Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Umgang mit Bauträgern mit Kunden. Wir wohnen seit 2005 in einem Haus in Hürth, welches wir von der WBG - GSG Köln gekauft haben (www.wbg-gsg.de). In 2011 habe ich erkannt, daß außen am Sockel die Farbe abblättert. Nachbarn, die noch nicht so lange in den gleichen Häusern wohnen, haben den Fehler an die WBG gemeldet. Es kam raus, daß die Verbunddämmung nicht korrekt mit der Bodenplatte verbunden ist. So kann Wasser in der Dämmung aufsteigen und die Farbe blättert ab. Bei den Nachbarn wurde neu abgedichtet. Bei uns nicht, da unsere Gewährkeistungsfrist (5 Jahre) abgelaufen ist. Die WBG machte uns auch keinen Vorschlag, gemeinsam das Problem zu lösen ( ich hätte ja z.B. den Bereich freilegen können; nur die Abdichtung sollte durch einen Fachmann durchgeführt werden); wir erhielten noch nicht einmal einen Namen eines geeigneten Handwerkers. Ist solch ein Verhalten - auch in Hinsicht auf den Vertrieb weiterer Immobilien bei uns in der Nãhe - normal?
Ich kenne mich im Baurecht nicht aus und würde an Deiner Stelle einen Anwalt fragen. Es handelt sich m.E. hier um einen verdeckten Mangel. Ich glaube nicht, dass eine anwaltliche Beratung sehr teuer ist.
Hallo,
ob solch ein Verhalten - auch in Hinsicht auf den Vertrieb weiterer Immobilien bei uns in der Nãhe - normal ist, vermag ich nicht zu beantworten. Aus rein rechtlicher Sicht muss aber keiner kostenlos leisten, wenn keine Ansprüche bestehen.
Gruß
S.J.
Hallo Her Altrogge,
Danke für die Antwort. Für einen verdeckten Mangel muss „arglistige Täuschung“ vorliegen und das zu beweisen ist fast nicht möglich.
Ich kenne mich im Baurecht nicht aus und würde an Deiner
Stelle einen Anwalt fragen. Es handelt sich m.E. hier um einen
verdeckten Mangel. Ich glaube nicht, dass eine anwaltliche
Beratung sehr teuer ist.
Hallo Jochen,
ich glaube nicht, dass für einen verdekten Mangel arglistige Täuschung vorliegen muss.Wenn in Deiner Nachbarschaft die baugleichen Häuser Mängel haben
kann man doch davon ausgehen, dass die gleiche Ursache dafür verantwortlich ist. Also Anwalt, der in Baurecht bewandert ist. Für eine Beratung werden doch keine Kosten anfallen welche dich in den Ruin treiben. Allerdings können dich evtl. die Kosten der Instandsetzung in diesen treiben.