Wenn A und B in einer WBS-Wohnung wohnen und für eine Dauer von ca. 10 Monaten ins Ausland gehen und für diese Zeit der Bruder von A die Wohnung bewohnen soll und es im Mietvertrag heißt „…im Interesse einer ordnugsgemäßen Bewirtschaftung…der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn er die Wohnung oder einzelne Räume entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlässt, es sei denn, es handelt sich um…die Aufnahme eines engen Familienmitgliedes.“ Müssen A und B dann ihrem Vermieter melden, wenn A’s Bruder die Wohnung zeitweise bewohnt, oder reicht es, bei Nachfrage des Vermieters auf den Paragraphen im Mietvertrag zu verweisen, der dies gestattet?
Hi
Wenn A und B in einer WBS-Wohnung wohnen und für eine Dauer
von ca. 10 Monaten ins Ausland gehen und für diese Zeit der
Bruder von A die Wohnung bewohnen soll und es im Mietvertrag
Hmm, eine wohnugnsbaugesellschaft, die Mietverträge für Wohnraum abschliesst???
Üblich wären hier Nutzungsverträge für Anteilseigner.
heißt „…im Interesse einer ordnugsgemäßen
Bewirtschaftung…der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen
Zustimmung des Vermieters, wenn er die Wohnung oder einzelne
Räume entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlässt, es sei
denn, es handelt sich um…die Aufnahme eines engen
Familienmitgliedes.“ Müssen A und B dann ihrem Vermieter
melden, wenn A’s Bruder die Wohnung zeitweise bewohnt, oder
reicht es, bei Nachfrage des Vermieters auf den Paragraphen im
Mietvertrag zu verweisen, der dies gestattet?
Es reicht den Vertragspartner vorher mitzuteilen, wer (Name) mit welchen Verwandschaftsgrad dort wie lange wohnen soll und wieviele Personen dann dort wirklich wohnen werden.
vlg MK
Hallo !
WBS = Wohnberechtigungsschein,also eine Bescheinigung wegen seines geringen Einkommens eine öffentlich geförderte Sozialwohnung anmieten zu dürfen.
MfG
duck313
Hi,
dieser WBS ändert nichts an der Mitteilungspflicht des M. Der VM muss die Untermietung zustimmen, wenn nichts grundlegendes dagegen spricht. Bei Verwandten gilt dies auch.
Das Amt könnte natürlich prüfen, woher die WBS-Bezieher soviel Geld herhaben um ins Ausland gehen zu können…
vlg MC
WBS OT
Huhu!
Studenten bekommen auch oft Wohnberechtigungsscheine und machen auch oft Auslandssemester. Ich nehme an, dass es da auch noch andere Berechtigte gibt. WBS ist also nicht automatisch mit einem Amt verbunden, das finanziell unterstützt.
Liebe Grüße
Lockenlicht
Hallo,
der Mietvertrag ist doch relativ eindeutig!
Die Mieter sind für den Vermieter nicht erreichbar und als „Besuch“ gilt i.d.R. lediglich 6 Wochen, was haben denn A + B zu befürchten, außer dass bei Verstoß gegen den MV dieser dann durch den VM gekündigt werden könnte.
lG
Dyslexie?
Hi!
Die Mieter sind für den Vermieter nicht erreichbar und als
„Besuch“ gilt i.d.R. lediglich 6 Wochen, was haben denn A + B
zu befürchten, außer dass bei Verstoß gegen den MV dieser dann
durch den VM gekündigt werden könnte.
Suche mal jemand, der dir den Ursprungsartikel vorliest und erklärt.
Dann suche Dir jemand, der dir sagt, was enge Verwandtschaft ist.
Und dann antworte - aber auch dann nur, wenn du irgendwas zur Thematik beizutragen hast und du wenigstens 10% der sachlichen Kenntnisse vorzuweisen hast, was bestenfalls im Plauderei-Brett zutreffen dürfte, ok?
Langsam gehst du mir gewaltig mit deinen Spams auf den Keks.
Gruß
Guido