Webdesign Firma als Schüler

Moin Moin,

ich hoffe mir kann vielleicht jemand helfen. Ich habe noch nicht so richtig die Antworten auf meine Fragen hier gefunden.

Also, ich bin zur Zeit Schüler im 12. Jahrgang eine Gymnasiums und jobbe nebenbei an einer Tankstelle. Da ich noch nicht sehr lange dabei bin, weiß ich noch nicht wie hoch mein monatliches Gehalt im Durchschnitt sein wird. Außerdem bekomme ich auch noch Halbwaisenrente.

Nun haben ein Schulfreund und ich überlegt uns noch ein paar Euro mit Websitenerstellung dazu zu verdienen. Dazu habe ich einige Fragen.

  1. Müssen wir eine Art Firma gründen?
  2. Wenn ja, wie sieht das genau aus? (Wie macht man sowas?)
  3. Wie sieht es aus mit meinem Job an der Tanke? Muss ich meinen Chef über mein „Zweitverdienst“ aufklären?
  4. Wie sieht es aus mit dem Erhalt der Halbwaisenrente?
  5. Kann es irgendwelche Probleme geben, weil ich noch Schüler bin?
  6. Müssen wir irgendwie haften (für was auch immer) oder so?

So, das ist erstmal alles was mir einfällt. Wie ihr seht würde ich gerne alles was wichtig ist und was man beachten sollte wissen. Wenn mir jemand ein paar Infos zukommen lassen könnte wäre ich sehr dankbar.

Grüße aus Kiel

PS: Achja, was würde/könnte passieren, wenn man das alles „schwarz“ machen würde?

Guten Tag Pelle,

zu 1)Nein, Webdesign ist ein freier Beruf. Es genügt, dem Finanzamt
den Beginn der selbständigen Berufsausübung anzuzeigen.
Alles weitere (USt-Voranmeldung, Jahresmeldung, ESt-Erklärung
bricht dann von dort auf Dich herein.Wenn Ihr zu weit drangeht,
dann muss entweder jeder von Euch sich einzeln als Unternehmer
anmelden oder Ihr gründet tatsächlich eine Firma. Die Frage der
Rechtsform ist hier unmöglich zu beantworten. Dazu müsst Ihr
selbst ein wenig in das Thema einsteigen (Buchhandel).
Ihr werdet dann feststellen, dass jede Unklarheit, die sich
ergibt, mindestens drei neue Fragen aufwirft. Aber nur Mut.
Wer jung ist, hält viel aus.

zu 2)siehe 1)

zu 3) Solange die Arbeit in der TS nicht leidet, bist Du nicht
verpflichtet, Deinen Arbeitgeber in alle Deine Lebensneuerungen
einzuweihen. In der Praxis, zumal wen die Designgeschichte
schnurrt, wird sich das eine mit dem anderen auf Dauer kaum
verbinden lassen. Die Zeit wird es zeigen.

zu 4) Rentenbezüge sind an die Einkommenssituation gebunden. Hierzu
beim Sozialamt v o r h e r nachfragen, bevor es hinterher ein
grausliches Erwachen gibt.

zu 5) Wer volljährig ist, kann tun und lassen, was er will.
Auch hier ist es eher die tägliche Praxis, die darüber
entscheidet, was geht. Wenn die goldenen Taler aus dem
Designgeschäft auf Dich herabregnen, kann es sein, dass Dein
Interesse für binomische Formeln und Cicero eher schwindet
und das Abi langsam Richtung Mülltonne abdriftet.

zu 6) Ja, ohne Ende. Für alles, was schuldhaft gegenüber anderen
an Geld, Gesundheit und Ansehen durch das Webdesign vergeigt
wird. Schlimm, abersoisses.

Alles in allem, Hut ab. Die Art von Fragen, die Du stellst, zeigt,
dass Du verantwortungsvoll und systematisch an die Dinge herangehst.
Das ist weit mehr, als manch anderer Trollo, der mit ausgesprochen
hochtrabenden Plänen hier im Forum erscheint, auf der Pfanne hat.
Deswegen bin ich sicher, Du machst Dein Ding. Jetzt oder später.
Gruß
Günther

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Ach so. Die letzte Frage habe ich leider übersehen.
Die Antwort lautet: Lass es sein. Es kann soviel passieren, dass
Dir und Deinem Elternteil noch lila Ohren wachsen und Du Baldrian
einnehmen musst, damit Du wieder ans ruhige Schlafen kommst.
Gruß
Günther

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  1. Müssen wir eine Art Firma gründen?

Firma gründen trifft es nicht ganz. Ihr müsst ein Gewerbe anmelden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder jeder eröffnet sein eigenes Gewerbe und ihr schließt einen Kooperationsvertrag. Oder ihr gründet eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Beides hat gewisse Vor- und Nachteile. Die aber nicht so schwerwiegend wären, dass man nicht beide Varianten wählen könnte. Je nachdem welche Umfang eure
Tätigkeit, insbesondere eure Zusammenarbeit hat und ob ihr für den jeweils anderen haften wollt, ist das eine oder andere Vorzugswürdig.

