Webcam Webmaster - Gewerbe ja oder nein?

Hallo

ich weis gar nicht ob jenes hier bekannt ist.
Aber es gibt doch Webcam Portale wie z.b. px24 wo man sich anmelden kann um dann wenn einer über die eigene Page auf das Portal geht entsprechend Provison kassiert.
Ebenso die Partnerprogramm Werbung über Banner.

Wenn ich sowas mache, muss ich dann Gewerbe anmelden oder reicht es wenn ich die Einkünfte in der normalen Steuererklärung unter Sonstige Einkünfte angebe.

Wäre nett wenn man mir die Antwort mit den entsprechenden Gesetzen geben könnte da ich schon div. Antworten bekommen habe, die sich aber gewaltig voneinander unterscheiden.
Und begründen konnte biher keiner, war alles nur Bauchgefühl.

Danke
bernd

Servus Bernd,

hilfsweise nimmt man in solchen Fällen den § 15 II EStG, weil der Begriff des Gewerbes in der Gewerbeordnung nicht konkret definiert ist. Wenn man diesen Umweg geht und die einkommensteuerliche Definition hernimmt:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__15.html

ist die Frage, denke ich, beantwortet.

Schöne Grüße

MM

Hallo
Danke aber für mich leider noch nicht.
Muss ich also Gewerbe anmelden. Dieses möchte ich nämlich gerne umgehen und einfach nur meine Einnahmen als Sonstige Einkünfte angeben.
Alleine ja auch weil ich eben kein Mitunternehmer bin, sondern praktisch nur Werbung mache.

Es gibt ja px24.com dort habe ich mich angemeldet, kann so auf die Datenbak zu greifen um so meine Seite www.cam-meile.com erstellen.

Ich habe eigentlich vom FA auch die Bestätigung bekommen das dieses kein Gewerbe ist. Nun gibt es allerdings doch ein paar Probleme.

Hinzu kommt das es Momentan noch kein Gewinn einbringt und ein Gewerbe muss doch Gewinn orientiert sein. Es ist Momentan ja eine Liebhaberrei die sogar ins Minus geht. Ich rechne frühstens in 2 Jahren mit den ersten Gewinnen.

Also wie kann ich sowas als Hobby NEBENTÄTIGKEIT begründen!

Die Einnahmen waren für 2006 680€ Denen 1700€ Ausgaben entgegen wirken
Wo bei viele Ausgaben auch das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden
Aber selbst wenn diese Ausgaben gestrichen werden bleibt ein Minus von 30€. Also nicht wirlich ein Geschäft Momentan!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Alleine ja auch weil ich eben kein Mitunternehmer bin,

ich spreche von Paragraph fünfzehn Absatz zwei Einkommensteuergesetz, nicht von Absatz eins Nummer zwei:

  • selbständig? Ja
  • nachhaltig? Ja
  • Gewinnerzielungsabsicht? Ja; auch als Nebenzweck, vgl. Absatz 2 Satz 3
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr? Ja

Ich habe eigentlich vom FA auch die Bestätigung bekommen das
dieses kein Gewerbe ist.

Wie sieht diese Bestätigung aus?

Die Einnahmen waren für 2006 680€ Denen 1700€ Ausgaben
entgegen wirken

Jo, das gibts. Ich habe 2000-2003 in einem Unternehmen gearbeitet, in dem etwa zehn Millionen € Verluste aufgelaufen sind, bevor das Ganze in den schwarzen Bereich ging. Dann allerdings auch mit paar Nullen dran.

Ein freundlicher Finanzbeamter wird hier der Ansicht sein, dass der Betrieb der HP und die Werbeschaltung eine einheitliche Tätigkeit und damit insgesamt Liebhaberei seien. Ein weniger freundlicher wird die beiden Tätigkeiten trennen, so dass dann die Einnahmen ohne jede Betriebsausgabe allein da stehen (wegen privater Mitveranlassung der Ausgaben), so dass die Einnahmen so wie sie sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, ohne irgendeinen Abzug.

Aber wir verlieren uns im Steuerrecht - da sollte es eigentlich nicht hingehen.

Wegen der Anmeldung kannst Du Dir ja mal überlegen, wie irrsinnig viele Ordnungswidrigkeiten jeden Tag begangen werden, nach denen kein Hahn kräht.

Schöne Grüße

MM