Web.de will geld

hallo,

angenommen jemand bekommt von web.de eine mahnung über 37,50, weil man angeblich eine dienstleistung , hier web.de club für ein halbes jahr, in anspruch genommen hat, ohne dass überhaupt eine nutzung bzw. anmeldung bei diesem service persönlich erfolgt ist - offensichtlich wurde die addresse missbräuchlich zur anmeldung benutzt - von wem auch immer… wie sieht die rechtslage bez. der forderung aus - wer hat hier die beweislast…

gruß und dank vom inder

Hallo,

oft bietet Web.de sogenannte „Geschenke“ an. Dabei handelt es sich um verbilligte Clubangebote. Ich habe erst gestern so ein penetrant auftauchendes Jubelpreisangebot mehrfach wegklicken müssen. Läuft dann die Angebotszeit aus, wird der Preis normal weiterberechnet. Dazu muss man nichts bestellen oder unterschreiben. Ein Klick auf den Annehmenknopf reicht aus und Du hast die Clubmitgleidschaft am Arsch.

Hast Du da mal versehentlich geklickt?

olli

hallo,

angenommen jemand bekommt von web.de eine mahnung weil man angeblich eine dienstleistung, in anspruch genommen hat, ohne dass überhaupt
eine nutzung bzw. anmeldung bei diesem service persönlich
erfolgt ist - wie sieht die
rechtslage bez. der forderung aus - wer hat hier die
beweislast…

Beweislast ist immer bei dem, der meint, eine Forderung zu haben.
Gruß
Karl

hallo olli,

nein die addresse wurde nie genutzt - es erfolgte nur die einmalige anmeldung - danach nichts mehr - keine mails - gar nix…

gruß inder

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hallo,

und wie wollen die dann beweisen wer mit irgendwelchen namen inrgendwelche e-mail adressen anlegt - bräuchte ich nur ne bankverbindung und den zugehörigen namen - melde bei web an und die kassieren dann - unterschreiben muss man da ja nix - so wie es aussieht baben die also schlechte karten ?!

gruß inder

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Hi,
schreib einfach eine Kündigung an web.de und schau wie es weitergeht.
Sonst kommen noch mehr Kosten auf Dich zu. Alle 1/2 Jahre eine neue Rechnung.
Gruß Romy

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und wie wollen die dann beweisen wer mit irgendwelchen namen
inrgendwelche e-mail adressen anlegt - bräuchte ich nur ne
bankverbindung und den zugehörigen namen - melde bei web an
und die kassieren dann - unterschreiben muss man da ja nix -
so wie es aussieht baben die also schlechte karten ?!

Hallo Inder,
Web.de hat die Beweispflicht und muss Dir dazu Deine Anmeldedaten zuschicken. Nur diese sind nämlich der Beweis für das Zustandekommen eines Vertrages. Es ist kein Vertrag zustandegekommen, da Du keine Willenserklärung seitens Web.de – nämlich eine schriftliche Anmeldebestätigung – erhalten hast. Web.net hätte dazu eine schriftliche Anmeldebestätigung via Postweg an Dich versenden müssen. Diese Informationen habe ich von einem Anwalt erhalten.

Ich habe den gleichen Fall erlebt mit „Bonus.net“. Die wollten mich auch abzocken. Bonus.net hatte mir keine Anmeldebestätigung zugeschickt, sondern kam gleich mit der Rechnung daher. Ich habe Bonus.net also schriftlich per Brief mitgeteilt, dass kein Vertrag zustandegekommen (Grund siehe oben) ist und dann haben sie mich auch mit ihren Zahlungsaufforderungen in Ruhe gelassen.

Mit der Kündigung - wie hier erwähnt - wäre ich vorsichtig, weil man nur etwas kündigen kann, was man zuvor abgeschlossen hat.

LG, Renate

hallo renate,
vielen dank

das klingt ja ganz gut, hatte ich mir so ungefähr vorgestellt - aber mit der kündigung gibts doch immer den spruch - „ferner kündige ich trotzdem hilfsweise mit sofortiger wirkung bla bla…“ das könnte doch dann nicht als schuldeingeständnis gelten…

gruß vom inder

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  • aber mit der kündigung gibts doch immer den spruch - „ferner
    kündige ich trotzdem hilfsweise mit sofortiger wirkung bla
    bla…“ das könnte doch dann nicht als schuldeingeständnis
    gelten…

Hallo Inder,
die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Ich bin aber ziemlich sicher, dass Web.de Dich auch ohne Kündigung in Ruhe lassen wird, wenn Du ihnen mitteilst, dass eben aufgrund der o.g. Gründe (fehlende schriftl. Anmeldebestätigung) kein Vertrag zustandegekommen ist und Du die Sache als gegenstandslos betrachtest.

Bei mir hat das so funktioniert.

Wenn die 14-tägige Widerspruchsfrist noch nicht überschritten ist, kannst Du ja einfach einen schriftlichen Widerspruch einlegen.

Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.

LG, Renate