Hallo, in Mietwohnungen gibt es sehr oft besondere Kaltwasser- und
Warmwasserzähler, die alle paar Jahre ausgetauscht werden.
Wie lang ist der Zeitraum für die jeweilige Nutzung und nach welcher
Vorschrift erfolgt der Austausch? Dank im Voraus. Gruß
NS. Diese Zähler sind natürlich auch in selbstgenutzten Wohnungen
eingebaut.
Hallo,
Wie lang ist der Zeitraum für die jeweilige Nutzung
kann man pauschal nicht sagen, die Zähler müssen geeicht/beglaubigt und die Eichung/Beglaubigung noch gültig sein. Ob das vorliegt sieht man an der Kennzeichnung auf dem Zähler.
Die Gültigkeit der Eichung/Beglaubigung wird bei Warmwasserzähler auf 5 Jahre, bei Kaltwasserzähler auf 6 Jahre vergeben.
Für sich privat genutzte Zähler unterliegen natürlich keiner Vorschrift.
Gruß
Joschi
Hallo,
zwar weiss ich nicht warum Joschi sagt, dass kann man nicht pauschal sagen, wenn er daraufhin dann sehr richtig die Eichung der Zähler zitiert. Finde ich schon sehr pauschal, da die Eichung auf Gesetzen beruht.
Nämlich des sog. Eichgesetzes zuletzt geändert im Jahre 2007 (soweit ich weiss).
Also, nach 5 bzw. 6 Jahren ist eine Eichung o d e r der Austausch durch geeichte Geräte zwingend per Gesetz vorgeschrieben. Verstöße gegen das Eichgesetz sind eine Ordnungswidrigkeit und werden entsprechend mit Bußgeldern geahndet.
Nachzulesen u.a. auch unter Wikipedia, einfach mal dort Eichgesetz eingeben.
Gruß
Nita
Hallo,
zwar weiss ich nicht warum Joschi sagt, dass kann man nicht
pauschal sagen,…
Es hängt immer davon ab, wie lange die Eichung noch gültig ist, da keine Verpflichtung besteht mit neu geeichten Zähler auszutauschen.
Gruß
Joschi
Hallo Joschi,
danke! Ich nehme immer zuviel als selbstverständlich. Das man Zähler austauscht nur um des Austauschens willen, hab ich mal gar nicht angenommen!
Gruß
Nita