Hallo,
ich habe da ein kleines Problem. Ich hoffe, es gibt jemanden, der mir weiterhelfen kann:
Zwischen dem Hauptanschluss ( Absperrventil dort, wo das Wasserrohr von draußen in meinen Keller kommt ) und dem Haupt-Wasserzähler befindet sich eine etwa 5m lange Wasserleitung, die durch Rostfraß undicht geworden ist. Mein Installteur hat mir einen Kostenvoranschlag gemacht, den ich ganz OK finde.
Mein Wasserversorger hat mir jetzt mitgeteilt, es gäbe eine neue Verordnung, das der Zähler direkt am „Übergabepunkt“, also in der Nähe des Absperrhahnes montiert werden müsste.
Der Zähler muss also um 5m nach „vorn“ verlegt werden und das defekte Rohr ersetzt werden. Die kompletten Kosten dafür ( fast 2000 Euro – das ist etwa 3mal soviel wie die Reparatur der Rohrleitung allein kostet ) soll ich selbst tragen.
Das Ganze kommt mir ziemlich merkwürdig vor. Ich habe mal nach Infos gesucht, habe aber bisher immer nur die Fälle gefunden, das der Zähler auf Wunsch des Kunden verlegt wurde, nicht aber auf „Befehl“ des Versorgers. Ich kann mir nicht vorstellen, das es eine solche Vorschrift geben soll und das ich für die Verlegung des Zählers bezahlen muss, schon gar nicht so viel.
Vielen Dank im Voraus.