Hallo,
wäre es rein rechtlich erlaubt die temporär aktuallisierten Bilder einer Webcam durch einen Link in die eigene hp einzubinden (mit entsprechendem Hinweis der Quelle)?
Vielen Dank für die Antwort(en),
Robert
Hallo,
wäre es rein rechtlich erlaubt die temporär aktuallisierten Bilder einer Webcam durch einen Link in die eigene hp einzubinden (mit entsprechendem Hinweis der Quelle)?
Vielen Dank für die Antwort(en),
Robert
wäre es rein rechtlich erlaubt die temporär aktuallisierten
Bilder einer Webcam durch einen Link in die eigene hp
einzubinden (mit entsprechendem Hinweis der Quelle)?
Hallo, Robert,
ich würde auf jeden Fall raten, die schriftliche Erlaubnis des Webcam-Besitzers einzuholen.
Auch eine Quellenangabe befreit nicht von der Beachtung des Urheberschutzes. Ausnahmen sind Zitate. Aber bei der Übernahme von Videobildern handelt es sich m.E. nicht mehr darum.
Gruß
Eckard
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wie ist es wenn ich lediglich einen Link zur Webcam einbaue? Soweit ich weiß ist das Verlinken zu anderen Websites erlaubt.
Aber man kann ja auf verschiedene Weisen verlinken:
In wie weit gibt es hier Unterschiede?
Hallo Robert,
die von Dir genannten Varianten helfen bisweilen bei der Klärung der
Frage, ob der website-Betreiber sich die Inhalte zurechnen lassen
muss, nach dem Motto: war für den user erkennbar, dass er auf andere
website-Inhalte zugreift?
IMHO ändert es nichts an der Richtigkeit der Aussage Eckards. Du
brauchst zwingend die Erlaubnis. Ich selber kenne einen Fall, in dem
ein riesiger deutscher Automobilkonzern jemandem letztendlich einen
vierstelligen Eurobetrag abgeknöpft hat (gegen rücknahme der
Klagedrohung), weil: Person A verlinkte von seiner site auf die der
Person B, auf der wiederum urheberrechtlich geschütze Inhalte von DC
zugänglich waren, was nur B erlaubt worden war, nicht aber A!
Gruß - Jaschiii
Hallo, Robert, jaschiii,
zudem ergibt sich bei dieser Art der Verlinkung noch das Problem des sog. „Traffik-Diebstahls“, da ja auf der Seite des Verlinkten zusätzlicher Verkehr entsteht, den dieser bezahlen muß.
Ich kann nur wiederholen: Besorge Dir die Genehmigung vom Rechteinhaber, ehe Du in dieser Hinsicht etwas unternimmst.
Ein reiner Hinweis-Link auf die fremde Seite allerdings ist wohl problemlos möglich und auch rechtlich unbedenklich.
Allerdings sehe ich es gern, wenn ich gefragt werde, ob man einen Link auf meine Seite setzen darf. Normalerweise stimme ich dem gern zu, allerdings gibt es auch Seiten, mit denen ich keinesfalls in Verbindung gebracht werden möchte.
Gruß
Eckard
Hallo,
nur zum Verständnis - theoretisch bräuchte man um einen Link in seiner Website einzubinden die Erlaubnis _aller_ Betreiber, deren Seiten über diesen Link erreichbar sind (ggf. auch über 10 „Klicks“) ?
Gruss
Enno
Nachtrag
Hallo,
insbesondere stellt sich dann die Frage, wie Änderungen einer fremdverlinkten Seite „notifiziert“ werden. Hier kann sich ja die Situation ergeben, daß A zulässigerweise B verlinkt und nachträglich B zulässigerweise C und C nun A verklagt, weil er kein Recht auf diese undirekte Verlinkung hat - bizarr.
Gruss
Enno