Web club ? 5€ monatlich

Hallo,

person A erhält ein angebot auf seinem email-account. Mehr speicherplatz und so weiter…

er liest das man es ein monat kostenlos nutzen kann. Aber „überliest“ das wenn man es nicht kündigt es sich kostenpflichtig um 12 monate verlängert…

Nun bekommt er mahnungen und muss die kosten tragen…

Ist das rechtens?

Ist das rechtens?

Was? Dass der Benutzer nicht lesen kann und ohne die Bedingungen zu lesen, Verträge eingeht? Ja, das ist wohl rechtens.

Ist das rechtens?

Das kommt darauf an. Dazu muß man die Erklärungen, die der Nutzer abgegeben hat, unter Berücksichtigung der Aufmachung des Angebots und der allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig auslegen. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen bewertet werden, ob sie womöglich unwirksam sind. Ob das ganze „rechtens“ ist oder nicht, kann daher nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und es kann durchaus sein, dass man dabei zu dem Ergebnis kommt, dass das nicht rechtens ist.

Dass die Sache allein deshalb rechtens sei, weil man ja hätte sorgfältig lesen können, ist unseriöser Blödsinn.

Abstrakte Frage, abstrakte Antwort

Dass die Sache allein deshalb rechtens sei, weil man ja hätte
sorgfältig lesen können, ist unseriöser Blödsinn.

Abstrakte Frage, abstrakte Antwort:

Frage: Es wird ein Vertrag abgeschlossen ohne die Bedingungen richtig zu lesen/zu verstehen. Sind diese Bedingungen dann trotzdem Vertragsbestandteil.

Antwort: Klares Ja.

Gruß

S.J.

Das von Dir gewählte Beispiel „web.de“ ist etwas durchwachsen.
Ich habe mir das gerade mal angeschaut.

  1. Auf die Kostenpflicht wird in einer Fußnote hingewiesen. Diese Fußnote ist in einer kleinen Schriftart in hellgrau auf weißem Grund verfasst.

–> Für mich ein Indiz, dass sich der Betreiber hier absichtlich ein Überlesen des Textes durch Schnell-Klicker erhofft.

  1. Neben dem explizit anzuklickenden Feld steht groß und farblich abgesetzt „Nutzungsbedingungen / Widerrufsrecht / Kostenpflicht“

–> Für mich ein Indiz, dass der Nutze sehr wohl bei nur etwas mehr Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Insgesamt finde ich das immer noch traurig, wie auch seriöse Betreiber mit Kostenangaben tricksen!
Eine simple Verpflichtung seitens des Gesetzgebers, dass bei solchen Klick-mich-und-zahle Angeboten

  1. die Preisangabe die größte Schriftart sein muss, die auf der Seite vorkommt,
  2. ein Kontrastverhältnis (Text-Hintergrund) von mindestens 1:100 haben muss
  3. im direkten Umfeld der Bestätigungsfläche stehen muss,

würde doch reichen.

Dass die Sache allein deshalb rechtens sei, weil man ja hätte
sorgfältig lesen können, ist unseriöser Blödsinn.

Abstrakte Frage, abstrakte Antwort:

Frage: Es wird ein Vertrag abgeschlossen ohne die Bedingungen
richtig zu lesen/zu verstehen. Sind diese Bedingungen dann
trotzdem Vertragsbestandteil.

Antwort: Klares Ja.

Das ist alles schön und auch fast richtig, in diesem Zusammenhang aber allenfalls die halbe Wahrheit.

Damit alles „rechtens“ - will heißen wirksam und durchsetzbar - ist, müssen die Bestimmungen nicht nur Vertragsbestandteil werden, sondern auch wirksam sein. Das sind sie z.B. insoweit nicht, als es sich um überraschende allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Und da es im Internet gerade Usus ist, Preisregelungen kreativ zu verstecken, um den Leuten ungewollte kostenpflichtige Geschäfte unterzujubeln (Stichwort Abofalle), ist Unwirksamkeit aus diesem Grund eine mehr als naheliegende Möglichkeit.

Im übrigen hängt auch die Frage, ob eine Bestimmung Vertragsbestandteil geworden ist oder nicht, nicht allein davon ab, ob man richtig gelesen oder verstanden hat. Was Erklärungsinhalt ist, muß durch Auslegung ermittelt werden. Ist aber eine Regelung (z.B. ein Preis) „geschickt“ versteckt, ist sie womöglich erst gar nicht Erklärungsbestandteil geworden.

