WC Renovierung im Winter

Hallo Leute,

mich würde gerne eure Meinung zu folgender Sache interessieren…

Angenommen in einem Wohnhaus werden Wohnungen renoviert / erneuert. Darunter fällt auch das Bad + WC. Das heisst, dieses ist 6 Wochen nicht nutzbar (laut Bauleiter).
Ihr bekommt einen Schlüssel zu einer Wohnung in einem Nebenhaus (30 m - 40 m) zum Duschen etc…
Ist das eurer Meinung nach bei winterlichten Temperaturen zumutbar ?

Ich weiß, dass es einige mit konservativen Meinungen gibt, jedoch letztlich über so etwas ein Gericht entscheiden muss.

Ja wie denn nu ? Konservativ oder sachlich oder rechtlich oder wie ?

Als Erstes würde ich mich selber prüfen, ob es mir zumutbar ist, mit Badesachen zu irgendwelchen Zeiten womöglich noch nach Absprache mit wem auch immer bei jedem Wetter ins Nebenhaus zu tippeln und zurück usw. (…)
Aus diesem „Bauchgefühl“ heraus würde ich meine Meinung frei von der Leber weg äußern.
Einen Rechtsanspruch hat weder der Bauleiter noch der Vermieter.

Hier geht es um „good will“ und nicht mehr.
Die angemietete Sache wird ja durch die Baumaßnahme in ihrer vertraglichen Nutzung eingeschränkt. Das ist wohl nach der neuesten Rechtsprechung bis zu irgendwie möglich, aber es kommt wohl wie immer auf den Einzelfall an.
Schwer zu schätzen.

In diesem Fall haben die Arbeiten im Bad etc. begonnen und es wurde versprochen, dass man die fertige Wohnung nebenan nutzen kann (WC und Bad). Nun hat aber der Mieter dieser Wohnung (der verübergehend umgezogen wurde) etwas dagegen, weil er nach den ganzen Arbeiten wieder hinzieht und sich nicht wünscht dass da jemand vor ihm das Bad nutzt.

Nun, dann wird wohl der Vermieter entscheiden müssen, ob er deshalb eine Auseinandersetzung eingeht.

Gut, ich weiß nach verschiedenen Tabellen, dass das eine Mietminderung zwischen 80 - 100 % gibt.

Salvele  Fluppylubi,

in diesem „angenommenen“ Fall würde ich mich doch eher an den Mieterverein wenden,
da hierzu sehr viele unterschiedliche Entscheidungen vorliegen.

Meine Entscheidung ob ich diese Situation akzeptiere, würde ich vom Verhalten und
den Begründungen meines Vermieters abhängig machen.

Wenn ich Single und gesund bin nehme ich das wie ein „Erlebniszeitraum“, wenn dagegen
meine Familie mit eventuellen Unpässlichkeiten und Kindern betroffen ist, dann ist die 
Entscheidung „demokratisch“ abzuwägen.
(Und zu hinterfragen ob ich/wir da wohnen bleiben möchte/n !)

Viel Erfolg und Gruß.

                                Patrik Steinbrenner.

Hallo!

Sebst wenn meine Aussage nicht fundiert ist, halte ich eine Wohnung ohne WC für die volle Miete für nicht zumutbar. Grundsätzlich halte ich (persönlich) es für zumutbar, (Winter hin oder her) sechs Wochen nicht in der eigenen Wohnung zu duschen. Aber ohne Toilette? Ich wohne in einer Altbauwohnung, die laut Mietvertrag kein Badezimmer hat (nur WC und Waschgelgenheit (Bad habe ich auf eigene Kosten eingebaut)). Ich zahle dort eine erheblich geringere Miete, als sie für andere Wohnungen im gleichen Haus gezahlt wird.

Hallo, ich beschränke mich mal auf’s Sachliche
(weiss nicht, ob das mit Konservativ gemeinst ist?)

Ist das eurer Meinung nach bei winterlichten Temperaturen zumutbar ?

I.d.R. hat der Mieter eine Modernisierung zu dulden > BGB § 555d und durch die Mietminderung sollen eben eben auch die unvermeidbaren Unannehmlichkeiten ausgeglichen werden.

Das Minderungsrecht an sich ergibt sich ebenfalls aus dem Gesetz > BGB § 536 und zwar in angemessener Höhe je nach dem Grad der Gebrauchsminderung.
(Ausnahme: energetische Modernisierung)

Bei der Beanspruchung seines Minderungsrechtes wird man vernünftigerweise auch berücksichtigen inwiefern sich die Miete aufgrund der Modernisierung erhöht oder ob da bisher noch gar kein Erhöhungsverlangen des Vermieters vorliegt.

Die Höhe der angemessenen Mietminderung ist in jedem Einzelfall unterschiedlich und wird im Zweifel durch ein Gericht anhand des gesamten Sachverhalts bestimmt werden. Günstiger ist es natürlich, wenn sich die Parteien direkt einigen - schon alleine, weil dann nicht 2 Rechtsanwälte plus Gerichtskosten zu zahlen sind. I.d.R. läuft das vor Gericht auch auf einen gerichtlichen Vergleich hinaus - d.h. beide Parteien haben anteilig die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.

Hilfreich ist es, wenn man sich hinsichtlich Minderungsquote mal in den Weiten des www umschaut - hier mal nur ein Beispiel
http://www.mietminderung.org/mietminderung-sanierung…

Man müsste auch berücksichtigen, dass der Vermieter Ersatz bietet - 100% dürften also in dem Fall also rein sachlich betrachtet unangemessen hoch sein > 100% Minderung bedeutet Mietsache zu 100% nicht nutzbar.

Beispielsweise könnte man den Vermieter bitten doch mal einen Vorschlag zu machen und sich diesbezüglich dann mit Mieterbund und/oder Rechtsanwalt beraten.

Gruß Rudi

Nun hat aber der Mieter dieser Wohnung (der
verübergehend umgezogen wurde) etwas dagegen, weil er nach den
ganzen Arbeiten wieder hinzieht und sich nicht wünscht dass da
jemand vor ihm das Bad nutzt.

Hi,

wünschen kann man viel. Letztlich käme es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

Gruß
Tina