Wasserzähler muss angeblich versetzt werden

Hallo,
ich habe da ein kleines Problem. Ich hoffe, es gibt jemanden, der mir weiterhelfen kann:

Zwischen dem Hauptanschluss ( Absperrventil dort, wo das Wasserrohr von draußen in meinen Keller kommt ) und dem Haupt-Wasserzähler befindet sich eine etwa 5m lange Wasserleitung, die durch Rostfraß undicht geworden ist. Mein Installteur hat mir einen Kostenvoranschlag gemacht, den ich ganz OK finde.

Mein Wasserversorger hat mir jetzt mitgeteilt, es gäbe eine neue Verordnung, das der Zähler direkt am „Übergabepunkt“, also in der Nähe des Absperrhahnes montiert werden müsste.
Der Zähler muss also um 5m nach „vorn“ verlegt werden und das defekte Rohr ersetzt werden. Die kompletten Kosten dafür ( fast 2000 Euro – das ist etwa 3mal soviel wie die Reparatur der Rohrleitung allein kostet ) soll ich selbst tragen.
Das Ganze kommt mir ziemlich merkwürdig vor. Ich habe mal nach Infos gesucht, habe aber bisher immer nur die Fälle gefunden, das der Zähler auf Wunsch des Kunden verlegt wurde, nicht aber auf „Befehl“ des Versorgers. Ich kann mir nicht vorstellen, das es eine solche Vorschrift geben soll und das ich für die Verlegung des Zählers bezahlen muss, schon gar nicht so viel.

Vielen Dank im Voraus.

Hallo!

Woher kommt der Preis von 2000 € ? Was wird dafür gemacht und wer soll es machen ?

Wieso kann die vorhandene Wasseruhr nicht vom Installateur im Rahmen des Leitungsrohraustausches umgesetzt werden ? Neuer Platz wie üblich und sinvoll(wenig Rohrlänge VOR der Uhr) direkt nach der Hauseinführung und Absperraramatur.

Neue Traverse(oder sogar die alte), zweite Absperrarmatur hinter der Uhr,vorhandene Uhr umsetzen und anschließend Wasserbetriebe zum verplomben bestellen-fertig.

mfG
duck313

Moin!
Auf jeden Fall nicht verkehrt, den Wasserzähler kurz hinter der Hauseinführung zu setzen. Warum das so derartig teuer werden soll, erschließt sich mir allerdings auch nicht.
Gut, ist vom „Lochfraß“ nicht nur das 5 m Stück im Haus betroffen, sondern auch die unterirdische Zuleitung von der Anschlußstelle am öffentlichen Netz, wird der Preis erklärbar. Und bei vielen Versorgern beginnt der „Privatteil“ der Wasserleitung nicht hinter der Wasseruhr (im Haus) sondern bereits ab der Absperrvorrichtung an der Straße oder der Grundstücksgrenze, auch wenn es logisch erschiene, dass „Wasseruhr= Übergabestelle“ ist.
Gruß Walter

Also, ich habe das Ganze jetzt erst schriftlich als „Angebot“ bekommen. Ich als Laie hatte da einiges an den mündlichen Erklärungen falsch verstanden.

Das erste Problem ist, das es sich um einen Wasseranschluss handelt, der 2 Doppelhaushälften gleichzeitig versorgt und der erst nach ein paar Metern in meinem Keller in die 2 Hälften verzweigt. Momentan sitzt die Verzweigung vor der Uhr, also zählt meine Uhr auch nur das Wasser von meiner Hälfte.
Wenn nur das Rohr ausgetauscht wird, ist das relativ preisgünstig. Versetzt man allerdings wie gefordert die Wasseruhr, ist das nicht so einfach, weil dann meine Uhr vor der Verzweigung sitzen würde und somit das Wasser für beide Häuser zählen würde. Also muss die ganze Rohrverteilung geändert werden, was erheblich teurer wird.
Das zweite Problem ist, das das für den Gasanschluss genauso ist. Auch die Gaszähler sollen umgelegt werden und da auch hier die ganze Rohrverteilung wegen der Verzweigung in 2 Hälften geändert werden soll, muss ich auch dafür zahlen, obwohl die Gasleitungen erst vor wenigen Jahren erneuert wurden und völlig OK sind.
Ich kann ja verstehen, das man bei einer Neuinstallation nach den aktuellen Regeln vorgehen muß, aber muß wirklich eine bestehende Anlage auf Kosten des Hauseigentümers geändert werden, wenn sich irgendwelche Vorschriften ändern?

