Hallo,
läßt sich die komplette Seitenstruktur einer Website stets von
jedermann auslesen?
ja, und nein.
ja = alles was Du im Web öffentlich unter einer Domain lesen kannst, lässt sich mit entsprechenden Programmen auch auslesen, es müssen aber zu den jeweiligen Seiten auch Links hinführen. Selbst wenn diese geschachtelt sind, sind sie einlesbar.
nein = Teile auf die es keinen Link gibt können auch nicht ausgelesen werden, es sei denn jemand findet die kpl. URL heraus.
Zweite Frage: Wenn ich eine private Seite erstelle, die
urheberrechtlich (UR) geschützte Inhalte hat (Bilder, Musik
etc.), die ich aber nicht öffentlich verlinke, sondern deren
Deep-Link ich nur unter Verwandten und Bekannten mitteile,
stellt das auch eine UR-Verletzung dar,
Das hängt vom jeweiligen Copyright ab! Kaufst Du z.B. eine Musik bei Musicload, kannst Du natürlich den dortigen © entsprechungen diese auch Freunden und Bekannten weitergeben. Dazu gelten natürlich auch globale © Bedingungen.
Die Verlinkung darf dann aber nicht öffentlich sein (also auf keiner Webseite), sondern z.B. nur in einer Mail. Und Du musst gewährleisten können das nur diese Personen das dann auslesen können. Am besten natürlich mit Passwort geschützte Bereiche.
Unterscheide grundsätzlich Urheberrecht und Copyright! Das Urheberrecht ist nahezu überall drauf, der jeweilige Urheber kann das Copyright z.T. selbst definieren. Er kann also sagen „meine Musik darf Millionen Male kostenlos kopiert werden …“ Das gilt natürlich nicht nur für Musik, sondern für nahezu alles, Bilder, Gegenstände, Texte, Gedankengut usw.
Selbst Dinge die kostenlos sind, unterliegen dem Urheberrecht (also auch dieser Text hier), irgendjemand hat immer mal etwas geschaffen und dieser Jemand ist der Urheber und nur dieser Mensch darf definieren was damit passiert und was nicht.
Dabei ist zu berücksichtigen das die Art der Veröffentlichung schon z.T. eine Copyrightübertragung bedeuten kann. Entwickelt z.B. ein Chemiker ein neues Reinigungsmittel während der Arbeitszeit in der Firma in der er angestellt ist, so überträgt sich das © im Regelfall automatisch auf die Firma. Solche Dinge sind dann entweder global gesetzlich oder vertraglich definiert.
von Google gefunden werden könnte (siehe Frage 1)?
Google kommt nicht und probiert diverse Dateinamen aus, sondern verwendet lediglich und nur Links die es in anderen Seiten gefunden hat!
Ich meine,
ein Familienfotoalbum oder eine Hochzeitszeitung enthalten
auch oft UR-geschütztes Material, das aber nicht in dem Sinne
veröffentlicht und schon gar nicht verkauft wird. Wie ist das
mit privaten Webseiten?
Generell gilt, „wo kein Kläger auch kein Richter“ kein Copyright halter wird dich abmahnen weil Du auf deinem Privaten Hochzeitsgästebuch ein Foto von ihm veröffentlichst. Selbst wenn er Dich abmahnt und oder anzeigt, wird es wohl kaum ein Richter geben der bei 2 Seitenzugriffen die Woche einen großen hallas daraus machen wird. Auch wenn es vom Grundsatz nicht OK ist!
Es besteht aber grundsätzlich die Gefahr, das dieses Material durch Suchmaschinen gefunden wird und 1000e von Leuten plötzlich dein Gästebuch lesen, dann kann es schon recht unangenehm werden.
Gibt es allerdings keinen öffentlich zugänglichen Link zu dem Gästebuch, sondern lediglich emails an ausgewählte Personen kann es auch nur durch Probieren von dritten gefunden werden.
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de