WBS - spätere Änderung der Gegebenheiten NRW

Hallo zusammen,
M & W überlegen Ende nächsten Jahres zusammenzuziehen. M zu W, W wohnt aber in einer „Sozialwohnung“ mit WBS.
W überlegt zur Zeit, welche Auswirkungen diese Änderung haben könnte. M & W würden dann sicher keinen WBS mehr bekommen. Aber in der Wohnung wollen M & W dann zusammen wohnen.
Wie sieht das in der Praxis aus? Wenn W den Vermieter mitteile, dass M zu W zieht? Müssten M & W wir dann Ms Gehaltsnachweis vorlegen? Evtl. sogar einen autuellen von W? Könnte es sein, dass die Wohnung M & W nicht mehr zusteht und ihnen gekündigt wird?
M & W wollen dann Ende nächsten Jahres auch heiraten und deswegen sollten sie dann eh spätestens nach der Hochzeit zusammenziehen. Oder gibt es auch Wege, dass man nicht zusammenziehen muss… rein hypothetisch?
Christine
Danke für eure Erfahrungen/Tipps.

Hallo Namenlos,

der WBS wird von der Stadt/Gemeinde oder vom Kreis ausgestellt und ist letztendlich Landessache (NRW).
Die Anzahl der wohnenden Personen werden von Amtswegen im Nachhinein nicht mehr geprüft (sog. Über/Unterbelegung).
Für den Vermieter ist es wichtig, weil eventuell die Betriebskosten angepasst werden müssen.
Frage doch einfach mal bei der Stadt/Gemeindeverwaltung nach.
Hier ein hilfreicher Link

Gruß

  • Volker Wolter -

Danke Herr Wolter für die schnelle Antwort.
Kann der Vermieter den Mieter also nicht rausschmeißen, nur höhere Nebenkosten verlangen? Auch wenn die Einkommensgrenze für einen WBS überstiegen wird?
MfG
Sabine Fischer

Hallo Sabine,
das Herr/Frau ist in diesem Forum nicht üblich und von den meisten auch nicht erwünscht.
Deine Frage darf und möchte ich nicht mit einem Ja oder Nein beantworten (Rechtsauskunft).
Rausschmeißen geht eh nicht so schnell. Die Betriebskosten können verschieden auf die Mieter umgelegt werden (teils nach Person z.B. Müll, oder der gemieteten Fläche), muss im Mietvertrag stehen.
Auf der von mir verlinkten Seite kannst Du erkennen, das die Entscheidung beim Wohnungsamt liegt und dem Sachbearbeiter einen weiten Spielraum lässt.
Die Sachbearbeiter sind bemüht, dass Sozialwohnungen vermietet werden und somit sehr wohlwollend.
Mein dringender Rat: Kontaktiere das Wohnungsamt und den Vermieter, die helfen garantiert gerne weiter.

Gruß

  • Volker Wolter -