Hallo, ich beschränke mich mal auf’s Sachliche
(weiss nicht, ob das mit Konservativ gemeinst ist?)
Ist das eurer Meinung nach bei winterlichten Temperaturen zumutbar ?
I.d.R. hat der Mieter eine Modernisierung zu dulden > BGB § 555d und durch die Mietminderung sollen eben eben auch die unvermeidbaren Unannehmlichkeiten ausgeglichen werden.
Das Minderungsrecht an sich ergibt sich ebenfalls aus dem Gesetz > BGB § 536 und zwar in angemessener Höhe je nach dem Grad der Gebrauchsminderung.
(Ausnahme: energetische Modernisierung)
Bei der Beanspruchung seines Minderungsrechtes wird man vernünftigerweise auch berücksichtigen inwiefern sich die Miete aufgrund der Modernisierung erhöht oder ob da bisher noch gar kein Erhöhungsverlangen des Vermieters vorliegt.
Die Höhe der angemessenen Mietminderung ist in jedem Einzelfall unterschiedlich und wird im Zweifel durch ein Gericht anhand des gesamten Sachverhalts bestimmt werden. Günstiger ist es natürlich, wenn sich die Parteien direkt einigen - schon alleine, weil dann nicht 2 Rechtsanwälte plus Gerichtskosten zu zahlen sind. I.d.R. läuft das vor Gericht auch auf einen gerichtlichen Vergleich hinaus - d.h. beide Parteien haben anteilig die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.
Hilfreich ist es, wenn man sich hinsichtlich Minderungsquote mal in den Weiten des www umschaut - hier mal nur ein Beispiel
http://www.mietminderung.org/mietminderung-sanierung…
Man müsste auch berücksichtigen, dass der Vermieter Ersatz bietet - 100% dürften also in dem Fall also rein sachlich betrachtet unangemessen hoch sein > 100% Minderung bedeutet Mietsache zu 100% nicht nutzbar.
Beispielsweise könnte man den Vermieter bitten doch mal einen Vorschlag zu machen und sich diesbezüglich dann mit Mieterbund und/oder Rechtsanwalt beraten.
Gruß Rudi