Web Entwickler/Kleinunternehmer/Auslandsrechnung

Hallo,

Wenn man als WebEntwickler/Kleinunternehmer tätig ist dann braucht man ja innerhalb Deutschland keine Umst.Id auf der Rechnung anzugeben wegen der Kleinunternehmerregel. Wenn man aber jetzt bei einem Kunden arbeitet der verlangt das auf der Rechnung die Umst.Id angegeben werden soll weil die in die Schweiz geschickt werden muss - Ist das Ok oder braucht man gar keine Umst. Id anzugeben? Vielleicht für die EU - aber Schweiz ist ja nicht in der EU - oder?

dann
braucht man ja innerhalb Deutschland keine Umst.Id auf der
Rechnung anzugeben wegen der Kleinunternehmerregel

Eine Steuernummer bzw. UmStID muß auf jede Rechnung. (§14 UStG)
Bei Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150,- EUR kann darauf verzichtet werden. (§33 UStDV)
Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) hat damit nichts zu tun.

MfG Frank Müller

Ach Frank,

das mit der USt-ID-Nummer steht in § 14a UStG. Beiläufig: § 14 Abs 4 UStG, den Du meinst, ist nur im Zusammenhang mit § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG relevant. Und jetzt kommt der Kracher - rate mal, wo folgendes steht:

In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.

mit vorzüglicher Hochachtung

Dä Blumepeder

Hiho,

es gibt keinerlei steuerrechtliche Vorschrift - weder in D noch in der CH - die so einen Klimmzug erforderlich machen würde.

Vermutlich handelt es sich um eine Vereinbarung des GU mit dem Endkunden. Derartige einfache Nachweise der Unternehmereigenschaft werden z.B. gerne verwendet, wenn Auftraggeber versuchen, das Thema Scheinselbständigkeit in halbwegs sichere Gewässer zu lenken.

Wenn man aber nicht weiß, warum sich der Schweizer Auftraggeber für die USt-ID-Nummern der ganzen Subunternehmerkette interessiert, kann man zur vorgetragenen Frage auch nichts mit Hand und Fuß sagen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dä Blumepeder

Eine Steuernummer bzw. UmStID muß auf jede Rechnung. (§14
UStG)
Bei Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150,- EUR kann
darauf verzichtet werden. (§33 UStDV)
Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) hat damit nichts zu
tun.

Siehe aber § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG. Die StNr. bzw. UStIdNr. muß nicht auf jede Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo

Eine Steuernummer bzw. UmStID muß auf jede Rechnung. (§14
UStG)
Bei Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150,- EUR kann
darauf verzichtet werden. (§33 UStDV)
Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) hat damit nichts zu
tun.

Siehe aber § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG. Die StNr. bzw. UStIdNr.
muß nicht auf jede Rechnung.

Das ist dem § 19 UStG nicht zu entnehmen.
§ 19 UStG verweist auf die Nichtanwendung einiger Absätze des § 14a UStG. Im § 14a wird die Pflicht zu Nennung der UmStID im innergemeinschaftlichen Verkehr (zu dem die Schweiz übrigends nicht gehört) geregelt, da dort die Angabe der Steuernummer nicht ausreichend ist.
Die Pflicht zu Nennung der Steuernummer (oder alternativ der UmStID) im Inland wird dadurch nicht berührt.

MfG Frank Müller

Hallo,

der Kunde hat kein Recht, die MwSt in der Rechnung oder die Nennung einer USt-ID zu fordern.

  • Ein Klinunternehmer darf keine MwSt in der Rechnung ausweisen oder fordern.

  • Wenn keine USt-Id vorhanden ist, kann man sie auch nicht auf die Rechnung schreiben. Ein Kleinunternehmer braucht keine USt-Id und hat sie deshalb kaum; und für eine Lieferung in ein nicht-EU-Land (z. B. SChweiz ist sie auch irrelevant.

Gruß JK

Hi Frank,

da hab ich Dir lang und breit aufgeschrieben, was genau in § 19 UStG zum Thema USt-Identifikationsnummer steht, und Du willst es immer noch nicht wissen.

Zur Strafe liest Du bitte den ganzen § 19 UStG so lange immer wieder, bis Du alles darin aufgefasst und verstanden hast.

mit vorzüglicher Hochachtung

Dä Blumepeder