Wasserzähler vergessen abzulesen und zu verrechnen

Hallo, bei meiner Nebenkostenabrechnung hatte ich auf einmal eine hohe Nachzahlung für Kalt/Warmwasser. Beim Vergleich mit der alten Abrechnung(die allererste Abrechnung der Wohnung-Erstbezug) viel mir auf das da gar kein Kalt/Warmwasser verrechnet wurde und es auch keinen alten und neuen Ablesewerte gab. Bei der aktuellen Abrechnung war das aber drauf. Wahrscheinlich wurde mein Wasserzähler vergessen weil es eine angebaute Wohnung war und sich die Zähler an einer anderen Stelle im Keller befinden.

D.h. ich zahle jetzt die Wasserkosten für 2 Jahre. Ist das so rechtens? Sollte ich meinen Vermieter darauf hinweisen, dass das bei der letzten Abrechnung nicht korrekt war? Oder brauch ich mir da keine Gedanken machen, weil ich mein Wasser ja jetzt komplett bezahlt habe?

vergessen ist vergessen. Sie haben Anspruch auf eine Abrechnung für ein Jahr, wenn also von 2011 hier noch eas bei ist, ist das ungültig. Sie können das rausrechnen, wenn Sie einen Wert haben. Aber wahrscheinlich haben Sie keinen Zählerstand. Dann ggf. die Hälfte rausrechnen und von der Nachzahlung abziehen.
Verbraucht habenSie das dennoch (möglicher Weise). Haben Sie den Stand bei Einzug?? Ich machee immer Foto, auch am Ablesetag mit Datum. Aber viele schaffen das nicht und vertrauen auf die richtige Ablesung. Woher wissen Sie, das die in 2011 richtig war, wenn nicht im Mietvertrag bei Einzug dokumentiert???

Bei Einzug waren KW und WW jeweils unter 1m³ (die wurden erst installiert als ich einzog), hab ich auch Schriftlich im Übergabeprotokoll.

Auf der aktuellen Abrechnung ist WW alt: 3m³, neu 18m³ und KW alt: 5m³, neu 37m³
Die neuen Ablesewerte stimmen wohl, wo allerdings die alten Ablesewerte herkommen weiß ich nicht, auf den vorherigen Abrechnungen waren wie gesagt keine Ablesewerte für KW,WW drauf.

Hallo,
also ich bin der Meinung es ist korrekt, da Sie ja im vergangene Jahr nichts bezahlt haben.
Andererseits ist die Abrechnung für das letzte Jahr von Seiten Ihres Vermieters ja nicht korrekt, d.h. Sie sollten ihn auf diese Tatsache hinweisen (schriftlich), aber der guten Atmosphäre wegen gleichzeitig mündlich sich kompromissbereit zeigen (Sie schreiben nur, um Ihre Rechte zu wahren!). Vielleicht sparen Sie sich ja die Hälfte ohne ihn zu verärgern?
Weisen Sie ihn auch darauf hin, dass nach Möglichkeit dieser Punkt in den zukünftigen Abrechnungen korrekt erscheint.
Grüße, Zita

ja die neuen scheinen ok. Die alten ablehnen und nur die von 2012 bezahlen. 2011 ist vorbei und braucht mjan nicht mehr zu zahlen: aber Guthaben hätte man noch Anspruch (wenn man eine Abrechung hat). Also von 2011, wenn jetzt mit in der Abrechung nicht bezahlen! Ist vom Gesetzt gedeckt!!!

Hallo xapslock,

Ich gehe davon aus, daß es sich um die Abrechnungen 2011 und 2012 handelt.

Die Abrechnung 2011 ist nicht mehr anfechtbar und somit kann der Vermieter für das Jahr keine Nachzahlung verlangen. Lesen Sie dazu § 556 (3) BGB. Er kann also den vergessenen Betrag auch nicht einfach in die Abrechnung 2012 übernehmen.

Sie haben jetzt die Möglichkeit, der Abrechnung 2012 schriftlich zu widersprechen, auf die Unstimmigkeit und die Rechtslage hinzuweisen und eine neue Abrechnung zu verlangen.
Das Problem wird dann sein, sich auf einen plausiblem Zählerstand zu Beginn der Abrechnungszeit zu einigen.

Wenn Sie aber die Abrechnung akzeptieren, weil Sie die Forderung für hinnehmbar halten, dann sollten Sie dem Vermieter mitteilen, daß zwar ein Mangel vorliegt, Sie aber trotzdem gezahlt haben/bezahlen werden.

Egal wie Sie sich entscheiden, auf jeden Fall mit dem Vermieter die Sachlage klären.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt