Hallo,
Ich habe mal eine Frage zu meinem Wasserzähler. Ich wohne etwas außerhalb meines Dorfes und mein Wasserzähler befindet sich ca. 120 Meter von meiner Grundstücksgrenze entfernt. Ich muss, um ihn abzulesen, in einen Schacht hereinklettern.
Es gibt doch diese Regelung, dass man bei Schäden hinter der Wasseruhr dafür aufkommen muss, oder? Das wäre bei mir fatal, weil die Leitung noch über 2 fremde Grundstücke läuft ehe sie auf mein Grundstück führt.
Ist das überhaupt zulässig? Kann es sein, dass der Wasserzähler so weit außerhalb meines Grundstücks liegt?