  1. Wenn ja, wie sieht das genau aus? (Wie macht man sowas?)

Ist gar nicht so schwer. Ihr geht zum Gewerbeamt und meldet euer Gewerbe an. Dabei kommt es auch darauf an, ob ihr euch für einzelne Gewerbe mit Kooperationsvertrag entschieden habt, oder ob ihr eine GbR gründen möchtet. Letzteres müsstet ihr bei der Gewerbeanmeldung angeben. Sicherlich gibt es da auch eine Möglichkeit, dass nicht beide zum selben Gewerbeamt müssen, wobei ihr euch natürlich für einen Unternehmenssitz entscheiden müsst.

  1. Wie sieht es aus mit meinem Job an der Tanke? Muss ich
    meinen Chef über mein „Zweitverdienst“ aufklären?

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Wenn dieser eine Vereinbarung enthält, dass jede weitere Tätigkeit nur mit Zustimmung erfolgen kann, dann ja. Wobei ich das bei einem Nebenjob nicht annehmen würde. Auch eine Verweigerung der Zustimmung wäre bei einem Nebejob wohl bedenklich. Sagen müsstest du es allerdings dann, wenn es Einfluss auf deine Tätigkeit an der Tankstelle hätte, sprich du weniger Stunden arbeiten könntest, oder so.

  1. Wie sieht es aus mit dem Erhalt der Halbwaisenrente?

Bei der Halbwaisenrente, die ja eine Art Unterhaltsersatz ist, wird dein Einkommen angerechnet. Die genauen Freigrenzen habe ich leider nicht im Kopf, wobei ein Verdienst unter 400 EUR unbedenklich sein sollte. Darüber kann dir die zuständige Landesversicherungsanstalt aber sicher Auskunft geben.

  1. Kann es irgendwelche Probleme geben, weil ich noch Schüler
    bin?

Darauf kann ich die leider keine konkrete Antwort geben. Ich weiß, dass Studenten „Probleme“ mit der Krankenkasse bekommen, wenn sie mehr als 80 Stunden im Monat arbeiten. Ob das bei Schülern genauso ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Da würde ich einfach bei der Krankenkasse nachfragen. Neben der Arbeitszeit dürfte dabei auch der Verdienst eine Rolle spielen.

  1. Müssen wir irgendwie haften (für was auch immer) oder so?

Das ist leider so, wobei sich das in eurem Geschäftsbereich in Grenzen halten sollte. Allerdings geht ihr mit eueren Kunden einen Vertrag, ein, kraft dessen ihr eine bestimmte Leistung erbringen müsst. Wenn ihr dabei irgendwelche Fehler macht, woraus euerem Kunden ein Schaden entsteht haftet ihr dafür, sofern ihr den Schaden zu verschulden habt. Die Haftungsgefahr wird dabei von den jeweiligen Projekten und Aufträgen abhängen. In euerem Geschäftsbereich wären z.B. Fristversäumnisse denkbar, wenn eine Webseite zu einem bestimmten Datum online sein soll oder nicht. Denkbar wäre auch, dass durch einen Hack der Homepage vertrauliche Daten, z.B. Kundendaten aus einem Onlineshop in die Hände unbefugter Dritter geraten. Außerdem werden an geschäftliche Internetseiten bestimmte gesetzliche Anforderung z.B. bezüglich der Anbieterkennzeichnung gestellt. Werden diese bei der Webseitenerstellung nicht berücksichtigt, kann es sein, dass ihr für eine Abmahnung haftet, die dem Unternehmer, der euch beauftragt hat dann ins Haus flattert.

PS: Achja, was würde/könnte passieren, wenn man das alles
„schwarz“ machen würde?

Nichts Gutes. Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug sind nur zwei Schlagworte die mir einfallen. Darüber hinaus noch Ordnungsstrafen, weil das Gewerbe nicht angemeldet wurde, Abmahnungen von Konkurrenten etc.

Falls du noch Fragen hast, immer gerne.

Viele Grüße aus Dresden
Bernhard

zu 1)Nein, Webdesign ist ein freier Beruf. Es genügt, dem
Finanzamt
den Beginn der selbständigen Berufsausübung anzuzeigen.

Na,
das ist doch wohl ein Gewerbe!

Gruß JK

Guten Tag JK,

Danke für den Hinweis. Er hat mich zumindest verunsichert.
Ich bin davon ausgegangen, dass Webdesign mehr ist als die
Darstellung von einer Wohnanschrift. Hier kommen künstlerische
Berufsmerkmale zum Ausdruck. Phantasie, ästhetisches Empfinden,
Wortgewandtheit, welche den herkömmlichen Dummsprech in der Regel
übersteigt. Auch die Akustik kann eine Rolle spielen. Kurz:
Webdesign ist für mich - wenn es gut gemacht sein soll -
ein audiovisueller Rundumschlag, der durch Stilsicherheit und
Kompetenz Menschen überzeugen soll. Das ist Kunst.
Und Künstler sind Ausübende eines freien Berufes.
Der Proband hat nun noch keinen Berufsabschluss. Das stimmt und
würde bei finanzamtlicher Erstprüfung eher für Ihre Sicht der Dinge
sprechen.
Berücksichtigt man aber, dass so mancher anerkannte sogenannte Künstler noch nie einen Hörsaal von innen gesehen hat, so relativiert
sich die Einschätzung wieder.
Wie heißt es so schön: Es kommt darauf an.
Gruß
Günther

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