Moin, moin!
Bei uns wurden die Zähler gewechselt.
Der Versorger hat verlangt, dass der Zähler mit einem Bügel an der Wand befestigt wird. Also nicht nur vom Wasserrohr gehalten wird. Bei der Gelegenheit haben wir die Ventile vor und hinter dem Wasserzähler wechseln lassen. Das Ganze hat 350,–€ gekostet, der Versorger mußte für die Arbeiten die Zuleitung absperren, das war kostenlos.
Woher die große Summe bei Dir kommt?
Vielleicht soll die Zuleitung zum Haus gewechselt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Dino

Ich denke wir reden aneinander vorbei.
Bis zum Hausanschluss ist alles in Ordnung.
Ich habe einen Kostenvoranschlag vom Installateur machen lassen.
Der Voranschlag beträgt ein paar hundert Euro, weil nur das defekte Wasser Rohr gewechselt werden muss. Der Installateur hat den Versorger informiert, das er das Rohr wechseln möchte. Der Versorger verlangt jetzt aber, das im Zuge dieser Reparatur auch die Gas und Wasserzähler näher an den Haupt Anschluss verlegt werden müssen, weil sich irgendwelche Vorschriften geändert hätten. Da es sich beim Gas und Wasser um einen Sammelanschluss für 2 Doppelhaushälften handelt, muss die ganze Rohrverteilung geändert werden und das wird sehr teuer für mich. Ich kann nicht glauben, das ich eine Anlage, die bis auf die undichte Stelle im Wasserrohr technisch in Ordnung ist und schon mal abgenommen wurde, komplett auf meine kosten umändern muss, nur weil sich eine Vorschrift ändert. Da müssten ja jetzt alle Häuser in Deutschland auf kosten der Eigentümer umgerüstet werden. Wenn es um eine Gefahrenquelle oder ähnliches handelt … OK, aber ein paar tausend Euro dafür, das der Zähler 5m weiter vorn im Rohr sitzt?

Hallo!

Wenn Du so eine seltsame(und seltene) Verteilung im Keller hast,wo alles erst bei Dir reinkommt und dann im Keller zum Nachbarn rübergeht,dann ist das doch eine gemeinsame Leitung(Gemeinschaftseigentum).
Nachbar muss hälftig mitzahlen ! Mindestens die gemeinsame Rohrleitung,wo auch sein Wasser fließt. Und bei Gas wäre es auch so.

Und Versorger will das nun im Zuge der Rohrleitungsarbeiten an neue Vorschriften anpassen. Welche das im Einzelnen sind,kann ich auch nicht sagen.

Kommt Strom denn auch erst bei Dir im Keller an und geht dann zum Nachbarn ?
Und wenn nein,warum ist das da anders ?

MfG
duck313

Moin!

Das zweite Problem ist, das das für den Gasanschluss genauso
ist. Auch die Gaszähler sollen umgelegt werden und da auch
hier die ganze Rohrverteilung wegen der Verzweigung in 2
Hälften geändert werden soll, muss ich auch dafür zahlen,
obwohl die Gasleitungen erst vor wenigen Jahren erneuert
wurden und völlig OK sind.
Ich kann ja verstehen, das man bei einer Neuinstallation nach
den aktuellen Regeln vorgehen muß, aber muß wirklich eine
bestehende Anlage auf Kosten des Hauseigentümers geändert
werden, wenn sich irgendwelche Vorschriften ändern?

Hört sich eigentlich eher nach „Rechtsbrett“ an…
Aber es gibt doch eigentlich auch so etwas wie „Bestands-Schutz“! Also ohne zwingende Gründe ( GEFAHR!! ), könnte es doch sein, dass so etwas nicht zwingend geändertwerden muß, sondern repariert werden darf? Vielleicht mal in diese Richtung recherieren!
Gruß Walter