Hallo webbengel, Hallo Sachkundige,
wirklich interessante hypothetische Situation:
Mieter M wird aufgrund Zahlungsrückständen rechtmäßig gekündigt. Weigert sich, auszuziehen (kein gewerbliches Mietverhältnis). Zahlt auch weiterhin nicht und bewohnt nach wie vor die Wohnunng.
Jetzt mal angenommen, die Wohnung befindet sich in einem alten, unsaniertem Altbau mit sehr maroder Elektrik und sehr maroden Wasserleitungen.
Desweiteren, um die Sache noch auf die Spitze zu treuben, handelt es sich um eine Wohnung mit einem hundert Jahre alten Kachelofen.
Der geht nach der Kündgung aufgrund Mietrückständen kaputt. Die Wohnung ist somit nicht mehr beheizbar.
Zeitgleich geschieht eine bedauerliche Havarie sowohl in den altersschwachen Elektro- als auch in den Wasserleitungen. Die machen einfach mal die Grätsche insgesamt.
Kann der gekündigte Mieter trotzdem immer noch von dem Vermieter verlangen, dass dieser die Bewohnbarkeit dieser Mietsache weiterhin aufrechterhalten muss?
Man darf annehmen, dass es aus technischen Gründen nicht möglich ist, dem säumigen Mieter das Wasser einzeln abstellen zu können ebensowenig ist dies bei der Energiezufuhr möglich, da die nur ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Energieversorger betrifft.
Aber Leitungen können immer mal kaputtgehen. Muss der Vermieter diese auf eigene Kosten zu gunsten des Mieters, der weiterhin nicht daran denkt zu zahlen, wirklich reparieren lassen?
Würde mich total interessieren.
Schönen Gruß
Annie
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