob das wirklich so ist das die
dinger „fehlerhaft“ oder nicht genau sind.

und wie kann ich meinen seperaten wasserzähler behalten bzw.
kann den hausverwalter das wirklich beauftragen das man wieder
einen! allgemeinen wasseranschluß hat…

vielen dank schonmal für eventuelle ratschläge oder
anregungen…

Gruß

Haris

Hallo Haris,

kaltwasserzähler müssen für die abrechnung geeicht sein.
diese zähler sind dann 6 jahre gültig.
auf dem zähler ist eine eichplombe mit einer jahreszahl.
wenn da 2009 draufsteht ist dieser bis 2015 gültig.

wenn in einem gebäude das wasser über unterzähler abgerechnet werden soll, müssen alle über eine zähler verfügen.

das muss aber von der eigentümerversammlung beschlossen werden.

der hausverwalter muss diesen dann beschluss umsetzen,
auch wenn er nicht möchte.

ich kenne hausverwalter die per gerichtsbeschluss diese umsetzen mussten.

informiert euch auch einmal bei dem städtischen wasserversorger
weil auch diese zähler einbauen und dann direkt mit dem mieter oder eigentümer abrechnen.

diese möglichkeit ist auch in meiner stadt möglich.

damit hat aber der hausverwalter mit der wasserabrechnung nichts mehr zu tun, weshalb sich auch viele dagegen wehren.

gruß hans

Lieber hajza,

Voraussetzung für die verbrauchsabhängige Wasserkostenabrechnung ist, dass
der Verbrauch sämtlicher Zapfstellen in den Wohnungen gemessen wird. Fehlt in
nur einer Wohnung ein Wasserzähler, kann die verbrauchsabhängige Abrechnung
nicht sachgerecht durchgeführt werden. Mit dem Fehlen eines Einzelwertes bricht
nämlich die gesamte Verhältnisrechnung in sich zusammen.

Darum hat beispielsweise der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom
12.03.2008, Az. VIII ZR 188/07), dass man nicht zu einer Umlage der
Wasserkosten nach Verbrauch verpflichtet ist, solange nicht alle Wohnungen eines
Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.

Viele Grüße
Christian Kositza

Vermutlich ist die Frage für sie nicht wirklich wichtig, wie genau die Geräte zählen, interessiert auch keinen wirklich. Fakt ist, sie können nur nach m³ abrechnen, wenn jeder Nutzer einen Wasserzähler hat, bzw, wenn der Verbrauch von jedem Nutzer mit Wasserzählern gemessen wird.
Daher waren die alten rechtlich gesehen falsch. Verteilung erfolgt bei ordnungsgemäßer Verwaltung nach Personen, Fläche oder anderen zulässigen Verteilungsschlüsseln.

Schauen sie in ihre Landesbauodnung, ob dort der Einbau vorgeschrieben ist, dann einen TOp zur nächsten Eigentümerversammlung, über den Einbau von Wasserzählern. Hier sollten entgegen früher, schon 75% oder 51% der Stimmen reichen. Besprechen sie alles Weitere mit ihrem Verwalter.

WZ gehören zum Allgemeingut und sie dürfen dann die entsprechnden Zähler bezahlen, ihre Nachbarn werden es ihnen danken.:lol