Guten Tag!
Darf ein minderjähriger auf einer Webseite kostenpflichtiges Webdesign anbieten, wenn dieser 15 ist?
Es gibt ja im Gesetz einen sogenannten Taschengeldparagraf, der kleine Taschengeldgeschäfte erlaubt. Diese Webseite soll auch nur zur Vorstellung der Dienste dienen, nicht jedoch der Anmeldung.
Interessenten könnten sich dann mit dem Betreiber in Verbindung setzen um mehr dazu zu erfahren.
Es wäre mit Sicherheit auch kein geregeltes Einkommen!
Vielen Dank im vorraus!