Hallo,

Abstrakte Frage, abstrakte Antwort:

Frage: Es wird ein Vertrag abgeschlossen ohne die Bedingungen
richtig zu lesen/zu verstehen. Sind diese Bedingungen dann
trotzdem Vertragsbestandteil.

Antwort: Klares Ja.

Das ist alles schön und auch fast richtig, in diesem
Zusammenhang aber allenfalls die halbe Wahrheit.

also ich kann aufgrund der hier vorliegenden Fakten nur zu der bereits geäußerten Meinung kommen. Offensichtlich verfügst Du über eine hervorragende Kristallkugel, denn aus dem Ursprungsposting kannst Du die ganzen angeführten Bedenken nicht entnehmen.

Da steht eindeutig, dass etwas überlesen wurde.

Was Du hier „weiterspinnst“ ist reine Spekulation und entbehrt jeder Basis.

Gruß

S.J.

also ich kann aufgrund der hier vorliegenden Fakten nur zu der
bereits geäußerten Meinung kommen. Offensichtlich verfügst Du
über eine hervorragende Kristallkugel, denn aus dem
Ursprungsposting kannst Du die ganzen angeführten Bedenken
nicht entnehmen.

Da steht eindeutig, dass etwas überlesen wurde.

Wenn das heißt, dass damit an dieser Stelle das Denken einzustellen ist, hast Du natürlich recht. Allerdings: Auch die meisten Opfer einer Abofalle haben in der Regel schlicht was „überlesen“ …

Was Du hier „weiterspinnst“ ist reine Spekulation und entbehrt
jeder Basis.

Ich habe weder Bedenken, noch spekuliere ich. Ich zeige Möglichkeiten auf, die bei einer - umsichtigeren - Betrachtung von Fällen dieser Art eine Rolle spielen können. Ob sie tatsächlich eine Rolle spielen, kann nur der Rechtsanwalt beurteilen, der sich mit dem konkreten Fall befassen muß - und dem Mandanten kann man nur von Herzen wünschen, dass dieser Anwalt nicht auch schon dann das Denken einstellt, wenn der Mandant ihm sagt, er habe da was „überlesen“ …

Hallo,

Was Du hier „weiterspinnst“ ist reine Spekulation und entbehrt
jeder Basis.

Ich habe weder Bedenken, noch spekuliere ich. Ich zeige
Möglichkeiten auf, die bei einer - umsichtigeren - Betrachtung
von Fällen dieser Art eine Rolle spielen können.

Auf die Frage „ich bin mit meinem Auto gegen einen Baum gefahren, ist das meine Schuld“ kann man natürlich die Frage stellen, ob der Baum vielleicht zu unrecht am Straßenrand stand…

Insofern kann man jede Frage mit „hätte, wäre, könnte, würde“ ins unermessliche breit treten.

Ich möchte nur daran erinnern, dass wir hier abstrakte Fälle behandeln. Wenn Du juristische Aufgaben in der Art löst, wie Du es hier praktizierst, würdest Du durch jede Prüfung fallen. Ein ganz wesentlicher Aspekt hierbei ist nämlich, sich lediglich an den bekannten Fakten zu orientieren.

Gruß

S.J.

Ich möchte nur daran erinnern, dass wir hier abstrakte Fälle
behandeln. Wenn Du juristische Aufgaben in der Art löst, wie
Du es hier praktizierst, würdest Du durch jede Prüfung fallen.
Ein ganz wesentlicher Aspekt hierbei ist nämlich, sich
lediglich an den bekannten Fakten zu orientieren.

Mach’ was Du willst. Wenn Du meinst, dass diejenige Antwort eine gute Antwort ist, die dem Fragesteller den Eindruck vermittelt, seine abstrakte Frage sei eindeutig und erschöpfend beantwortet, obwohl die Antwort auf einen unvollständigen Sachverhalt aufsetzt und naheliegende - anders zu beurteilende - Sachverhaltsgestaltungen außer Betracht läßt, dann sei das so. Irgendwann kommst Du schon noch dahinter, dass das nicht so ist und warum das so ist.

Für mich ist das Thema damit übrigens beendet.