hallo,
unsere Gäste-WC (eigenes haus mit praxis) war über osterfeiertage etwas verstopft, das wasser lief schlecht ab. der fachmann hatte das rohr in keller aufgemacht und nun stehen zwei räume voller scheiße (wörtlich).er sagte, dass der rohrbruch nicht direkt im haus, sondern im vorgarten sei. es muss nun 2,5 m tief mit minibagger gegraben werden. VGH will die kosten nicht übernehmen (weil bruch nicht im haus ist).Ich habe von einer tiefbaufirma kosten schätzen lassen bis 5.000 euro, mein pers. schaden (möbel, bilder usw.-im wohnkeller)nicht mit geschätzt. was kann ich machen?VGH will evt, verstopfungskosten übernehmen in gäste-wc, mehr nicht.stadt will auch nicht zahlen. danke für schnelle hilfe
Hi,
VGH will die kosten nicht übernehmen (weil bruch nicht im haus ist).
Es scheint sich um einen nicht versicherten Schaden zu handeln. Sind Ablaufrohre auf dem Grundstück mitversichert ja/nein? Antwort steht in den Versicherungsbedingungen oder gibt dir deine Agentur.
Ich habe von einer tiefbaufirma kosten schätzen lassen bis 5.000
euro,
Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, die Reparaturfreigabe einholen, wenn nicht, dann nicht.
stadt will auch nicht zahlen. danke für schnelle hilfe
Mit welcher Begründung sollte hier die Stadt zahlen?
Gruß keki
Hallo …
bei vielen Gebäudeversicherungen sind Leitungswasserschäden außerhalb des Gebäudes, bzw. außerhalb des Grundstücks nicht mitversichert.
Dies kann man in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Sollte dies zutreffen, wird der Eigentümer des Gebäudes den Schaden selbst zahlen müssen.
Warum sollte die Stadt/Gemeinde Schäden am Eigentum von anderen Privatleuten bezahlten?
Beste Grüße!
Merger
Hallo,
Warum sollte die Stadt/Gemeinde Schäden am Eigentum von
anderen Privatleuten bezahlten?
wäre denkbar, wenn der „Übergabeort“ (Zu- und Abwasser) am Haus ist, bzw. zw. Haus und Rohrbruch liegt.
Somit würde der Versorger dafür aufkommen müssen.
Kommt aber selten vor.
VG René
Hallo Rene,
solche Informationen kann man im Ortsrecht der Gemeinden finden!
Die mir bekannten Möglichkeiten sind: ab Grundstücksgrenze bzw. ab Kanalmitte.
Viele Grüße!
Norbert
bei vielen Gebäudeversicherungen sind Leitungswasserschäden
außerhalb des Gebäudes, bzw. außerhalb des Grundstücks nicht mitversichert.
Hier muß sorgfältig zwischen versorgenden und entsorgenden Leitungen unterschieden werden.