Webdesign nebenher: Steuern / Gewerbe?

Hallo Allerseits,

Ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Ich habe zwar schon viel gegoogled, aber konnte nichts helfen, was ich wirklich verstanden hätte. Ich bin mir dessen bewusst, dass solche Fragen oft gestellt werden, aber ich kapier es eben leider nicht.

Sachverhalt:
"
Person A ist Zivildienstleistender bis Ende Mai 2010. Vor dem Zivildienst hat A sein Abitur gemacht.
A möchte sich nebenher (anstelle eines 400€-Jobs) etwas dazuverdienen mit Webdesign und Programmierung.
2009 hat A bereits einen Auftrag abgeschlossen mit kanpp über 1000€ Entgeld und dafür einfach eine Rechnung ausgestellt.

Nun hat A weitere Aufträge gefunden und arbeitet an ihnen.
Muss A ein Gewerbe anmelden oder sich irgendwie beim Finanzamt melden? Oder kann A weiterhin Rechnungen ausstellen?

A wird über den Freibetrag nicht hinauskommen, auch wenn man A’s Zivildienstgehalt einrechnen würde.

Was für Kosten kommen da auf A zu?
".

mfg,

mdev

keine Ahnung

Hallo mdev,

sobald Du eine beruflich oder gewerbliche Tätigkeit mit Nachhaltigkeit, d.h. mit Wiederholungsabsicht ausübst, musst Du das bei Finanzamt anmelden. ggf. ist Deine Tätigkeit umsatzsteuer und Gewerbesteuerpflichtig, was bei Webdesign der Fall ist. Es gibt Freibeträge für Gewerbesteuer, bei der Umsatzsteuer kannst Du auf Kleinunternehmerstatus optieren. Du bekommst dann einen Fragebogen zugeschickt. Auch keine Angst mal bei Finanzamt anzufragen. grs. sind die nicht so schlimm wie immer behauptet wird. mach es am Anfang gleich richtig, dann hast Du später keinen Ärger. Spreche aus Erfahrung… 10 Jahre Tätigkeit in der Steuerberatung. Wegen den Hinzuverdienstmöglickkeiten leider keine Ahnung… Falls Deine Eltern noch Kindergeld bekommen: aufpassen !, da gibt es m.E. Grenzen. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, kein Anspruch auf Gewähr oder Schadensersatz.

Gruß
GM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

leider kann ich Dir nicht kompetent weiterhelfen.
Aber grundsätzlich kann es nicht schaden diesen Sachverhalt mit dem Finanzamt abzustimmen. Lieber einmal zuviel gefragt, als nachgezahlt…

Gruss

Ich bin kein Steuerberater, aber ich glaube nicht, dass dafür ein Gewerbe angemeldet werden müsste. Am besten mal direkt beim Finanzamt fragen. Die sind nicht so gierig wie unsere Banker…

Hi Mdev,

Du mußt natürlich das Finanzamt informieren, sonst begehtst Du Steuerhinterziehung. Gewerbe ist evtl. nicht notwendig, mußt Du mit Steuerberater klären, da hier eventuell Freiberuflerstatus greift…dann keine Gewerbesteuer. Umsatzsteuer ist zwar ein bißchen lästig kostet aber nix, ganz im Gegenteil, alles was Du in Deiner Unternehmereigenschaft kaufst ist dann Umsatzsteuerfrei. (wie das funktioniert führt hier zu weit). Sollte es wie vom Vorschreiber angesprochen auch um Kindergeld gehen, bzw. doch höhere Steuern anfallen gibt es auch dafür Ventillösungen in der EU, dann hast Du Ruhe. Bietet sich bei Deinem Tätigkeistfeld übrigens geradezu an. Mehr zu dem ganzen Thema gerne wenn es konkreter wird.

Der Firmengründer

Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe mittlerweile ein Gewerbe und führe auch die Umsatzsteuer ab.
Die Gewerbesteuer fällt bei mir sowieso nicht an, da ich nicht so viel Umsatz mache.

Kindergeld wäre für mich, theoretisch, noch drin, allerdings verdiene ich dafür wohl etwas zu viel.

Was sind Ventillösungen innerhalb der EU?
Ich bin gerne offen für jegliche Art von Tipps !

Vielen dank,
lg,
mdev

Ruf mich doch nächste Woche einfach mal an. Dann können wir in Ruhe am Telefon reden, Zeitbedarf so ca 30-60 Minuten.

MfG

Andreas

Wie schon gesagt wurde, sobald man Rechnungen schreibt ist es Steuerhinterziehung. Am besten gehst Du ins Rathaus und meldest ein Gewerbe an, welches ein Gewinn von 25000€ im Jahr nicht übersteigt. Der Gewerbeschein kostet etwa 20€, danach kommt eh das Finanzamt auf Dich zu. Doch da muss man aufpassen wo man die Kreuzchen macht. Am besten einen Steuerfachmann fragen. Die Leistungen die Du von Deinem Kunden erhälst werden auf Dein Gesamteinkommen gerechnet und so Steuern generiert. Ich habe immer 50% angespart dafür. Doch als Gewerbetreibender kann man auch Kosten absetzen, so brauchte ich kaum Steuern zahlen bzw. bekam sogar etwas raus. Doch nur wer Steuern zahlt bekommt auch was zurück. Sollte ein Einkommen von mehr als 25000€ durch Webdesign entstehen, wird das ganze auch noch Umsatzsteuerpflichtig.

MfG

PS: Hast Du schon eine Haftpflichtversicherung für Dein gewerbliches Handeln? Auch bei Webdesign kann es teuer werden. (Serverschäden, Internetrecht usw.)
Ich habe es durch AGB abgesichert, welche meine Kunden unterschreiben und so dafür aufkommen.