In 2006 wurden beide Wasserzähler (kalt + warm) getauscht. Beide Zähler sind mit einer Kugelaasperrung versehen.Die Firma die den austausch
ausführte hatte diese Kugelhäne nicht nach der Einbauvorschrift des Zählerherstellers eingebaut.Beide
Ventilstellungen wurden bei 45° eingebaut (90° vorgegeben) und nicht verplomt.Durch diese falsche Ventilstellung entstand eine Fehlerhafte Verbrauchsmessung.Bei einer Überprüfung der Durchflussmenge (März 2010)wurde festgestellt, das beide Zähler den doppelten Verbrauch
anzeigen. Welche gesetzliche Bestimmungen bestehen für eine Rückzahlung der zuviel bezahlten Wasserkosten.
mit freundlichen Grüßen
Hallo,
das ist ja ärgerlich. Ich gehe mal davon aus das Sie die falsche installation erst nach erhalt der rechnung festgestellt haben. Da stellt sich sicherlich die Frage ob Sie nicht nach dem Einbau direkt den Fehleinbau melden mussten. Sicherheitshalber ist der Mieterschutzbund oder ein geeignerter Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.
Ich wünsche viel Erfolg
Susanne
An besten bei einem Mieterverein oder Mieterschutzbund nachfragen. Hatte einen solchen Fall noch nicht.
Leider kann ich nicht mehr helfen. Sorry