Webdesign als minderjähriger auf Webseite anbieten

Guten Tag!
Darf ein minderjähriger auf einer Webseite kostenpflichtiges Webdesign anbieten, wenn dieser 15 ist?
Es gibt ja im Gesetz einen sogenannten Taschengeldparagraf, der kleine Taschengeldgeschäfte erlaubt. Diese Webseite soll auch nur zur Vorstellung der Dienste dienen, nicht jedoch der Anmeldung.
Interessenten könnten sich dann mit dem Betreiber in Verbindung setzen um mehr dazu zu erfahren.
Es wäre mit Sicherheit auch kein geregeltes Einkommen!

Vielen Dank im vorraus!

Hallo muler,

IKEA würde es gar nicht geben, wenn so etwas nicht möglich wäre. Gut, ist nicht Deutschland, aber hier findest du recht gute Grundlagen:

http://www.kurzinfo24.de/www.kurzinfo24.de/Minderjah…

Gruß!

Horst

Vielen Dank ersteinmal!
Also muss man ein Gewerbe anmelden, es würde nicht über diesen Taschengeldparagrafen gehen?